offener brief an herrn reinhard buetikofer

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

DRSB e.V. Rudolf – Lensing – Ring 75 40670 Meerbusch

Einschreiben mit Rückschein

Herrn

Reinhard Bütikofer

Bundesvorsitzender

c/o BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Bundesgeschäftsstelle

Platz vor dem Neuen Tor 1

 

D – 10115 Berlin

 

 

Meerbusch, den 09. Mai 2006

 

 

Erster offener Brief an

Herrn Reinhard Bütikofer

Bundesvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

Ihre Programmdebatte

Hier: Dienstwagen und deren Besteuerung

 

 

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

 

als Bundesvorsitzender von

 

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

 

wendet sich der DRSB Deutscher Rentenschutzbund e.V. aus aktuellem Anlass mit diesem Offenen Brief an Sie. Gegenstand dieses Offenen Briefes ist die Nutzung und Besteuerung von Dienstwagen bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, ein Thema, welches den besonnenen Bürger seit jeher interessiert.

 

 

Wie die meisten Spitzenpolitiker nutzen auch Sie einen Dienstwagen, und zwar einen Pkw eines bekannten deutschen Automobilkonzerns. Unabhängig von der Frage, ob die Nutzung eines Dienstwagens für einen Vertreter von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bzw. sogar deren Bundesvorsitzenden stets angemessen ist – der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele nutzt bekanntlich zumeist ein Fahrrad – interessiert den DRSB e.V., gestützt auf die verschiedenen Anfragen interessierter Bürger heute ein ganz anderes Thema, und zwar das der Zurverfügungstellung des Dienstwagens als solches sowie deren steuerliche Behandlung.

Sie nutzen bekanntlich ein Dienstfahrzeug eines großen deutschen Automobilkonzerns. Hierzu stellen sich einige Fragen, deren Klärung sehr im Interesse des besorgten Bürgers stehen und die daher im Folgenden aufgeführt sind:

 

1.      Erfolgt die Überlassung von Dienstfahrzeugen an BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNENkostenlos oder wird gegenüber dem Deutschen Automobilkonzern eine Gegenleistung erbracht? Wenn ja, welche?

 

2.      Wer profitiert von der Überlassung von Dienstwagen konkret? Gibt es einen oder mehrere Vorteilsgeber und gibt es einen oder mehrere Vorteilsnehmer?

 

3.      Erfolgt womöglich eine stille Verrechnung gegen Erteilung von Spendenbescheinigungen für erhaltene Sachspenden?

4.      Stellt Ihnen ein deutscher Automobilkonzern auch nach der Zeit der Verantwortung der rot-grünen Ex-Regierung diese Fahrzeuge zur Verfügung? Wie erfolgt in diesem Falle eine Gegenleistung?

 

5.      Bestehen diese Gegenleistungen ggf. aus Diensthandlungen der Abgeordneten bzw. sind solche einmal thematisiert worden?

 

6.      Was geschieht mit den Dienstfahrzeugen nach Beendigung der vorgeschriebenen Nutzungsdauer und / oder der politischen Verantwortung? Was geschieht mit dem verbleibenden Gegenwert?

 

7.      Erfüllt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die von der rot-grünen Ex-Regierung eingeführte Dienstwagenbesteuerung für die private Kfz-Nutzung der Dienstfahrzeuge?

 

8.      Erfolgt eine Versteuerung nach der sog. 1%-Regelung auf Basis von Brutto-Listenpreisen?

 

9.      Wie wird die private Kfz-Nutzung Ihres Dienstwagens bei der Gehaltsabrechnung Ihrer Vorstandsbezüge abgerechnet?

 

10.      Wie wird die private Kfz-Nutzung anderer Vorstandsmitglieder und / oder führender Politiker Ihrer Partei steuerlich abgerechnet?

 

11.      Wie sehen die Pläne Ihrer Partei aus und / oder wie lauten Ihre Vorschläge zu einer möglichen Änderung und Verböserung der Dienstwagenbesteuerung?

 

12.      Waren zurzeit der rot-grünen Ex-Regierung bereits Pläne und / oder Vorschläge für eine Verböserung der Dienstwagensteuer vorhanden? Wenn ja, warum wurden diese nicht umgesetzt?

 

 

Mit der Beantwortung dieser Fragen würden Sie die Ungewissheit auf Seiten interessierter Bürger beseitigen.

 

In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleiben wir daher

mit freundlichen und besten Grüßen aus Meerbusch

Ihr

Ihr

Udo Piasetzky

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorstandsvorsitzender DRSB e.V.

Vorsitzender der Antikorruptionskommission

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