DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 02. April 2009
Wie rassistisch sind
Bündnis 90 / Die Grünen?
Gibt es für Bürger mit Migrationshintergrund keine
„Multi – Kulti – Riester – Rente”?
Die so genannte Riester – Rente gilt in Politikerkreisen sowie bei Bausparkassen und Versicherungskonzernen noch immer als „das” Erfolgsmodell.
Aus der Sicht dieser Protagonisten womöglich eine vermeintliche richtige Betrachtungsweise, denn zum Stichtag 31. Dezember 2008 wurden 12,2 Millionen gutgläubige Bürger in diese untauglichen Rentenmodelle gelockt.
Das Bundesarbeitsministerium verkündete, dass allein im vierten Quartal 2008
7000000 neue Riester – Verträge
abgeschlossen werden konnten.
Allein nur die Förderung der untauglichen Rentenmodelle kostete die Bundesregierung 1,4 Milliarden Euro im abgelaufenen Jahr.
Nun steht das dubiose Konstrukt der Rot / Grünen Ex – Regierung erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofes.
Das mit der
Armutsagenda 2010
zum Leben erweckte, völlig untaugliche private deutsche Rentenmodell droht das finale Ende vor dem Europäischen Gerichtshof, weil dadurch Ausländer gezielt diskriminiert werden [ Rechtssache C- 269 / 07 ].
Gemäß der Verlautbarung der Generalanwaltschaft beim Europäischen Gerichtshof verstoßen mehrere Vorschriften der privaten deutschen Altersvorsorgemodelle gegen bestehendes Europarecht.
Nach der Auffassung des Generalanwalts handelt es sich bei der immer noch so genannten
Riester – Rente
nicht um eine steuerliche, sondern und eine ungerechtfertigte soziale Vergünstigung. Besonders die Regelung, wonach bei einem Wegzug aus Deutschland alle
Riester – Zulagen
komplett zurückgezahlt werden müssen, verstößt nach der Auffassung des Generalanwalts gegen geltendes EU – Recht.
Nun kommen quasi scheibchenweise die frühzeitig aufgedeckten, versteckten und hinterlistige Riester – Fallen, die der DRSB e.V. seit Jahren bekämpft, mit der Hilfe von Gerichtsentscheidungen ans Tageslicht.
Dieses weiterführende gerichtliche Szenario zeigt nun auf, warum die verantwortlichen deutschen Politiker eine zukunftsfeste und verständliche Struktur der privaten Altersvorsorge nicht gewollt haben.
Viele besorgte Bürger fragen deshalb, ob diese Fallen absichtlich geschaffen wurden.
Zur Beurteilung der untauglichen Riestermodelle ist es aber ohne jeglichen Belang, in wieweit durch Absicht oder Unvermögen der Berliner Politiker den Bürger eine einfache, zukunftsfeste und nutzmehrende private Altersvorsorge bis heute versagt wird.
Die hinterlistigen
Riester – Fallen
sowie die immanenten Systemfehler holen die verantwortlichen deutschen Politiker immer schneller ein.
Für sinnvolle, zukunftsfeste und nutzmehrende Renten – Systeme wurde erneut Zeit und das Geld der Bürger nutzlos verschleudert.
Europaweit wächst das Unverständnis, warum deutsche Politiker mit aller Gewalt an den untauglichen Riester – Modellen festhalten. Es wird vermutet, dass man dadurch das eigene Unvermögen bis zur Bundestagswahl kaschieren möchte.
Hinzu kommt, dass die Berliner Politiker den deutschen Bausparkassen, Banken und Versicherungskonzernen Regelungslücken sowie fragwürdige Gestaltungsspielräume zugestanden haben, die missbräuchlich für den Eigennutz der Institute zum Einsatz gebracht wurden.
Die unkoordinierten, hektischen Nachbesserungsversuche, wie zum Beispiel den Vorschlag zur Aufnahme von Selbständigen in die untauglichen
Riester – Modelle,
dienen lediglich zur Verschleierung der Berufsfallen. Sie verdeutlichen damit, wie verkorkst und unsystematisch die Riester – Modelle entwickelt und aufgebaut wurden. Je größer der Aufwand wird, diese völlig untauglichen
Riester – Modelle
nachzubessern, desto klarer kommen die Problemfelder zum Vorschein und lassen immer stärker erkennen, dass für die Bürger von Anfang an nichts Gutes geplant war.
Alle so genannten
Riester – Renten
sind ab dem Bezugsdatum zu 100 % zu versteuern.
Aufgrund von abwegigen Annahmen, dass deutsche Bürger bei Rentenbeginn Deutschland in Scharen verlassen werden, führte zu den Riester – Fallen, die jetzt auf dem europäischen Prüfstand stehen.
Diese dubiosen und unnötigen Regelungen zeigen deutlich auf, welch tatsächliche Absichten die Berliner Politiker damals wie heute umtreiben.
Womöglich denkt man zu viel an die eigenen Luxuspensionen und verliert dabei den Nutzen für alle Bürger aus den Augen.
Solange vermutlich volksschädlich agierende Ex – Mekkies, wie zum Beispiel
Klaus Zumwinkel,
ihre Millionenabfindungen mit wesentlich höheren steuerlichen Auswirkungen ohne jegliche Einschränkungen aus Deutschland herausbringen dürfen, muss jeder europäische und deutsche Bürger das gleiche Recht für sich beanspruchen dürfen.
Nach der offiziellen Statistik der Bundesregierung, die in
statista.com
veröffentlicht wurde, verteilt sich die aktuelle Stimmenverteilung für die Bundestagswahl 2009 von
deutschen – türkischen Bürgern
wie folgt:
CDU – 10,1 % |
SPD – 55,5 % |
Grüne – 23,3 % |
Die Linke – 9,4 % |
FDP – 0,9 % |
andere – 0,7 %. |
Wahlberechtigte Bürger mit Migrationshintergrund, die später in die Geburtsländer ihrer Eltern zurückkehren möchten, werden sich nun natürlich fragen müssen, ob sie tatsächlich, wie jahrelang von den
Bündnis 90 / Die Grünen
behauptet, als gleichberechtigte Menschen in Deutschland behandelt wurden. Erfahrungsgemäß verlassen im Rentenalter zum Beispiel viele türkische Mitbürger Deutschland, weil sie ihren Lebensabend in der Türkei verbringen möchten.
Bringt das Jahre andauernde
Riester – Desaster,
nun mit der Hilfe des Europäischen Gerichtshof, die Wahrheit über die tatsächlichen
„Multi – Kulti – Absichten”
von
Bündnis 90 / Die Grünen
zum Vorschein?
Wollen die Grünen wahlberechtigte Bürger mit Migrationshintergrund lediglich als Stimmmasse missbrauchen?
Wurden Bürger mit Migrationshintergrund von der Rot / Grünen Ex – Regierung gezielt ausgenutzt, benachteiligt und desinformiert?
Welchen Aussagen kann man dem Grünen – Vorstand noch Glauben schenken?
Sind die Protagonisten der Grünen womöglich rassistisch geprägt?
Nach der Auffassung der EU – Kommission widerspricht die so genannte
Riester – Rente
dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer und verweigert Grenzarbeitnehmern, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, die Teilnahme an der privaten Altersvorsoge.
Besonders verwerflich sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung von Wohnraum in Deutschland verwendet werden darf.
Die Regelung, dass bei einem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland – zum Beispiel bei einem Wegzug in andere europäische Länder – die gesamte
Riester – Zulagen
vollständig sofort zurückzuzahlen sind, empfindet die EU – Kommission als illegal.
Die so genannte
Riester – Rente
diskriminiert dadurch nicht nur ausländische, sondern vor allem deutsche Bürger.
DRSB
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