Sonderinfobrief – 01. Februar 2017 / Fahnenflucht bleibt Fahnenflucht

Fahnenflucht bleibt Fahnenflucht

Nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei stellten schon -> Anfang November 2016 -> mehrere türkische Militärangehörige -> aus dem Nato-Hauptquartier im pfälzischen Ramstein -> Asyl-Anträge in Deutschland. Die europäischen Medien hielten sich damals mit ausführlichen Berichterstattungen zurück. Auch der amtierende NATO-Generalsekretär ->

Jens Stoltenberg ->

wollte sich im November 2016 nicht zu den Asyl-Anträgen der Desertierten äußern. Stoltenberg erkannte sofort die extrem hohe Brisanz der Situation. Denn eigenmächtiges Sichentfernen oder Fernbleiben von der Truppe oder der militärischen Dienststelle in der Absicht -> sich den militärischen Verpflichtungen zu entziehen -> nennt man auch in allen NATO-MITGLIEDSSTAATEN immer noch ->

FAHNENFLUCHT.

Fahnenflüchtige Soldaten bezeichnet man Umgangssprachlich als ->

Deserteure.

In allen NATO-MITGLIEDSSTAATEN ist die FAHNENFLUCHT strafbar -> sodass in der Regel für Deserteure spürbare Haftstrafen verhängt werden. Es gibt Staaten -> die besonders in Kriegszeiten -> für Deserteure auch noch die Todesstrafe vorsehen. Deutschland gehört nicht dazu. Fahnenflucht ist aber auch in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz -> kurz WStG genannt -> strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft -> wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt -> um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen -> oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue -> indem er sich binnen eines Monats stellt -> und ist er bereit -> Wehrdienst zu leisten -> so wird die Höchststrafe auf 3 Jahre Freiheitsentzug herabgesetzt. Bekanntlich ist die allgemeine Wehrpflicht zurzeit in Deutschland ausgesetzt -> sodass das WStG auf alle freiwillig Dienenden Anwendung findet.

Die Fahnenflucht ist ein sogenanntes Sonderdelikt.

Fahnenflucht kann nur von Soldaten begangen werden. Für die Beteiligungsformen der Anstiftung und Beihilfe muss das strafbegründende Merkmal -> Soldat zu sein -> aber nicht vorliegen. Stiftet eine Zivilperson eine Militärperson zu einer Fahnenflucht an oder leistet sie ihr Beihilfe -> ist die Strafe gemäß § 28 Absatz 1 StGB obligatorisch nach § 49 Absatz 1 StGB zu mildern. Für die ehemaligen Zivildienstpflichtigen galten für die Dienstflucht -> § 53 ZDG -> entsprechende Regelungen. In Deutschland ist zur Aburteilung fahnenflüchtiger Militärpersonen die ordentliche Gerichtsbarkeit berufen.

Die Bundesregierung kann auch Wehrstrafgerichte einrichten.

Diese Wehrstrafgerichte können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall sowie über Militärpersonen ausüben -> die zum Beispiel in Auslandseinsätze entsandt wurden oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Von dieser Möglichkeit hat bisher keine deutsche Bundesregierung Gebrauch gemacht. Der § 16 des Wehrstrafgesetzes ist unmissverständlich formuliert:

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§ 16 Wehrstrafgesetz

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

___________________

Vergleichbare Strafverfolgungen gibt es in allen NATO-Mitgliedsstaaten. Das Militärstrafrecht der USA -> der sich im United States Code befindliche ->

Uniform Code of Military Justice ->

stellt im Artikel 85 ->

DESERTION ->

auch Absence Without Official Leave -> kurz als AWOL bezeichnet -> Fahnenflucht unter Strafe. Die Höhe des Strafmaßes liegt zwischen einer Freiheitsstrafe nach Ermessen des Kriegsgerichtes bis hin zur Todesstrafe. Die Todesstrafe wird jedoch ausschließlich in Fällen von Fahnenflucht bei Kriegseinsätzen verhängt. Während des 2. Weltkrieges wurden über 21.000 Angehörige der US-Armee wegen Fahnenflucht verurteilt. Dabei wurde in 49 Fällen die Todesstrafe verhängt. Es wurde aber nur ein Todesurteil vollstreckt. Auf dem Höhepunkt des Vietnamkrieges desertieren 33.000 Militärangehörige der US-Armee im Jahr 1971. Bei Fahnenflucht verstehen die USA wenig Spaß und verlangen von anderen Staaten die sofortige Auslieferung der Deserteure. Gemäß den diversen Medienberichten haben rund 40 türkische Militärangehörige -> die in NATO-Einrichtungen stationiert waren -> in Deutschland Asyl beantragt. Nach Informationen des SPIEGEL und des ARD-Magazins REPORT MAINZ soll es sich größtenteils um ranghohe Offiziere handeln. Also um Generäle, Stabsoffiziere im Rang von Obristen, Oberstleutnante und Majore. Aber auch einfache Offiziere -> ab dem Dienstgrad Hauptmann abwärts -> sollen sich unter den Asyl-Suchenden befinden. Ein sehr merkwürdiger Vorgang -> den alle betroffenen türkische Militärangehörige wurden von der türkischen Regierung zurück in die Türkei beordert und vorläufig von allen Aufgaben beim türkischen Militär freigestellt. Es gibt ergo Völker- und Kriegsrechtlich betrachtet keinen Zweifel -> dass die in Deutschland Asyl-Suchenden türkischen Militärangehörigen gemeinschaftlich ->

FAHNENFLUCHT ->

begangen haben. Aus der Sicht von Ankara sind diese Personen also glasklar Deserteure. Möglicherweise sind die türkischen Militärangehörigen sogar in den gescheiterten Putschversuch verstrickt. Nach der Ansicht der türkischen Regierung gibt es dafür ausreichend belastbare Beweise. Eine politisch extrem prekäre Situation für Deutschland, für unsere Bundeskanzlerin, für die deutsche Parteienlandschaft sowie für alle NATO-MITGLIEDSSTAATEN. Denn bekanntlich ist das politische Verhältnis Deutschlands zur Türkei seit Monaten in einer brisanten Spannungslage. Nun wird das Verhältnis zu Deutschland und zur NATO auf eine neue sehr harte Probe gestellt. Noch wird aus Berliner Regierungskreisen verkündet -> dass es keinen Zweifel darüber geben kann -> dass man die türkischen Militärangehörigen nicht in die Türkei zurückschicken wird. Kurz vor der Türkei-Reise der Bundeskanzlerin und dem EU-Gipfel auf Malta eine sehr, sehr mutige Aussage unserer Bundesregierung und von einigen Politikern aus den etablierten Parteien. Es darf auf keinen Fall einen Zweifel daran geben -> dass gemäß Artikel 16a unseres Grundgesetzes politisch Verfolgte Asylrecht in Deutschland genießen.

Aber -> sind die türkischen

Militärangehörigen tatsächlich POLITISCH VERFOLGTE?

Oder sind es alles Fahnenflüchtige -> die in einem gescheiterten Militärputsch verwickelt waren und jetzt auf den Schutz von Deutschland und anderer NATO-MITGLIEDSSTAATEN hoffen?

Nur zur allgemeinen Erinnerung!

Der oberste griechische Gerichtshof verweigerte die Auslieferung von 8 türkischen Militärangehörigen -> die im Juli 2016 während sich das Scheitern des Putschversuchs deutlich abzeichnete -> mit einem Militär-Hubschrauber nach Griechenland absetzten und dort Asyl-Anträge stellten. Offensichtlich kann die türkische Regierung stichhaltig beweisen -> dass die Asyl-Suchenden türkischen Militärangehörigen in den gescheiterten Putschversuch verwickelt sind. Über die Verweigerung der Auslieferung ist man in Ankara stark verärgert und droht Athen mit Konsequenzen. In Ankara werden die Militärangehörigen -> die sich derzeit noch auf deutschen Boden befinden -> ebenfalls als gefährliche Putschisten eingestuft -> obwohl 2 der Offiziere im SPIEGEL und im REPORT MAINZ beteuerten -> dass sie nichts mit dem Putschversuch zu tun haben. Dieses Verhalten wirft aber sofort die Frage auf:

Warum sind diese Personen desertiert?

Pauschal -> ohne jede belastbare Beweise -> beschuldigt man den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan -> dass in der Türkei prowestliche und säkulare Haltungen von türkischen Offizieren systematisch abgestraft werden. Es ist kein allzu großes Geheimnis -> dass die türkische Regierung seit dem gescheiterten Putsch massiv gegen mutmaßliche Anhänger des Predigers Fethullah Gülen in massiver Form vorgeht. Ankara macht derzeit hauptsächlich Gülen für den gescheiterten Umsturzversuch verantwortlich. Doch steckt in Wahrheit wesentlich mehr hinter dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei? Könnte sogar die NATO -> ergo das NATO-HAUPTQUARTIER -> in den Umsturzversuch involviert sein?

Wenn JA!

„So“ wäre es ein gigantischer politischer Skandal -> der vermutlich auch den unverzüglichen Austritt der Türkei aus dem NATO-BÜNDNIS nach sich ziehen könnte. Noch spielt die Führung der NATO die Asyl-Gesuche von türkischen Militärangehörigen in Deutschland -> nach dem gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 -> herunter. Nach Ansicht der NATO handelt es sich um eine nationale Angelegenheit.

Bedeutet im Klartext:

Den SCHWARZEN PETER hat derzeit nur Deutschland!

Noch geht man in informierten NATO-KREISEN davon aus -> dass man in diesen deutschen Asyl-Verfahren keine Rolle spielen muss. Der türkische Verteidigungsminister ->

Firki Isik ->

forderte Deutschland bereits am 29. Januar 2017 auf -> alle Asyl-Anträge türkischer Deserteure abzulehnen. Die Asyl-Antragsteller würden stark verdächtigt -> am Putschversuch gegen Erdogan im Juli 2016 beteiligt gewesen zu sein. Gemäß den Aussagen von Firki Isik wäre es für Ankara zutiefst inakzeptabel -> wenn Deutschland mutmaßlichen Straftätern und Putschisten Asyl-Schutz gewährt. Sollte der türkische Verteidigungsminister Firki Isik mit seinen Anschuldigungen richtig liegen -> dann ist Deutschland „fleißig“ dabei die ->

FAHNENFLUCHT ->

innerhalb der NATO hof- und gesellschaftsfähig zu machen und zum glaubwürdigen Asyl-Grund hochzustilisieren. Dem Anschein nach hält der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gewonnene Erkenntnisse aus den Verhören mit den führenden Putschisten noch zurück. Vermutlich möchte die Türkei im kontinuierlichen Kontakt mit den USA, dem sterbenden EU-Kunstgebilde sowie mit der NATO bleiben. Denn nach den Asyl-Gesuchen von mindestens 40 türkischen Militärangehörigen -> die auf NATO-Basen stationiert waren -> ist eine Verstrickung der NATO in den gescheiterten Putschversuch in der Türkei kaum noch ausschließbar. Das wirft natürlich auch die Frage auf: Inwieweit waren die Obama-Regierung und das Pentagon involviert? Zur Klärung der Asyl-Anträge könnte die Bundesregierung die 40 türkischen Militärangehörigen dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überstellen. Die juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Die Zuständigkeit umfasst Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen -> soweit sie nach der Gründung des Gerichtshofes begangen wurden. Da eine nationale Strafverfolgung in der Türkei zurzeit nicht möglich erscheint -> aber von der Türkei trotzdem gewollt ist -> besteht die Möglichkeit -> dass die türkische Regierung die gewonnenen Erkenntnisse nach Den Haag übermittelt. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann dann darüber entscheiden -> ob man die türkischen Militärangehörigen zurück in die Türkei überstellt -> oder ein ordentliches Asyl-Verfahren in den Niederlanden -> oder Deutschland -> eingeleitet werden sollte. Doch ->

Fahnenflucht bleibt Fahnenflucht!

An dieser Tatsache kommt auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag nicht vorbei. Und Militärputschversuche gehören nicht zum Repertoire der NATO oder einer Demokratie. Dafür wurde das Verteidigungsbündnis der NATO nicht geschlossen.

Fahnenflucht bleibt Fahnenflucht!

Gewährt Deutschland den Asyl-Suchenden türkischen militärangehörigen den Asyl-Schutz des DEUTSCHEN STAATES -> dann entwertet die Bundesregierung die gesamte Ideologie der NATO. Die Botschaft vom wertvollen Verteidigungsbündnis wäre blitzartig unglaubwürdig. Eigentlich ist schon jetzt zu viel Porzellan in Berlin zerschlagen worden.

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