Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Die Geister, die ich rief!
„Die Geister, die ich rief – werd ich nicht mehr los!“ So lautet der Ruf von Johann Wolfgang von Goethe im Gedicht Der Zauberlehrling, als der Zauberlehrling nicht mehr Herr der Lage wird. Bei der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
scheinen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bei der Einführung und der anschließenden Durchführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente mit dem Modell ->
„Mein ELSTER“ ->
die Kontrolle über die Lage verloren zu haben. Auf der Grundlage des Urteils vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom 06. März 2002 folgte im Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2004 die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zum 01. Januar 2005. Die Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom Bundesverfassungsgericht vom 6. März 2002 – 2 BvL 17/99 – lauten ->
Zitate auszugsweise ANFANG:
Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Anschluss an BVerfGE 54, 11; 86, 369).
Sollten nichtfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele den rechtfertigenden Grund für steuerliche Vergünstigungen bilden, so ist neben einer erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers auch ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestandes erforderlich.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.
Zitate auszugsweise ENDE.
Im Kalenderjahr 2024 erweiterte der SPD-Genosse und ehemalige Bundeskanzler ->
Olaf Scholz ->
die bisherige Übergangszeit der nachgelagerten Besteuerung mit dem Wachstumschancengesetz von 2005 bis 2040 um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 auf insgesamt 53 Jahre. Im Alterseinkünftegesetz betrug die Übergangszeit bis zur vollen Versteuerung der gesetzlichen Rente von 2005 bis 2040 zunächst 35 Jahre. Der Bundesfinanzhof in München hatte im Mai 2021 womöglich Beihilfe zu einer angestrebten Unumkehrbarkeit der nachgelagerten Besteuerung unter dem damaligen Finanzminister Scholz geleistet. Der Grund kann darin bestehen, dass bereits in der Frühphase der nachgelagerten Besteuerung eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung der gesetzlichen Rente eingetreten war. Der Eintritt der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente war im Kalenderjahr 2005 bei den so genannten Aktiv-Beschäftigungsverhältnissen und bei zusätzlichen Pensionen aus privaten Beschäftigungsverhältnissen von Anfang an klar und eindeutig erkennbar.
Hierauf hatte der DRSB e.V. die verantwortlichen
Politikerinnen und Politiker mehrfach hingewiesen!
Die nachgelagerte Besteuerung und die elektronische Übertragung von Steuerdaten scheinen gemeinsam auf Unumkehrbarkeit ausgerichtet zu sein. Ab dem Kalenderjahr 2026 sollen die Einkommensteuerbescheide darüber hinaus ebenfalls nur noch elektronisch von der Finanzverwaltung bekannt gegeben werden. Die vorherige Regelung bis zum Kalenderjahr 2004 führte ab dem Rentenbezug im 65. Lebensjahr zu der verdienten ->
Altersruhe ->
für ältere Bürgerinnen und Bürger. Der Zugriff auf persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger blieb ausschließlich unter der Wahrung des Steuergeheimnisses dem Staat vorbehalten. Die Erwartung an die Bürgerinnen und Bürger auf vollständige Erklärung der Einkommensverhältnisse war an das Versprechen des Staates zur Einhaltung des Steuergeheimnisses verknüpft.
Das Steuergeheimnis wurde im Kalenderjahr 2001
zur Einführung der Riester-Rente durch
das Altersvermögensgesetz aufgehoben!
Das Altersruhegeld ist die einheitliche Bezeichnung für Rente und Pension. Der Aufschrei wäre groß -> wenn nach dem Gleichheitssatz ein Datenaustausch bei Pensionen wie bei Renten erfolgen würde. Mit einer Begleitinformation zum Einkommensteuerbescheid bis zum Kalenderjahr 2004 wurde den abhängig Beschäftigten bei Renteneintritt mitgeteilt -> dass zukünftig keine Steuererklärung mehr einzureichen ist -> wenn neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte erzielt werden. Der Ertragsanteil der Rente führte bis zum Kalenderjahr 2004 nicht zu einer Steuererhebung.
„Mein ELSTER“ ->
ist in Kombination mit der nachgelagerten Besteuerung sozialpolitischer Sprengstoff. Die Kombination der Ziele von ->
„Mein ELSTER“ ->
und der nachgelagerten Besteuerung führen in eine unwirkliche Welt. Für die Bürgerinnen und Bürger entwickeln sich ->
„Mein ELSTER“ ->
und die nachgelagerte Besteuerung zu einer unendlichen Geschichte. Aktuelle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher werden mit der nachgelagerten Besteuerung und mit ->
„Mein ELSTER“ ->
wie mit einem Viehgitter gefangen gehalten. Mit einer Übergangszeit von 53 Jahren werden die zuvor bestehenden reibungslosen Abläufe in der Finanzverwaltung generationsübergreifend ad absurdum geführt.
Welcher Zauberlehrling hat nach diesen Geistern gerufen?
Womöglich sind die Ziele zur Ausübung und Steuerung der Macht über Datenaustausch und Pandemien gleichgerichtet. Bei Corona wurde prophezeit -> dass in Afrika wegen fehlender Infrastruktur keine umfassende Struktur für Home Office aufgebaut werden kann und Afrika wirtschaftlich langfristig am stärksten unter den Folgen von Corona zu leiden hat. Aus den drakonischen Maßnahmen der nachgelagerten Rentenbesteuerung und aus ->
„Mein ELSTER“ ->
geht für Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland viel Lebensqualität verloren. Das eingerichtete Modell ->
„Mein ELSTER“ ->
für eine jährlich einzureichende elektronische Einkommensteuererklärung der gesetzlichen Rente führt zu einer Überforderung der Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn ->
„Mein ELSTER“ ->
kostenlos zur Verfügung gestellt wird -> kann die zwangsweise Anschaffung von Hard- und Software für Bürgerinnen und Bürger für ein Home Office zur Einrichtung von ->
„Mein ELSTER“ ->
zur Abgabe von Steuererklärungen und Entgegennahme von Steuerbescheiden verfassungswidrig sein. Eine eigenständige Bearbeitung der Steuer-Software ->
„Mein ELSTER“ ->
für die jährliche Einreichung der Einkommensteuererklärung ist darüber hinaus von den meisten älteren Bürgerinnen und Bürgern kaum umzusetzen. Mit der Aktivierung des Benutzerkontos ->
„Mein ELSTER“ ->
durch einen 14-stelligen Aktivierungs-Code -> der per Post zugestellt wird -> einer zusätzlich benötigten Aktivierungs-ID -> die per E-Mail übermittelt wird -> sowie verschiedener Sicherheitsabfragen und ständigen Updates sind viele ältere Bürgerinnen und Bürger -> ohne fachliche Begleitung von routinierten EDV-Beratern überfordert. Alle Fehler- und Prüfhinweise aus dem EDV-Programm ->
„Mein ELSTER“ ->
müssen abgearbeitet sein -> um die Einkommensteuererklärung elektronisch der Finanzverwaltung übermitteln zu können. Insbesondere bei älteren alleinstehenden Bürgerinnen und Bürgern -> ohne soziale Kontakte -> besteht die große Gefahr -> dass bei bereits bestehenden wirtschaftliche, soziale oder gesundheitliche Einschränkungen eine ständige Überforderung zu Suizid-Gedanken führen können. Das Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 hat bei der SPD selbst denkbare „SO“ genannte ->
Nah-Tod- Erscheinungen ->
ausgelöst. Die Epoche der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
könnte daher -> nach der Ansicht von erfahrenen Juristinnen, Juristen, Finanz-Expertinnen, Finanz-Experten, Soziologinnen und Soziologen unter der Bezeichnung ->
spätrömische Dekadenz ->
des verstorbenen FDP-Politikers ->
Guido Westerwelle ->
aus Februar 2010 in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen.
„Die Geister, die ich rief“ ->
haben Ergebnisse hervorgerufen -> die „SO“ einfach nicht
wieder gelöst werden können!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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