Mindestlohn-Erhöhung
zum
01. Januar 2026
Mindestlohn-Erhöhungen wurden von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern immer schon mit enorm düsteren Prognosen eingeführt! Genauso war es auch dieses Jahr -> denn der Mindestlohn wurde am 01. Januar 2026 um ->
1,08 EURO ->
angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Mindestlohn-Pflichtig sind -> müssen jetzt einen Stundensatz von mindestens ->
13,90 EURO ->
erhalten. Davon betroffen sind vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gastronomie und der Einzelhandel. Gemäß einer im November 2025 veröffentlichten Umfrage planten deshalb einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stellenabbau.
Der DGB war wieder einmal sehr empört!
Eigentlich wie immer -> wenn Mindestlohn-Erhöhungen angekündigt wurden.
Doch die Realität in der Bundesrepublik Deutschland ->
kurz BRD genannt -> sieht völlig anders aus!
Denn in der Gastronomie und im Einzelhandel in der BRD werden gute und zuverlässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer händeringend gesucht! Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern -> die also gute und zuverlässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen -> werden diese nicht wegen einer Mindestlohnerhöhung entlassen und auf die Straße setzen!
Obwohl der DGB Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
massiv seit Jahren dafür kritisiert -> dass man
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
aufgrund von Mindestlohnerhöhung entlassen muss!
Es ist stets das gleiche äußerst miserable Spiel -> das zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern stattfindet! Denn als bekannt wurde -> dass der Mindestlohn zum Januar 2026 um ->
1,08 EURO auf 13,90 EURO ->
pro Stunde ansteigen wird -> wurden etwas später sofort Umfragen veröffentlicht -> dass jedes fünfte direkt von der Mindestlohn-Erhöhung betroffene Unternehmen oder Betrieb als Reaktion darauf Arbeitsplätze abbauen möchte. Konkret sollen dies 21,7% -> der von Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher befragten Unternehmen oder Betrieb -> geäußert haben. Diese Angstmacherei -> oder wie man im Volksmund auch „SO“ sagt das ->
Klappern mit dem Sargdeckel ->
betrifft nur knapp 35% bis maximal 38% aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Mindestlohn-Bereich! Die Mindestlohn-Anhebung zum Januar 2026 um ->
1,08 EURO auf 13,90 EURO ->
pro Stunde ist zwar ein bedeutender Lohnkostenanstieg -> der in aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche -> in der sich die BRD noch immer befindet -> besonders schädlich sein kann. Denn der höhere Mindestlohn von derzeit ->
13,90 EURO ->
wurde bekanntlich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in der „SO“ genannten ->
Mindestlohn-Kommission ->
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften beschlossen. Anstatt nun immer wieder sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen infrage zu stellen -> sollten sich deutsche Gewerkschaften einmal mit Politikerinnen, Politikern, Parteien und Bundes- wie auch Landesregierungen konstruktiv zusammensetzen und an sinnvollen und nützlichen Lösungen für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger arbeiten. Die negativsten aktuellen Auswirkungen auf den ->
Wirtschaftsstandort Deutschland ->
kommen immer noch aus den 16 Jahren der fehlgeleiteten Politik in der Ära MERKEL und aus dem sozialen-, finanziellen- und wirtschaftlichen katastrophalen Desaster der „SO“ bezeichneten ->
AMPELKOALITION ->
aus den Partien
SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
und der
FDP!
Hinzu kommt auch noch die gezielte Demontage der „SO“ bezeichneten ->
SOZIALEN
DEUTSCHEN MARKTWIRTSCHAFT ->
durch die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
die von der ersten Bundesregierung aus den Parteien ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
entwickelt und eingeführt wurde.
Übrigens….
…. die ersten Bundesregierung aus den Parteien ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
war von 1998 bis 2005 im Amt.
Danach folgte -> von 2005 bis 2021 -> die Ära MERKEL!
Als direkt betroffen durch den neuen Mindestlohn gelten alle Unternehmen und Betriebe -> wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Stundenlohn unter dem künftigen Mindestlohn von ->
13,90 EURO ->
je Stunde beschäftigt haben oder hatten. Das ist besonders oft im Gastgewerbe mit bis zu 78% und im Einzelhandel mit bis zu 73% -> sowie auch in der Textil- und der Nahrungsmittelindustrie mit 61% und 60% der Fall. In den meisten anderen Branchen sind es viel weniger als 40% der Unternehmen und Betriebe. Im Maschinenbau und in der Bau-Branche sind es weniger als 20% der Unternehmen und Betriebe.
In der Bau-Branche wird sowieso der dort
gültige höhere Branchen-Mindestlohn gezahlt!
Der Anteil der von der Mindestlohnerhöhung betroffenen Arbeitsplätze ist ohnehin sehr viel geringer als von der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger angenommen.
Gemäß bereits veröffentlichter
Statistiken muss in 15,5% aller Arbeitsplätze
in der BRD der neue Mindestlohn
gezahlt werden!
Wertet man korrekt alle Unternehmen und Betriebe aus -> also auch die Unternehmen und Betriebe -> die nicht von der Zahlung eines Mindestlohns betroffenen sind -> dann handelt es sich nur um ->
5,8% ->
der Unternehmen und Betriebe -> die den neuen Mindestlohn ab 01. Januar 2026 zahlen müssen
Übrigens….
…. der mit Abstand höchsten Anteil findet sich in der Gastronomie-Branche. In der Gastronomie-Branche ist mit rund ->
23,8% ->
fast jeder 4. Arbeitsplatz Mindestlohn-Pflichtig.
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