Versagen die Eliten – Teil 917 / Die Rürup-Rente! – Das unbekannte Steuersparmodell?

Die Rürup-Rente!

Das unbekannte Steuersparmodell?

 

In dem Artikel aus Deutsches Ärzteblatt zu Steuersparmodellen in der Ausgabe 50/2004 ->

Fallsticke sind überall ->

wird ausgeführt ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Das Jahr neigt sich unweigerlich dem Ende zu, und damit nimmt der Druck auf viele Anleger zu, doch noch „was für die Steuern“ zu tun, was genau genommen aber heißt, ein möglichst attraktives Steuersparmodell aufzureißen. Und, machen wir uns nichts vor, nicht wenige Steuerberater erhöhen noch den Entscheidungsprozess. Dabei profitieren etliche Berater doppelt, können sie doch, wenn der Kunde ein Steuersparmodell abgeschlossen hat, auf lange Jahre hinaus gebührenträchtig auf die Kompliziertheit der Steuererklärung pochen, und mache erfreuen sich auch noch an Provisionen, die sie von den Initiatoren der Sparmodelle erhalten, was zwar nicht erlaubt und schon gar nicht die feine Art ist, aber öfter vorkommt, als es sich der gemeine Steuerpflichtige vorstellen mag. So werden, alle Jahre wieder, noch im Dezember abertausende Verträge „steuersparend“ abgeschlossen, seien es Schiffsbeteiligungen, Medienfonds, Flugzeugleasingprojekte, Supermärkte und was weiß ich och alles. Ach ja, eine Kapitallebensversicherung oder ein Rentensparplan wäre auch nicht schlecht, da im nächsten Jahr Steuervorteile wegfallen. Der Anleger wähnt sich so glücklich und zufrieden, war er doch überaus clever.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Eine allgemeine und verbindliche Definition für ein Steuersparmodell zur Umleitung von Geldanlagen besteht nicht. So wurde zum Beispiel das so genannte Bauherrenmodell im Kalenderjahr 1971 unter der Bezeichnung ->

Kölner Modell ->

für einzelne Eigentumswohnungen und unter der Bezeichnung ->

Hamburger Modell ->

anschließend für Fonds-Konstruktionen bekannt. Durch Steuergier von Bürgerinnen und Bürgern wurde das Bauherrenrisiko und das Baukosten-Risiko in der Hochphase des Bauherrenmodells während der 80ziger Jahre des 20. Jahrhunderts fehl eingeschätzt. Die klassischen Steuersparmodelle aus dem Bauherrenmodell und den Medienfonds entstanden mit Erlassen aus dem Bundesfinanzministerium in den 70ziger Jahren des 20. Jahrhunderts. In dieser Zeit wurde das Bundesfinanzministerium unter den SPD-Finanzministern ->

Alex Möller

[ Amtszeit von Oktober 1969 bis Mai 1971 ] ->

Karl Schiller

[ Amtszeit von Mai 1971 bis Juni 1972 ] ->

Helmut Schmidt

[ Amtszeit von Juni 1972 bis Mai 1974 ]

und von

Hans Apel

[  Amtszeit von Mai 1974 bis Februar 1978 ] ->

geführt.

Noch ab der Jahrtausendwende investierten

zehntausende deutsche Steuerbürgerinnen und Steuerbürger

in eine Neuauflage des Steuersparmodells in

die  Produktion von Spielfilmen!

Ende des Kalenderjahres 2005 versperrte die Große Koalition unter dem SPD-Bundesfinanzminister ->

Peer Steinbrück

[ Amtszeit von November 2005 bis Oktober 2009 ] ->

diesen Weg der Steuerersparnis. Zuvor wurde zu Beginn des Kalenderjahres 2005 unter dem SPD-Bundesfinanzminister ->

Hans Eichel

[ Amtszeit von April 1999 bis November 2005 ] ->

die so genannte Rürup-Rente während des ersten rot-grünen Regierungsversuchs eingeführt. Vermutlich sollte die Rürup-Rente als nationales Steuersparmodell das Steuersparmodell aus Hollywood-Filmproduktionen mit der Bezeichnung ->

Stupid German Money

[ dummes deutsches Geld ] ->

ablösen. Aus dem Reformvorschlag vom DRSB e.V. des Kalenderjahres 2002 zur Riester-Rente mit einem rein fiskalischen Förderweg von jährlich 3.000,00 Euro anstelle einer Förderung über Zulagen auf der Grundlage eines Höchstbeitrages von 2.100,00 Euro jährlich wurde die Rürup-Rente im Kalenderjahr 2005 mit einem Fördervolumen von anfänglich jährlich ->

20.000,00 Euro ->

als Blaupause kreiert. Im Kalenderjahr 2025 beträgt das Fördervolumen zur Rürup-Rente in etwa das 10-fache des Ursprungsbetrages von 3.000,00 Euro aus dem Reformvorschlag vom DRSB e.V.. Durch Verzerrungen in der Grundstruktur und durch die einseitige Begünstigung bestimmter Berufsgruppen mit höherem Einkommen entstand aus dem Altersvorsorge-System des DRSB e.V. ein Steuersparmodell. Es ist schwierig -> eine sinnvolle Investition von einem reinen Steuersparmodell über eine lange Laufzeit betriebswirtschaftlich zu unterscheiden und sachlich nüchtern in die persönliche Lebensplanung und Altersvorsorge für eine Familie einzuordnen.

Denn die hohe Steuerersparnis wird mit

der Unvererblichkeit und der Unkündbarkeit des

Rürup-Vertrages bezahlt!

Aufgrund der Verzehnfachung der Förderung -> gegenüber dem Entwurf vom DRSB e.V. für ein sinnvolles Altersvorsorge-System -> entstand unbemerkt ein ->

Steuersparmodell!

Die Förderung der Beitragszahlungen zur Rürup-Rente entwickeln sich nach den langjährigen Übergangsregelungen im Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 wie folgt ->

2005

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 60%

2006

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 62%

2007

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 64%

2008

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 66%

2009

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 68%

2010

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 70%

2011

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 72%

2012

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 74%

2013

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 76%

2014

Höchstbeitrag 20.000 Euro

Förderquote 78%

2015

Höchstbeitrag 22.172 Euro

Förderquote 80%

2016

Höchstbeitrag 22.766 Euro

Förderquote nach 82%

2017

Höchstbeitrag 23.362 Euro

Förderquote nach 84%

2018

Höchstbeitrag 23.712 Euro

Förderquote nach 86%

2019

Höchstbeitrag 24.305 Euro

Förderquote nach 88%

2020

Höchstbeitrag 25.046 Euro

Förderquote nach 90%

2021

Höchstbeitrag 25.787 Euro

Förderquote nach 92%

2022

Höchstbeitrag 25.639 Euro

Förderquote nach 94%

2023

Höchstbeitrag 25.639 Euro

Förderquote nach Jahressteuergesetz 2022 100%

2024

Höchstbeitrag 27.566 Euro

Förderquote nach Jahressteuersteuergesetz 2022 100%

2025

Höchstbeitrag 29.344 Euro

Förderquote nach Jahressteuergesetz 2022 100%

Unter dem CDU-Bundesfinanzminister ->

Wolfgang Schäuble ->

wurde ab dem Kalenderjahr 2015 im Kabinett Merkel III eine Dynamisierung der Beitragsgrenze neben der bestehenden Dynamisierung der Förderquote eingeführt. Die Förderquote wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 unter dem FDP-Bundesfinanzminister ->

Christian Lindner ->

im Kabinett Scholz vermutlich im Vorgriff auf das Wachstumschancengesetz auf

100%

vorgezogen.

Im Gegensatz dazu beträgt der Höchstbeitrag zur

Riester-Rente

bei der Zulagenförderung seit dem

Kalenderjahr 2002 unverändert

2.100,00 Euro!

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