Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Nur eine gigantische Fehlkonstruktion?
Mit der so bezeichneten Jahrhundertreform um die Riester-Rente begann ab dem Kalenderjahr 1998 die unerträgliche Zeit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010!
Die Bürgerinnen und Bürger befinden sich in einer zwiespältigen Situation.
Keiner weiß „SO“ richtig,
wie es noch weiter gehen soll!
Nach 25 Jahren wird seitens der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie Managerinnen und Manager der Versicherungskonzerne immer noch verzweifelt der Versuch gestartet -> den Bürgerinnen und Bürgern die Riester-Rente zu erklären. Die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger nimmt aber aufgrund der widersprüchlichen Äußerungen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker stetig zu. Für eine Rückabwicklung der Riester-Verträge -> wegen möglicher Falschberatung -> wird vermutlich den Bürgerinnen und Bürgern eine Unterstützung verweigert. Der lückenlose Nachweis einer Falschberatung über die Berufsfalle der Riester-Rente ist nicht einfach zu führen.
Ein Riester-Vertrag kann bei einem Berufsstandswechsel
in die Selbständigkeit nicht mehr sinnvoll fortgesetzt werden!
Bei einer Kündigung der privaten Altersvorsorge verlieren die Bürgerinnen und Bürger viel Geld und Ansprüche aus ihren angesparten Verträgen. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben bei einer Kündigung in der Regel auf den Vertriebs- und Vermittlungskosten -> sowie auf den Verwaltungskosten sitzen. Gemäß der Meinung von erfahrenen Versicherungs-Expertinnen und Versicherungs-Experten ist womöglich sogar die Substanz der Kapitalanlagen gefährdet.
Das EU-Gesetz Solvency II zum Zwangsaufkauf von Staatsanleihen
aus dem Altersvorsorgevermögen von Bürgerinnen und Bürgern in Europa
wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2016
in den einzelnen Nationalstaaten des Kunstgebildes der
EU Vertragsgemeinschaft vollständig umgesetzt!
Die Riester-Rente wurde zum 01. Januar 2002 eingeführt
und ist kraft Gesetz unvererblich!
Die Rürup-Rente wurde zum
01. Januar 2005 eingeführt
und ist kraft Gesetz unvererblich und unkündbar!
Die Fragen zur volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
stehen auch heute noch unbeantwortet im Raum:
1.
War zur Einführung der Riester-Rente im Kalenderjahr 2002 und zur Einführung der Rürup-Rente im Kalenderjahr 2005 den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern sowie Managerinnen und Manager der Versicherungskonzerne bekannt, dass das Altersvorsorgevermögen von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zukünftig für Staatsanleihen zur EU-Erweiterung und zur NATO-Ost-Erweiterung Verwendung finden soll?
2.
Warum wurden die privaten Verträge der Altersvorsorge unvererblich und unkündbar gestaltet?
Im Versicherungsbote vom 15. Oktober 2025 wird als
Schlagzeile zur Altersvorsorge ausführt:
Bundesregierung will Reform der
Riester-Rente
noch 2025 durchdrücken
ZITAT / AUSZÜGE:
In der ARD-Talksendung „Caren Miosga“ unterstrich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Ambitionen. „Für mich ist die private Altersvorsorge etwas, das wir ausbauen müssen in diesem Land“, sagt der Minister. Noch 2025 soll ein Gesetzesentwurf aus seinem Ministerium vorgelegt werden, um das bestehende System – insbesondere die Riester-Rente – grundlegend zu modernisieren. Mit seiner Aussage rückt Klingbeil ein Thema in den Mittelpunkt, das seit Jahren stagniert. Die Riester-Rente, einst als zentrale Säule der privaten Vorsorge gedacht, hat längst an Akzeptanz verloren. Zwar seien mehr zu 16 Millionen Riester-Verträge, doch viele Verträge wurden gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Laut „Finanztip“ und Zahlen der Deutschen Rentenversicherung wurden allein bis August dieses Jahres rund 220.000 Riester-Verträge gekündigt. Auch die Zahl der Neuabschlüsse ist seit Jahren rückläufig. Klingbeil räumte ein, dass die Riester-Rente gut gemeint gewesen war. Aber in der Umsetzung habe es nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hatte.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Die Riester-Rente funktioniert eben nicht wie eine Eierlegende Wollmilchsau!
Über die Riester-Rente ist es wahrlich nicht gelungen -> die Vorzüge eines modernen Sozialsystems auf sich zu erreichen. Über die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
ist genau das Gegenteil entstanden. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
wurde die gesetzliche Altersvorsorge mit den privaten Altersvorsorge-Modellen ->
„Riester“ und „Rürup“ ->
ohne Sinn und Nutzmehrung miteinander vereint. Die Riester-Rente ist nach dem Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 von Anfang an in voller Höhe zu versteuern. Nach den Worten der ehemaligen Vorsitzenden von Bündnis 90 / Die Grünen ->
Claudia Roth ->
zur Einführung der vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente sei eine so bezeichnete nachgelagerte Besteuerung viel moderner.
Im deutschen Steuerrecht gibt es weder eine vorgelagerte noch eine nachgelagerte Besteuerung!
Die „nachgelagerte Besteuerung“ ist ein Kunstwort!
Die Unredlichkeit zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung zeichnete sich bereits im Kalender 2002 ab. Mit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente sollten nach den Worten des SPD-Genossen und damaligen Bundesfinanzminister ->
Hans Eichel ->
die Riester-Zulagen gegenfinanziert werden. Eine Änderung in der Rentenbesteuerung wurde vom Bundesverfassungsgericht im März 2002 zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen eingefordert. Die anfängliche Übergangszeit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente und der neu geschaffenen Rürup-Rente nach dem Alterseinkünftegesetz reichte vom Kalenderjahr 2005 bis 2040. Mit dem ->
Wachstumschancengesetz ->
aus dem Kalenderjahr 2024 wurde die Übergangsregelung um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 verlängert. Der Anteil an der Erhöhung der Besteuerung wurde ab dem Kalenderjahr 2024 um 0,5 Prozent bis zum Kalenderjahr 2058 gestreckt. Zuvor wurde der Besteuerungsanteil um 1 Prozent bis zum Kalenderjahr 2040 erhöht. Nach dem Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 ist die volle Besteuerung mit 100% im Kalenderjahr 2058 erreicht. Mit dem ->
Alterseinkünftegesetz ->
aus dem Kalenderjahr 2005 wäre die volle Besteuerung der Rente zu 100% im Kalenderjahr 2040 erreicht. Das Wachstumschancengesetz 2024 entstand vermutlich aus einer engen Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzhof in München und dem Bundesfinanzministerium in Berlin im Kalenderjahr 2021. Im Mai 2021 entschied der Bundesfinanzhof -> dass mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der gesetzliche Rente eingetreten sei. Nur einen Tag nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Mai 2021 gab der SPD-Genosse und damalige Bundesfinanzminister ->
Olaf Scholz ->
den Inhalt seines Wachstumschancengesetz aus 2024 als Bundeskanzler – die Verlängerung der Übergangszeit um 18 Jahre -> bekannt. Im Jahr zuvor hatte das Bundesfinanzministerium unter dem FDP-Politiker ->
Christian Lindner ->
die vollständige Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente aus der Übergangszeit von 2005 bis 2025 um 2 Jahre auf das Jahr 2023 vorgezogen. Mit dem Wirrwarr der asymmetrischen Regelungen der nachgelagerten Besteuerung ist die verfassungswidrige Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente in Einzelfällen höchstwahrscheinlich längst eingetreten. Das ->
Wachstumschancengesetz ->
aus dem Kalenderjahr 2024 mit einer Übergangszeit von 53 Jahren für ->
83 Millionen
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
ist ein großes bürokratisches Monsterwerk! Die Bundesregierung plant bis zum Jahresende die so bezeichnete Aktivrente. Die Aktivrente schafft keine Schnittmenge zwischen der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der gesetzlichen Rente. Die Schnittmenge ist eine Bezeichnung aus der Mathematik. Die Schnittmenge ist die Menge der Elemente -> die in allen beteiligten Mengen enthalten sind. Die Aktivrente kann keine Reform der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
bewirken. Alle Erwerbstätigen aus
1.
einer abhängigen Beschäftigung,
2.
einem Beamtenverhältnis,
3.
einer selbständigen Tätigkeit und
4.
als Berufspolitiker ->
bilden gemeinsam die Schnittmenge bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge. Ohne eine gleichgelagerte Besteuerung von gesetzlicher Rente und Rürup-Rente -> sowie Riester-Rente kann keine gemeinsame Schnittmenge aus den Erwerbstätigen entstehen. Für die Umsetzung der gleichgelagerten Besteuerung hatte der DRSB e.V. den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern das ->
Projekt 50/12 ->
vorgestellt. Aber -> das Projekt 50/12 wurde durch das Wachstumschancengesetz im Kalenderjahr 2024 verhindert. Womöglich können sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker aus eigener Kraft von der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
nicht mehr befreien. Vermutlich überschlagen sich deshalb die völlig widersprüchlichen Äußerungen aus den beiden Regierungslagern von CDU, CSU und der SPD. Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 aus der Ära Scholz sollte womöglich mit Vorsatz die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
bis zum Kalenderjahr 2058 unumkehrbar gestaltet werden. Die Frist für die Zusagen des noch amtierenden Bundeskanzlers und CDU-Politikers ->
Friedrich Merz ->
und des noch amtierenden Vize-Kanzlers und SPD-Genossen ->
Lars Klingbeil ->
läuft zum Jahresende 2025 aus. Ohne eine gleichgelagerte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger können die Politiker Merz und Klingbeil im Jahr 2026 niemals den Neustart für eine moderne und einheitliche Altersvorsorge auslösen. Denn die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
scheint sich -> gemäß der Beurteilung von erfahrenen Finanz- und Renten-Expertinnen und Finanz- und Renten-Experten -> immer deutlicher als eine gigantische Fehlkonstruktion in der Geschichte der ->
Bundesrepublik Deutschland ->
herauszustellen!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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