Sonderinfobrief – 01. Januar 2026 / STEUER-ÄNDERUNG 2026

STEUER-ÄNDERUNG 2026

 

Die „SO“ bezeichnete ->

GROSSE STEUER-ÄNDERUNG 2026 ->

betrifft Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt!

Ab dem 01. Januar 2026 bekommen

Millionen steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

in der BRD ihren Steuerbescheid nur noch digital übermittelt!

Wer seinen Steuerbescheid noch in

Papier-Form bekommen möchte -> der muss der digitalen

Zusendung unverzüglich widersprechen!

Denn ab dem 01. Januar 2026 werden Steuerbescheide in der BRD digital bereitgestellt. Diese Neuerung betrifft Millionen steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger und soll nach der Ansicht von vielen Politikerinnen, Politikern und Parteien ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung sein. Wer also weiterhin einen Papierbescheid bekommen möchte -> der muss dem digitalen Steuer-Bescheid ausdrücklich in schriftlicher Form widersprechen. Denn mit dem „SO“ bezeichneten ->

BÜROKRATIE-ENTLASTUNGS-GESETZ ->

kurz BEG IV genannt -> das im September 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde hatte man festgelegt -> dass die Steuerbescheide  zukünftig elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden!

Übrigens….

….. steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen zuvor nicht zustimmen. Die Umstellung gilt bereits für Steuererklärungen ab 2025 -> deren Steuer-Bescheide im Jahr 2026 zugestellt werden.

Verwaltungsakte wie Steuerbescheide, Messbescheide

und Feststellungsbescheide sind davon betroffen -> nicht nur

die klassischen Einkommensteuerbescheide!

Die elektronische Bereitstellung erfolgt über das ELSTER-Portal ->

über das bereits heute viele Steuererklärungen eingereicht werden!

Landet also ein Steuerbescheid im elektronischen Postfach -> dann müssen steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die gesetzten Fristen beachten.

Denn der neue Steuerbescheid wird als rechtsverbindliches PDF

im elektronischen Postfach bereitgestellt und kann dort

jederzeit abgerufen und gespeichert werden!

Die steuerpflichtigen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail -> die aus Datenschutzgründen

keine personenbezogenen Daten enthält!

ABER -> ACHTUNG!

Die Einspruchsfristen beginnen bereits 4 Tage

nach der Bereitstellung im elektronischen Postfach!

Fristversäumnisse können nur vermieden werden -> indem man

das elektronische Postfach regelmäßig kontrolliert wird!

Man sollte auf keinen Fall

Service-Informationen verpassen!

Von der Änderung sind alle steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger betroffen -> die ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER einreichen. Aktuell sind das mehr als ->

22 MILLIONEN ->

steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in BRD beim ELSTER-Portal registriert und nutzen das ELSTER-Portal regelmäßig.

Rund 65% der Steuererklärungen werden bereits digital abgegeben!

Die Tendenz ist steigend!

ABER -> ACHTUNG!

Bereits mehr als 7 Millionen steuerpflichtige

Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher

sind von der Umstellung betroffen!

Denn mit dem „SO“ bezeichneten ->

BÜROKRATIE-ENTLASTUNGS-GESETZ ->

sollen Abläufe effizienter gemacht und die Verwaltung entlastet werden. Deshalb wurden steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater rechtzeitig aufgefordert -> elektronische Postfächer regelmäßig zu kontrollieren und an die neuen Fristen anzupassen!

Denn Unachtsamkeiten können zu

Frist-Versäumnissen führen -> weil die Steuerbescheide

nicht mehr automatisch per Post zugestellt werden!

Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte ->

der muss dies aktiv im ELSTER-Konto beantragen!

Übrigens….

…. ein Widerspruch ist formlos möglich und muss auch nicht begründet werden! Ein Widerspruch kann dauerhaft eingerichtet werden -> also nicht nur für einzelne Steuer-Bescheide.

Bereits digital bereitgestellte

Steuer-Bescheide bleiben davon unberührt!

Für steuerpflichtige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

ohne Internetzugang bleibt die Papierform weiterhin

ohne Widerspruch möglich!

Eine Härtefallregelung stellt sicher ->

dass auch alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ohne

einen digitalen Zugang ihre Steuerbescheide korrekt erhalten!

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