DAMPF ABLASSEN
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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem
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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Nachricht / anonymisiert
Mehr Schutz für Bankkundinnen und Bankkunden!
Ab Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob der Name und die IBAN-Nummer bei Überweisungen zusammenpassen.
Das Ziel ist mehr Sicherheit vor Rechnungsbetrug zu erreichen!
Damit wird endlich im vollkommmen maroden und zerstrittenen Kunstgebilde der EU eine Gesetzeslücke geschlossen. Für Bankkundinnen und Bankkunden bedeutet das:
Endlich mehr vor Schutz kriminellen Betrügereien!
Denn Banken im maroden und zerstrittenen Kunstgebilde der EU waren bislang nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Name der Überweisungs-Empfänger mit der
> IBAN-NUMMER <
zusammenpassten. Wenn das Geld auf fremden oder gehackten Konten gelandet war – hatten die geschädigten Bankkundinnen und Bankkunden kaum noch eine Chance, ihre fehlgelaufene Überweisung zurückzuholen.
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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Ab 9. Oktober 2025 ist der Abgleich von Name und IBAN
im EU-Kunstgebilde bei fast allen SEPA-Überweisungen Pflicht!
Denn kleine Schreibfehler sind meist kein allzu großes Problem, doch wer trotz erkennbarer Warnung überweist, trägt selbst das Risiko.
Ziel des neuen Verfahren ist es, Betrugsmaschen,
vor allem gefälschte Rechnungen oder auch
unseriöse Geldanlagen, zu verhindern!
Ziel des neuen Verfahrens ist es auch, neben bestimmten Betrugsmaschen auch fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verhindern. Denn bisher hatten kriminelle Elemente ein leichtes Spiel:
Man konnte man Geldströme einfach umlenken,
indem man falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen
eines legitimen Zahlungsempfängers angab!
Sehr viele gutgläubige Bankkundinnen und Bankkunden
wurden dadurch getäuscht und geschädigt.
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DIE VERFASSERINNEN
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