Dampf ablassen – 24. Juli 2025

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

Unabhängigere deutsche Staatsanwälte?

 

Die Justiz soll in einem Rechtsstaat immer vollkommen unabhängig entscheiden können. Doch Staatsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland [ BRD ] müssen möglichen Anweisungen, z.B. von Ministerinnen und Ministern folgen leisten.

Der Richterbund meint das ist ein UNDING!

Die BRD steht schon heute mit einer antiquierten Rechtslage in dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft so ziemlich alleine da!

Selbst der Europäische Gerichtshof

hat die Unabhängigkeit in Entscheidungen deutscher

Staatsanwaltschaften stark angezweifelt!

______________

Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DER VERFASSER

================================================

Nachricht / anonymisiert

Politisches Durchgriffsrecht auf Strafverfahren?

 

Gib es ein politisches Durchgriffsrecht auf Strafverfahren? Diesen Eindruck hat nicht nur der Deutschen Richterbund, sondern überall in Deutschland immer mehr verärgerte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger!

Denn die deutschen Staatsanwaltschaften sollten nach

der Ansicht des Deutschen Richterbunds wesentlich besser

vor politischer Einflussnahme geschützt werden.

In einer Zeit, in der links- und rechtspopulistische Parteien, NGOs und dubiose Verbindungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten ihr Unwesen treiben und im politischen Aufwind sind sollte es keinerlei Möglichkeiten für einen politischen Missbrauch von Strafverfolgung geben!

Denn in den falschen Händen ist zum Beispiel

ein Durchgriffsrecht von Politikerinnen, Politikern

und auch von Parteien auf konkrete Strafverfahren

eine ziemlich fatale Angelegenheit!

Schon seit einiger Zeit suchen auch von Parteien finanzierte NGOs oftmals unsinnige Machtproben mit der deutschen Justiz! Scheinbar sind die deutschen  Staatsanwaltschaften per Gesetz nicht unabhängig.

Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft haben

den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen!

Genauso steht es im Gerichtsverfassungsgesetz!

Denn für den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte liegen Aufsicht und Leitung beim Bundesjustizministerium und für die Staatsanwaltschaften bei niederrangigen Gerichten liegen Aufsicht und Leitung bei Ministerinnen und Minister der Landesregierungen oder bei anderen Behörden.

________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSER

================================================

_____________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>