DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Unabhängigere deutsche Staatsanwälte?
Die Justiz soll in einem Rechtsstaat immer vollkommen unabhängig entscheiden können. Doch Staatsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland [ BRD ] müssen möglichen Anweisungen, z.B. von Ministerinnen und Ministern folgen leisten.
Der Richterbund meint das ist ein UNDING!
Die BRD steht schon heute mit einer antiquierten Rechtslage in dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft so ziemlich alleine da!
Selbst der Europäische Gerichtshof
hat die Unabhängigkeit in Entscheidungen deutscher
Staatsanwaltschaften stark angezweifelt!
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DER VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
Politisches Durchgriffsrecht auf Strafverfahren?
Gib es ein politisches Durchgriffsrecht auf Strafverfahren? Diesen Eindruck hat nicht nur der Deutschen Richterbund, sondern überall in Deutschland immer mehr verärgerte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger!
Denn die deutschen Staatsanwaltschaften sollten nach
der Ansicht des Deutschen Richterbunds wesentlich besser
vor politischer Einflussnahme geschützt werden.
In einer Zeit, in der links- und rechtspopulistische Parteien, NGOs und dubiose Verbindungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten ihr Unwesen treiben und im politischen Aufwind sind sollte es keinerlei Möglichkeiten für einen politischen Missbrauch von Strafverfolgung geben!
Denn in den falschen Händen ist zum Beispiel
ein Durchgriffsrecht von Politikerinnen, Politikern
und auch von Parteien auf konkrete Strafverfahren
eine ziemlich fatale Angelegenheit!
Schon seit einiger Zeit suchen auch von Parteien finanzierte NGOs oftmals unsinnige Machtproben mit der deutschen Justiz! Scheinbar sind die deutschen Staatsanwaltschaften per Gesetz nicht unabhängig.
Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft haben
den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen!
Genauso steht es im Gerichtsverfassungsgesetz!
Denn für den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte liegen Aufsicht und Leitung beim Bundesjustizministerium und für die Staatsanwaltschaften bei niederrangigen Gerichten liegen Aufsicht und Leitung bei Ministerinnen und Minister der Landesregierungen oder bei anderen Behörden.
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DIE VERFASSER
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