Dampf ablassen – 23. Juli 2025

DAMPF ABLASSEN

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Der Boomer-Soli

 

Diese neue „ach so tolle Umverteilungs-Idee“ kommt von dem

Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung!

Das DIW hat den deutschen Politikerinnen und Politikern die Idee unterbreitet, dass die  Renten-Empfängerinnen und Renten-Empfängern mit höheren Monats-Renten in Zukunft für einkommensschwache Renten-Empfängerinnen und Renten-Empfängern, also besonders für von

> Alters-Armut <

bedrohte Renten-Empfängerinnen und Renten-Empfängern einen sogenannten

> Boomer-Soli <

zahlen sollten! Statt die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben und alle Beamtinnen, Beamte und die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter in den 17 deutschen Parlamenten in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern, die dann von allen Einkommensarten einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen haben, wird wieder einmal ein Versuch geplant die finanziell und wirtschaftlich schwächsten Bürgerinnen und Bürger zur Kasse zu bitten. Denn mit der neuen „ach so tolle Umverteilungs-Idee“ von dem

Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

wird erneut der Versuch unternommen die sehr guten Ideen von der SPD-Politikerin und amtierenden Bundesarbeitsministerin

Bärbel Bas

und vom

DRSB e.V.

zu torpedieren!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Der BOOMER-SOLI? Der Begriff „SOLI“ hat längst schon einen toxischen Touch!

 

Das DIW spricht von „moderaten“ 10%, also von einem „SOLI“ auf alle Alterseinkünfte, auf die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Pensionen, die zum Beispiel alle Renten- und Pensions-Bezieherinnen und Renten- und Pensions-Bezieher zur Stabilisierung der gesetzliche Rentenversicherung zukünftig zahlen könnten.

Freibetrag: 1000,00 Euro im Monat!

Offenbar haben die Expertinnen und Experten vom

> Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung <,

noch nicht kapiert, dass der Begriff „SOLI“ längst der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern extrem SAUER aufstößt!

Obwohl früher einmal die Solidarität für eine

freiwillige Verbundenheit oder für das Einstehen

für gemeinsamen Werten stand!

Heute bedeutet der Begriff Solidarität sehr oft, dass Politikerinnen, Politiker und Parteien der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ständig immer tiefer in die Haushaltskasse greifen! Nach der Ansicht vom DIW könnte der

> BOOMER-SOLI <

ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Rentensystems sein. Doch die neue Bundesregierung scheint sich vor der Einführung eines sogenannten

> BOOMER-SOLI <

noch zu fürchten! Der Vorschlag vom DIW erinnert nun sehr deutlich daran, dass sich Politikerinnen, Politiker und Parteien, aber auch die neue Bundesregierung vermutlich noch immer vor einer sinnvollen und notwendigen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung herumdrücken. Statt die gesetzliche Rentenversicherung mit dem DRSB-System

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE

endlich dauerhaft und sinnvoll zu stabilisieren und in Zukunft erheblich zu verbessern, freuen sich einige Politikerinnen, Politiker und Parteien offensichtlich über Medienberichte vom

> BOOMER-SOLI <!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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