Gastbeitrag
ANONYMISIERT
In der Falle
von
SOLVENCY II
Seit dem Kalenderjahr 1998 wird jedes Gesetz als sogenannte ->
REFORM ->
bezeichnet und gefeiert. Im Wahlkampf wird jede sogenannte ->
REFORM ->
zum Nachweis von vermeintlich guter Politik benutzt. Aus dem Wirrwarr der Gesetze ab dem Kalenderjahr 1998 wurde ein Mythos um die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
geschaffen. Ein vergleichbares Blendwerk wie die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> zuvor niemals gegeben. Das Blendwerk der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
wird durch Großprojekte des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft permanent erweitert und verstärkt. Die gemeinsame Basis bildete zunächst die Währungsunion um den Euro aus dem Kalenderjahr 1999. Dem Euro wurde im Kalenderjahr 2012 das Modell für einen -> Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ->
SEPA
Single Euro Payments Area ->
angefügt. Innerhalb von ->
SEPA ->
werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nach einheitlichen Standards im EU-Kunstgebilde abgewickelt.
Das IBAN-System verschafft die Möglichkeit der
vollständigen Kontrolle und Überwachung des Zahlungsverkehrs
in Europa und führte zu einer berechtigten herben Kritik!
Daneben wurde im Euro-Zahlungsverkehrsraum das Modell für einen Einheitlichen Europäischen Zugangspunkt ->
ESAP
European Single Access Point ->
entwickelt. Das Informations-Modell ->
ESAP ->
zielt darauf ab -> einen zentralen digitalen Zugangspunkt für verschiedene Unternehmens-Informationen bereitzustellen. Mit ->
ESAP ->
soll ein einfacher Zugang auf Informationen über finanzielle und nicht-finanzielle Daten von KMU-Unternehmen ermöglicht werden.
ESAP ->
stellt vermutlich den operativen Teil der Kapitalmarktunion und Bankenunion zur Umsetzung von ->
SOLVENCY II ->
dar. Das nationale Projekt in der BRD aus dem Kalenderjahr 2007 ->
Zwangsveröffentlichung
von
Unternehmensdaten
im
privatisierten Bundesanzeiger ->
dient höchstwahrscheinlich als Pilotprojekt für das EU-Erweiterungsmodell ESAP.
Im Grundkonzept sind Bundesanzeiger und ESAP gleich!
Geplant ist mit dem operativen EU-Erweiterungsmodell ->
ESAP ->
die Übernahme von KMU-Unternehmen durch Versicherungen und institutionelle Kapitalanleger mit der Hilfe von Start-Ups bei Börsengängen. Folgende REFORMEN dienen vermutlich der Ergänzung für das Pilotprojekt Bundesanzeiger aus dem Kalenderjahr 2007:
1.
„Reform“
der Einkommensteuer in 2008
2.
„Reform“
der Erbschaftsteuer in 2009!
Für den vermeintlichen Zweck der Abschaffung von Steuer-Ersparnissen bei einer Unternehmensfinanzierung wurde in der Unternehmenssteuerreform 2008 die so bezeichnete Zinsschranke im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz eingeführt. Die Zinsschranke soll den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben bei gewerblichen Unternehmen in der Rechtsform von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften begrenzen. Die Zinsabzugsbeschränkung soll mit der so bezeichneten ->
Stand-Alone-Klausel ->
nicht greifen -> wenn der Betrieb nicht Teil eines Konzerns ist.
Die doppelte Verneinung ist eine Bejahung!
Das bedeutet im Klartext:
Die Zinsabzugsbeschränkung greift bei KMU-Unternehmen
in den Rechtsformen Einzelunternehmen, Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften!
Der Fallbeileffekt der Freigrenze der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen von 3 Millionen Euro sorgt im Grenzbereich der Regelung für gravierende Auswirkungen. Mit dem Wachstumschancengesetz aus 2024 bleibt die anfänglich zeitlich begrenzte Einführung der Zinsschranke unbegrenzt bestehen. Wegen des wirtschaftlichen Nettoprinzips bei gewerblichen Einkünften gibt es steuerlich keinen sachlichen Grund -> den Abzug von Zinsaufwendungen für Fremdmittel dem Grunde nach und der Höhe nachzubegrenzen.
Coronabedingt ->
wurden die steuerlichen Bestimmungen der Reform der Erbschaftssteuer aus dem Kalenderjahr 2009 bei der Unternehmensnachfolge von KMU-Unternehmen für das so genannte Schonvermögen bei Betriebsvermögen und für die Verschonung großer Unternehmensübertragungen über ein ->
Abschmelzmodell ->
oder durch eine ->
Verschonungsbedarfsprüfung ->
durch Erlasse ab dem Kalenderjahr 2021 großzügig nachgebessert.
Ein Vorteil bei der Erbschaftsteuer
steht nicht im Widerspruch zum Nachteil
bei der Einkommensteuer!
Wenn ->
SOLVENCY II ->
über eine ESAP-Finanzierung fortgesetzt werden soll -> müssen die KMU-Unternehmen für Zwecke der geplanten Fremdübernahme über Start-Ups am Leben bleiben. Mit der Hilfe des fiskalisch geförderten Generationswechsels bei der Erbschaftssteuer bliebe die Unternehmenssubstanz weitgehend für den Nachfolger erhalten und würde die geplante Übernahme von ausgesuchten KMU-Unternehmen über Börsengänge mit Start-Ups erleichtern. Bei der ESAP-Finanzierung ist eine Übernahme von KMU-Unternehmen von Versicherungen und institutionellen Kapitalanlegern mit der Hilfe von Börsengängen über Start-Ups vorgesehen -> die anschließend durch Bündelungen zusammengeführt werden sollen. Durch die Zinsschranke stehen dann vermutlich ausgesuchte KMU-Unternehmen -> seit dem Kalenderjahr 2008 -> vor oder nach einem Generationswechsel vor der Wahl ->
Zustimmung zum Start-Up
oder
Anmeldung zur Insolvenz!
Nach einer Übernahme sind ausgesuchte KMU-Unternehmen durch die ->
Stand-Alone-Klausel ->
auf der sicheren Seite. Die ESAP-Finanzierung ist womöglich das Nachfolge-Modell der Mezzanine-Finanzierung -> die aufgrund der Null-Zins-Politik nach der US-Finanzkrise 2007 nicht mehr funktionierte. Das ->
Mezzanine-Modell ->
basiert auf einer zwielichtigen Mischung aus Finanzierungswegen von Eigen- und Fremdkapital -> sowie einseitigen Optionen von Kapitalgebern zur Übernahme von KMU-Unternehmen. Bis zum Kalenderjahr 2007 standen ausgesuchte KMU-Unternehmen bei der Mezzanine-Finanzierung vor der Wahl ->
Zustimmung zur Mezzanine-Finanzierung
oder
Kündigung der Kreditlinien!
Am 13. August 2021 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Gutachten mit dem Titel ->
Wie können Börsengänge für Start-ups in Deutschland erleichtert werden? ->
in Auftrag gegeben. Am 27. September 2021 -> einen Tag nach der Bundestagswahl 2021 -> stellte die Oxera Consulting GmbH das Gutachten vor. Nach den eigenen Ausführungen in dem Gutachten hat die Studie einen wesentlichen Beitrag zu der für das Vorantreiben der Kapitalmarktunion notwendigen Faktenbasis für die Finanzierungslandschaft kleiner und mittlerer Unternehmen [ KMU-Unternehmen ] geleistet. In der Broschüre ESAP ->
Zentrales europäisches Zugangsportal der ASSEKURATA ->
wird auszugsweise ausgeführt ->
ZITAT / AUSZÜGE:
Die Europäische Kommission hat eine zentrale Datenbank für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte auf den Weg gebracht. Die europäische digitale Plattform [ ESAP, European Single Access Point ] ist Teil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion [ CMU ] 2020, ein Eckpfeiler der EU-Digitalisierungsstrategie, und soll die Ziele des Green Deals unterstützen. ESAP soll, so die EU-Kommission im Rahmen der Gesetzgebung zur Kapitalmarktunion, eine gemeinsame Quelle öffentlicher, kostenloser Informationen über EU-Unternehmen und Anlageprodukte sein, unabhängig davon, wo in der EU sie ansässig sind oder ihren Ursprung haben. Die EU-Kommission will mit der Plattform Investitionsmöglichkeiten sowohl für EU- als auch für internationale Investoren sichtbarer machen und damit Finanzierungen für EU-Unternehmen erleichtern. Insbesondere kleine Unternehmen in kleinen Kapitalmärkten wären so leichter auf dem Radarschirm von EU- aber auch internationalen Investoren. Die Anleger könnten sich einfacher und effizienter informieren. Der ESAP-Verordnung zufolge wird die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ ESMA] bis zum 10. Juli 2027 das Webportal ESAP einrichten und danach betreiben und überwachen. Der vorgegebene Einrichtungstermin verschiebt sich damit gegenüber dem ursprünglichen Legislativvorschlag, der hierfür das Jahresende 2024 vorsah, um gut zweieinhalb Jahre. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird die ESMA eng mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde [ EBA ] und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung [ EIOPA ] zusammenarbeiten. EU-weit müssen künftig mehr als 150.000 Unternehmen ihre Finanzdaten über den ESAP offenlegen.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Das Bundesamt für Justiz in Bonn wurde womöglich ab dem Kalenderjahr 2007 mit der Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der Zwangsveröffentlichungen von Jahresabschlussdaten von KMU-Unternehmen im privatisierten Bundesanzeiger instrumentalisiert -> wodurch dem privatisierten Bundesanzeiger ermöglicht wurde -> im Auftreten wie eine staatliche Behörde drakonische Strafen gegen KMU-Unternehmen festzusetzen und extrem rücksichtslos gegen KMU-Unternehmen vorzugehen. Der privatisierte Bundesanzeiger dient womöglich als Blaupause für das EU-Erweiterungsmodell ESAP -> um ebenfalls den Widerstand bei Bürgerinnen und Bürgern in den EU-Mitgliedstaaten zur Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten zu brechen. Die Reformen aus der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
zur Erbschaftsteuer aus 2009 und zur Einkommensteuer aus 2008 ergänzen sichtbar die Bestimmungen zur Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten aus 2007. Welchen Preis Banken, Versicherungskonzerne und institutionelle Kapitalanleger direkt oder indirekt bereit sind zu zahlen oder bereits gezahlt haben -> um die Pläne für eine Bankenunion und für eine Kapitalmarktunion mit der Hilfe von europäischen Aufsichtsbehörden umsetzen zu können -> ist nicht bekannt.
SOLVENCY II ->
stellt den Zwangsaufkauf von wertlosen Staatsanleihen aus dem anvertrauten Altersvorsorgevermögen der Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten zur EU-Erweiterung und zur NATO-Ost-Erweiterung durch Versicherungen dar. Auf Roadshows im Kalenderjahr 2012 wurde ->
SOLVENCY II ->
den Vorständen von deutschen Versicherungsgesellschaften durch die Mitwirkung von Abgeordneten des EU-Kunstgebildes und Vertretern der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung [ EIOPA ] vorgestellt. Am 10. Juli 2007 wurde ein Vorschlag zu ->
SOLVENCY II ->
dem Europäischen Parlament in Straßburg vorgelegt.
SOLVENCY II ->
wurde vom EU-Parlament am 22. April 2009 und von den EU-Finanzministern am 10. November 2009 verabschiedet.
SOLVENCY II ->
gilt ab dem 25. November 2009. Wie die Duplizität von Ereignissen wurde vermutlich in der Zeitachse von 2007 bis 2009 der Bundesanzeiger und das EU-Erweiterungsmodell ESAP als Basis für SOLVENCY II geschaffen und zeitlich versetzt zum Einsatz gebracht.
SOLVENCY II ->
wurde daneben zeitversetzt am 05. Februar 2015 vom Bundestag beschlossen und am 06. März 2015 vom Bundesrat zugestimmt. Am 01. Januar 2016 trat das Gesetz ->
SOLVENCY II ->
auf nationaler Ebene in Kraft. Die ESAP-Finanzierung dient vermutlich aus dem Substanzverzehr von KMU-Unternehmen zur Fortsetzung von ->
SOLVENCY II ->
aus der privaten Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger in dem EU-Kunstgebilde. Unter dieser Faktenlage können die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die ESAP-Finanzierung ab dem Kalenderjahr 2027 höchstwahrscheinlich nicht zum Einsatz bringen. Über die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
sind vermutlich auf nationaler Ebene verschiedene Fallstricke in das deutsche Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Sozialsystem für abhängig beschäftigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> sowie für KMU-Unternehmen verankert worden. Die unvererblichen privaten Rentenmodelle ->
RIESTER und RÜRUP ->
aus den Kalenderjahren 2001 und 2005 dienen womöglich von Anfang an zur Umsetzung von ->
SOLVENCY II.
Das womöglich kollektive Vorgehen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit den Managerinnen und Managern von Banken und Versicherungskonzernen gegen die Bürgerinnen und Bürger in dem EU-Kunstgebilde wirkt -> gemäß von Einschätzungen von kritisch denkenden Wirtschafts-Juristinnen und Wirtschafts-Juristen -> längst schon bedrohlich. Die Vorbereitungen zu ->
SOLVENCY II ->
über die Kapitalmarktunion scheinen während des Kabinette Schröder I + II entstanden zu sein. Die Vorbereitungen zu ->
SOLVENCY II ->
über die Bankenunion scheinen vorrangig in den Kabinetten Merkel I bis IV entstanden zu sein. Die beiden Modelle Kapitalmarktunion und Bankenunion haben vermutlich über ->
SOLVENCY II ->
den gleichen Ursprung. Gemäß diverser Medienberichte wurde die Umsetzung einer digitalen Finanzwelt angeblich im Bundeskanzleramt im Kalenderjahr 2008 auf der Geburtstagsparty vom Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann bereits gefeiert. Die unvererblichen privaten Rentenmodelle
RIESTER und RÜRUP ->
wurden in den Kabinetten des SPD-Genossen Schröder geschaffen. Die Einführung der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im privatisierten Bundesanzeiger erfolgte anschließend in den Kabinetten der CDU-Politikerin Merkel. Eine Ermittlung und Aufteilung des volkswirtschaftlichen Gesamtschadens durch ->
SOLVENCY II ->
zwischen den verantwortlichen Politikerinnen, Politiker und Parteien wird nach der Einschätzung von erfahrenen Finanz- und Wirtschafts-Expertinnen und Finanz- und Wirtschafts-Experten kaum möglich sein. Nach allgemeiner Beurteilung von erfahrenen Finanz, Wirtschafts- und Politik-Expertinnen und Finanz-, Wirtschafts- und Politik-Experten in den EU-Mitgliedstaaten sitzen -> vermutlich aufgrund der desolaten und völlig unübersichtlichen Gesamtlage -> womöglich die Bundesregierung unter dem CDU-Chef und amtierende Bundeskanzler ->
Friedrich Merz ->
als auch die EU-Kommission unter der Führung der CDU-Politikerin und Präsidentin der Europäischen Kommission ->
Ursula von der Leyen ->
in der Falle von ->
SOLVENCY II ->
fest!
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