Gastbeitrag ANONYMISIERT / GENERATIONS-VERTRAG

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

GENERATIONS-VERTRAG

 

Trotz der hoch gelobten ->

AGENDA 2010  ->

wurden in den letzten 25 Jahren keine erkennbaren Verbesserungen bei der gesetzlichen Rente eingeführt. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wurde vermeintlich eine  Stabilisierung der gesetzlichen Rente durch zusätzliche private Rentenmodelle herbeigeführt. Der DRSB e.V. möchte zur Vermeidung weiterer Fehlentwicklungen der Sozial-, Steuer-, Finanz- und Wirtschaftssysteme die nochmalige unabgestimmte Verwendung der DRSB-Studienergebnisse vermeiden. Deshalb werden Studienergebnisse ohne verbindliche Absprachen mit den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker nicht mehr veröffentlicht.

Ein stabiles Sozial-, Steuer-, Finanz- und Wirtschaftssystem

ist unabdingbar für eine funktionsfähige Demokratie!

Nach der Beurteilung von unabhängigen Sozial-, Wirtschafts- und Steuerexpertinnen und Sozial-, Wirtschafts- und Steuerexperten wurde der ->

DRSB-Reformvorschlag

zur

Riester-Rente ->

aus dem Kalenderjahr 2002 für die im Alterseinkünftegesetz 2005 geschaffene zusätzliche private Rente zweckentfremdet eingesetzt.

Eine Zustimmung vom DRSB e.V. zur Verwendung

des Reformvorschlages als Rürup-Rente liegt nicht vor!

Aus heutiger Sicht führte die zusätzliche Rürup-Rente neben der Riester-Rente vermutlich zu einer weiteren Destabilisierung des deutschen Sozial-, Steuer-, Finanz- und Wirtschaftssystems. Zur Vermeidung eines Bumerangeffektes müssten die privaten Versicherungsgesellschaften daher an einem nachhaltigen System Interesse zeigen. Ursprünglich war die so genannte Rürup-Rente im Rahmen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

nicht vorgesehen. Mit zwei konkurrierenden privaten Renten-Modellen verschärfte sich der Konstruktionsfehler der Berufsfalle durch die miteinander inkompatiblen Modelle ->

RIESTER und RÜRUP!

Die Riester-Rente wurde zunächst für die Berufsgruppe der abhängig Beschäftigten mit dem ->

Altersvermögensgesetz ->

geschaffen. Die Rürup-Rente folgte für die Berufsgruppe der selbständig Tätigen mit dem ->

Alterseinkünftegesetz!

Bei einem Berufsstandswechsel aus einer abhängigen Beschäftigung in die Selbständigkeit kann eine bereits bestehender Riester-Vertrag nicht mehr sinnvoll fortgeführt werden -> weil eine Förderung wegen fehlender Beitragszahlungen in die gesetzliche Rente nicht möglich ist. Zur Riester-Förderung muss ein Mindestbeitrag von 4% des Bruttolohns des Vorjahres in den Vertrag eingezahlt werden. Der Eingriff in die gesetzliche Rente durch die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

erfolgte indirekt über die Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung mit einer Übergangsregelung von 53 Jahren [ Kalenderjahre 2005 bis 2058 ]! Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente -> und mit ihr die private Rürup-Rente -> durch das Alterseinkünftegesetz ab dem Kalenderjahr 2005 scheint unveränderbar zu sein. Zu Beginn der Einführung der nachgelagerten Besteuerung warnte der DRSB e.V. davor -> dass es mitten in der Übergangszeit kein ->

VOR und kein ZURÜCK ->

mehr geben wird!

Die Riester-Rente ist nach diversen

Medienberichten in Verruf geraten!

Diese fatalen Effekte haben zu einem Versagen der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge geführt. Ein harmonisches Zusammenwirken der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge scheint in den hybriden Modellen mit einer asymmetrischen Besteuerung und einer starren 53-jährigen Übergangszeit nach der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

nicht möglich zu sein. Die Zielsetzungen aus dem ->

Altersvermögensgesetz 2001 ->

Alterseinkünftegesetz 2005

und dem

Wachstumschancengesetz 2024

scheinen sich als Quadratur des Kreises zu einer schier unlösbaren Aufgabe entwickelt zu haben. Zur Vorbereitung auf das ->

Wachstumschancengesetz 2024 ->

wurde ein Jahr zuvor die 20-jährige Übergangsregelung der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen [ anfänglich 60% im Kalenderjahr 2005 bis im Kalenderjahr 2025 100% erreicht sind ] vermutlich um 2 Jahre vorgezogen. Ab dem Kalenderjahr 2023 sind die Vorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Rente und für die Rürup-Rente vollständig abzugsfähig.

Der Höchstbetrag der geförderten Vorsorgeaufwendungen

betrug im Kalenderjahr 2005 für Alleinstehende 20.000,00 Euro

und beträgt 20 Jahre später im Kalenderjahr 2025

für Alleinstehende 29.344,00 Euro!

Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof zur möglichen Doppelbesteuerung der Rente entschieden -> dass in den zur Entscheidung vorliegenden Fällen noch keine Doppelbesteuerung eingetreten sei. Mit der nochmaligen Streckung der Versteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente um 18 Jahre [ Kalenderjahre 2040 bis 2058 ] durch das ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 erhoffte sich womöglich der ehemalige Bundeskanzler und SPD-Genosse ->

Olaf Scholz ->

eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente endgültig vermieden zu haben. Die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente sind bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2024 mit 83,0 % zu versteuern bis bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2058 mit

100 % ->

erreicht werden. Die Erhöhung beträgt in den Jahren 2024 bis 2058 durch das „SO“ genannte ->

Wachstumschancengesetz ->

pro Kalenderjahr 0,5%. Ab der Gleichschaltung der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen im Kalenderjahr 2023 wird die Versteuerung nach Geburtsjahrgängen ab dem Kalenderjahr 2024 mit  83% bis 100% nach Geburtenjahrgängen gestaffelt bei Renteneintritt versteuert.

Der Systemwechsel der gestreckten Besteuerung

erfolgte im Kalenderjahr 2005 durch das Alterseinkünftegesetz!

Anfänglich war 50% der Rente für Geburtsjährgänge 1940 und älter zu versteuern. Diesem Systemwechsel liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002 zugrunde. Die Riester-Rente ist durch das Altersvermögensgesetz vom 11. Mai 2001 bereits von Anfang an ab Rentenbeginn zu 100% zu versteuern. Wegen der Einführung der vollen Versteuerung der Riester-Rente vor der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 06. März 2002 entstand der bittere Eindruck -> bei der Mehrheit der kritisch denkenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> dass das Bundesverfassungsgericht für die

>>> ach so moderne <<<

nachgelagerte Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rente instrumentalisiert wurde. Die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

entwickelt sich zusehends zu einer Tragödie.

Nichts scheint mehr richtig zu funktionieren!

Ein volkswirtschaftlicher Schaden liegt auch darin begründet -> dass die Rentenmodelle ->

RIESTER und RÜRUP ->

sowie die Rentenbesteuerung von der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> nicht angenommen wurde -> weil sie schlicht und einfach wegen den ->

Verdrechselungen ->

nicht verstanden werden können. 25 Jahre nach der Einführung wird immer wieder der Versuch gestartet -> die invaliden Modelle der Mehrheit der kritisch denkenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> zu erklären. Deshalb kam vereinzelt aus den Reihen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die Forderung nach einer ->

Zwangs-Riester-Rente

und nach einer

Zwangs-Rürup-Rente ->

auf.

Zivilrechtlich unterscheiden sich Renten und Pensionen!

Es bestehen bei Renten und bei Pensionen jeweils gesetzliche und private Versorgungswege. Für eine steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten -> so wie es das Bundesverfassungsgericht im März 2002 gefordert hatte -> benötigt man neben den bestehenden klaren und eindeutigen zivilrechtlichen Grundlagen ebenfalls klare und eindeutige steuerliche Grundlagen. Die Anforderungen vom Bundesverfassungsgericht vom 06. März 2002 scheinen mit dem ->

Alterseinkünftegesetz 2005

und der Nachbesserung durch das

Wachstumschancengesetz 2024 ->

nicht erfüllt worden zu sein.

Das DRSB-Projekt aus dem Kalenderjahr 1988

zur Verbesserung und Absicherung der gesetzlichen Rente ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

in Kombination mit den DRSB-Studien seit der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

schaffen die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Gestaltung der Altersvorsorge aus Renten und Pensionen -> damit alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in jeder erdenklichen Berufs- und Erwerbsphase ohne Übergangsregelungen ein durchlässiges und nachvollziehbares ->

Altersvorsorge-System ->

vorfinden können. Die verschiedenen DRSB-Projektstudien greifen harmonisch ineinander über. Denn die unterschiedliche Behandlung der Generationen durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 -> wird von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern als ungerecht empfunden. Mit den gesetzlichen Regelungen aus dem ->

Altersvermögensgesetz 2001

dem

Alterseinkünftegesetz 2005

und dem

Wachstumschancengesetz 2024 ->

kann ein verfassungskonformes Besteuerungssystem für Renten und Pensionen höchstwahrscheinlich nicht mehr abgeleitet werden. Nach der Einschätzung von Steuer-Expertinnen und Steuer-Experten ist das bestehende Besteuerungssystem vermutlich sogar verfassungswidrig.

Bevor eine Harmonisierung der gesetzlichen und privaten

Altersvorsorge im Sinne der Generationen herbeigeführt werden

kann -> muss ein durchlässiges Steuersystem in jeder erdenklichen

Erwerbs- und Berufsphase bestehen!

Die Ideologie eines ->

GENERATIONEN-VERTRAGES ->

wäre deshalb als Leitlinie für ein sinnvolles und zielführendes Vorgehen zu begrüßen. Der Höhe nach muss jede Generation die eigene Altersvorsorge aber selbst tragen können. Jede Veränderung der wirtschaftlichen und politischen Lage bildet unter der linksgrünen Ideologie das Alibi -> dass der Staat über die  Erweiterung von Staatsschulden -> unter der irreführenden Bezeichnung Sondervermögen -> die Leitlinien eines Generationenvertrages unterlaufen können.

Mit jeder neuen kreditfinanzierten Rente im

Bundeshaushalt wird ein gerechter

GENERATIONEN-VERTRAG

gebrochen!

Das unnötig herbeigeführte steuerliche Dilemma macht es umso mehr notwendig -> eine echte Reform zur Wahrung des sozialen Friedens zwischen den Generationen herbeizuführen. Mit der nochmaligen Streckung der Renten-Besteuerung -> sowie dem Vorziehen der vollständigen Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen -> hat der SPD-Genosse und ehemalige Bundeskanzler ->

Olaf Scholz ->

mit seiner Berufserfahrung als Bundesminister für Arbeit und Soziales, Bundesfinanzminister und Bundeskanzler seiner Nachfolgerin im Bundessozialministerium -> der SPD-Genossin ->

Bärbel Bas ->

für ihre angedachten Reform-Bemühungen womöglich ein enorm unübersichtliches Desaster und Chaos hinterlassen. Trotzdem lassen sich deutsche Sozial-, Wirtschafts- und Steuergesetze zu einem sinnvollen und dauerhaft nützlichen ->

GENERATIONEN-VERTRAG ->

verfassungskonform gestalten -> wenn verantwortungsbewusste Politikerinnen, Politiker und Parteien es endlich gezielt in Angriff nehmen würden!

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GASTBEITRAG

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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