ALLES LÄUFT WIE GESCHMIERT!
Mit der „SO“ bezeichneten ->
CORONA-MASKEN-AFFÄRE ->
von dem CDU-Politiker
JENS SPAHN ->
wurden in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> wieder einmal die Themen-Bereiche ->
KORRUPTION und SCHMIERGELD ->
losgetreten. Denn schon kurz -> vor und nach -> dem Ende der „SO“ bezeichneten ->
CORONA-PANDEMIE ->
beschäftigten sich deutsche Medien mit den Themen-Bereiche ->
KORRUPTION und SCHMIERGELD ->
in politischen Kreisen in der BRD und in den EU- und NATO-Mitgliedstaaten. Denn nach der Einschätzung von investigativen deutschen Journalistinnen und Journalisten warf der CDU-Politiker und ehemalige Gesundheitsminister im 4. Kabinett von der CDU-Politikerin und Bundeskanzlerin ->
ANGELA MERKEL ->
mit vollen Händen deutsches Steuergeld zum Fenster hinaus. Plötzlich kochten die Themen-Bereiche ->
KORRUPTION und SCHMIERGELD ->
wieder hoch und der CDU-Politiker und Ex-Gesundheitsminister wurde in diversen Medienberichten schwer belastet! Doch wie „SO“ oft in der Ära MERKEL wurden die Themen blitzartig unter den Teppich gekehrt -> obwohl in veröffentlichten Studien massenhaft gravierende Mängel während der Corona-Pandemie dem CDU-Politiker und amtierenden Gesundheitsminister
JENS SPAHN ->
vorgeworfen wurden.
Es handelte sich um Millionenverluste
für den deutschen Staat ->
sowie um äußerst ungewöhnliche Geld-Vergaben
und gezielte politische Einflussnahme!
Übrigens….
…. der CDU-Politiker und Ex-Gesundheitsminister Spahn wurde nie persönlich zur Rechenschaft gezogen. Doch seit einigen Wochen ist der gesamte Themen-Bereich -> nicht nur in den deutschen Medien -> erneut aufgetaucht. Wohlmöglich auch deshalb -> weil sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger extrem kritische Fragen stellen -> wie einige deutsche Politikerinnen und Politikern -> quasi über Nacht -> zum unerwarteten Reichtum gekommen sind!
Übrigens….
…. es wird vermutlich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger völlig überraschen -> aber bis zum Steuerjahr 1995 konnten in der BRD „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELDER ->
als Betriebs-Ausgaben von den zu versteuernden Einnahmen abgezogen werden. Seither fallen „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELDER ->
unter die Betriebsausgaben -> die den Gewinn nicht mindern dürfen.
§ 4 Absatz 5 Nr. 10 Einkommensteuergesetz besagt hierzu ->
dass unter anderem die folgenden Betriebsausgaben
den Gewinn nicht mindern dürfen:
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Die Zuwendung von Vorteilen -> sowie damit zusammenhängende Aufwendungen -> wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt -> die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht -> das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden haben Tatsachen -> die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht einer Tat im Sinne des Satzes 1 begründen -> der Finanzbehörde für Zwecke des Besteuerungsverfahrens und zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten mitzuteilen!
_______________________
Unter einer hier bezeichneten rechtswidrigen Handlung wird überwiegend der Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr [ §§ 299 ff. StGB ] -> sowie Vorteilsgewährung [ § 333 StGB ] und Bestechung [ § 334 StGB ] verstanden.
_______________________
Als „SO“ bezeichnetes ->
SCHMIERGELD ->
bezeichnet man in der heutigen Zeit eine Form der Bestechung! Diese war schon aus dem Mittelalter bekannt! Denn ->
SCHMIEREN ->
bedeutete auch bestechen -> zum Beispiel jemand die Hand schmieren! Das Wort ->
SMEER-GELD ->
im Sinn von Bestechung -> soll um das Jahr 1700 im Niederdeutschen entstanden sein. Begrifflich kann auch das „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELD ->
auch in der Form jedes sonstigen materiellen Vorteils verstanden werden!
Übrigens….
…. bei den Postkutschen war 1812 das Schmiergeld eine feste Gebühr von 12 Kreuzern -> die jeder Fahrgast bezahlen musste. Denn -> wenn man die Achsen der Postkutschen nicht regelmäßig schmierte -> dann konnten sich die Räder festfressen -> sodass die Fahrt beendet werden musste.
Deshalb wurde an jeder Poststation
eine vorsorgliche Wartung vorgenommen ->
für die man eine Gebühr bezahlen musste!
Der Fahrer der Postkutsche der „SO“ bezeichnete ->
POSTILLION ->
erhielt zusätzlich ein festgesetztes Trinkgeld für seine Bemühungen. Ein SO“ bezeichneter ->
POSTILLION ->
konnte nicht durch Bestechung zum schnellerem Fahren animiert werden -> weil man Fahrpläne einhalten musste. Denn SO“ bezeichnete ->
POSTILLIONE und POSTHALTER ->
standen nicht im Dienst von reisenden Personen -> sondern waren Staatsbeamte -> die für eventuelle ->
BESTECHLICHKEIT ->
sehr hart bestraft worden wären! Denn das „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELD ->
bezeichnet ->
ILLEGALE
GELDZAHLUNGEN oder GESCHENKE ->
die an Personen in Machtpositionen -> wie zum Bespiel Politikerinnen, Politiker oder Beamtinnen und Beamte angeboten werden -> damit man Vorteile erlangen kann. Es handelt sich um eine Form der Bestechung -> bei der der „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELD-GEBER ->
den Versuch unternimmt -> das Verhalten des SO“ bezeichneten ->
SCHMIERGELD-EMPFÄNGERS ->
zu beeinflussen -> um ein unethisches oder illegales Verhalten zu fördern. Der Begriff ->
SCHMIEREN ->
ist seit dem Mittelalter bekannt und wird heute oftmals in einem negativen Kontext verwendet. Obwohl das Wort ->
SCHMIEREN ->
in der deutschen Sprache seit Jahrhunderten völlig korrekt für ->
GLEITEND MACHEN ->
benutzt wurde! Denn gemeint war -> zum Beispiel wenn man die Achsen bei Kutschen oder heute die Kolben in Autobil-Motoren mit Wagenschmiere und Öl beweglich hält -> damit Festfahren oder Festfressen zu vermeiden ist.
Denn wer gut schmiert -> der stets gut fährt!
Jedoch die zweite Bedeutung von ->
SCHMIEREN ist BESTECHEN!
Zum Beispiel -> wenn ein nationales Unternehmen oder ein international tätiger Konzern in einem Nationalstaat einer Auftrag für seine Produkte oder Dienstleistungen erhalten möchte. Dann kommen -> gemäß diverser weltweiter belastbarer Medienberichte -> oftmals „SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELDER ->
zum Einsatz -> obwohl die Zahlung von ->
BESTECHUNGS-GELDERN ->
in den meisten Nationalstaaten im „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
also zum Beispiel in den USA und in den EU- und NATO-MITGLIEDSTAATEN verboten und meistens strafbar ist und bei einer Aufdeckung von den Justiz-Behörden auch konsequent verfolgt wird. Damit man jedoch Aufdeckungen von „SO“ bezeichneten ->
SCHMIERGELD-ZAHLUNGEN ->
durch investigativen Journalismus verhindern kann versucht man weltweit SO“ bezeichneten ->
SCHMIERGELD-ZAHLUNGEN ->
an Politikerinnen, Politiker, Beamtinnen, Beamte von Regierungen -> aber auch an Managerinnen und Manager von Unternehmen und Konzernen zu verschleiern und zu tarnen. Ein sehr beliebtes Mittel ist der Abschluss von ->
SCHEIN-BERATUNGS-VERTRÄGEN ->
mit Familien-Mitgliedern, Lebens-Partnern oder Freunden. Aber auch immer öfter erhalten Politikerinnen, Politiker, Beamtinnen, Beamte von Regierungen -> aber auch an Managerinnen und Manager von Unternehmen und Konzernen verdeckte Hinweise und Insider-Tipps zum Kauf von Aktien oder Immobilien -> die man nach einem legalen Erwerb an den internationalen Börsen oder an Immobilien-Märkten relativ schnell wieder mit großen Gewinn-Sprüngen zu Geld machen kann. Auch die „SO“ bezeichneten ->
KRYPTO-WÄHRUNGEN ->
sind zum sehr beliebten internationalen Tummel-Platz für SO“ bezeichnete ->
SCHMIERGELD-ZAHLUNGEN ->
geworden!
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