Waffenbesitz in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> ist der ->
Waffenbesitz ->
gesetzlich geregelt! Wer in der BRD eine Waffe legal erwerben möchte -> der benötigt eine ->
Waffenbesitzkarte ->
kurz WBK genannt! Der Erhalt einer WBK erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise.
Gesetzliche Grundlagen!
Der Waffenbesitz in BRD unterliegt dem ->
Waffengesetz ->
kurz WaffG genannt! Das WaffG regelt die Bedingungen für den Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen.
Damit man WBK erhalte kann ->
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mindestalter:
Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein!
2. Bedürfnisnachweis:
Es muss ein persönliches Bedürfnis für
den Waffenbesitz nachgewiesen werden -> zum
Beispiel für Jagd, Sport oder Sammlung!
3. Zuverlässigkeit:
Der Antragsteller muss als zuverlässig
gelten, was durch eine Überprüfung der
persönlichen Eignung erfolgt!
Das Thema Waffenbesitz war lange Zeit in der BRD eher für Jäger, Sportschützen und Waffen-Sammler wichtig. Aktuelle politische Entwicklungen und eine zunehmende Unsicherheit in der BRD und auch in den EU-Mitgliedstaaten führten dazu -> dass sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dazu entschließen -> sich über Waffen und die Voraussetzungen für den Erwerb -> sowie für den Besitz informieren. Wer in der BRD legal eine Waffe besitzen möchte -> der muss nachweisen -> dass er zuverlässig ist. Man bekommt es dann mit unterschiedlichen Behörden zu tun -> je nachdem -> ob man Sportschütze oder Jäger ist.
Wenigstens alle 3 Jahre muss
die Zuverlässigkeit überprüft werden!
Doch seit einigen Jahren kommt dabei eine vollkommen neue Frage auf:
Sind Waffen-Besitzerinnen und Waffen-Besitzer
automatisch unzuverlässig -> wenn sie Mitglied in der der AfD sind ->
oder die AfD wählen?
Diese Frage beschäftigt derzeit
intensiv deutsche Verwaltungsgerichte an
verschiedenen Standorten in der BRD!
Denn überall in BRD versuchen die zuständigen Behörden -> AfD-Mitgliedern ihre Waffen wegzunehmen!
Immer öfter wehren sich die davon betroffenen
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger
erfolgreich vor deutschen Gerichten!
Denn maßgebend ist das Merkmal der Zuverlässigkeit!
Nur allein auf einen vagen Verdacht hin lässt sich eine ->
Zuverlässigkeit ->
nicht aberkennen -> sodass kein Waffenbesitz mehr möglich erscheint. Dennoch passiert so etwas in der BRD –> denn die SPD-Genossin und ehemalige Innenministerin in der „SO“ bezeichneten
AMPEL-REGIERUNG ->
aus den deutschen Parteien ->
SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP ->
Nancy Faeser ->
wollte es „SO“!
Einige Beamtinnen und Beamte in den dafür zuständigen Behörden für den Waffenbesitz in der BRD vermuten deshalb -> dass zum Beispiel Waffen-Besitzerinnen und Waffen-Besitzer allein schon aufgrund einer Nähe zu der AfD oder einer AfD-Mitgliedschaft eher als unzuverlässig einzustufen sind!
Man nimmt diesen
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger
oftmals die Waffen weg!
Solange bis deutsche Gerichte wieder die Zuverlässigkeit der betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger feststellen und eine WBK nicht mehr versagt werden kann. In einer funktionierenden Demokratie -> in der auch die AfD ordnungsgemäß in deutsche Parlamente gewählt wurde -> sollten solche Fehlentwicklungen nicht vorkommen. Trotzdem bleibt es der UNION aus CDU und CSU unbenommen eine „SO“ bezeichnete ->
BRANDMAUER ->
gegen die AfD auszurufen. Denn auch „SO“ etwas gehört zu den Spielregeln einer funktionierenden Demokratie -> solange es eine Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für ->
SINNVOLL und NÜTZLICH ->
sowie auch für
DEMOKRATISCH
hält!
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