Dampf ablassen – 15. Juni 2025

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

CDU und CSU möchten keinen Aufschlag

für Besserverdiener bei den Krankenkassenbeiträgen

 

Die finanzielle Lage vieler gesetzlicher Krankenkassen ist seit Jahren enorm angespannt. Die SPD will nun Besserverdiener stärker zu Zahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen einbeziehen.

Die CDU und CSU wiesen den SPD-Vorschlag für

höhere Krankenkassenbeiträge für Besserverdiener zurück!

Das ist schon wieder ein neues

Streitthema in Berlin!

Wenn es so weitergeht haben wir in

unserem Land bald wieder einmal Verhältnisse wie

bei der gescheiterten Ampel-Koalition!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

30% der Versicherten wären von einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen!

 

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben beitragsfrei!

Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei

5512,50 Euro

monatlich. Die Bild-Zeitung hatte unter Berufung auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler darüber berichtet, dass beispielsweise ein Single mit

6.000.00 Euro Monats-Brutto-Einkommen

406.00 Euro mehr pro Jahr an die Krankenkasse zahlen müsste. Ein Single mit

7.000.00 Euro Monats-Brutto-Einkommen

müsste 1.170.00 Euro mehr im Jahr an die Krankenkasse zahlen. Eine vierköpfige Familie mit

 6.500.00 Euro Monats-Brutto-Einkommen

hätte z.B. 865.00 Euro weniger netto im Jahr. Denn der SPD-Gesundheitsexperte

Christos Pantazis

forderte wegen der angespannten Finanzlage der deutschen Kranken-Versicherungen, dass Besserverdiener mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen sollten. Der SPD-Genosse schlug eine Erhöhung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze um rund

2.500.00

vor.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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