DAMPF ABLASSEN
Das demokratisch soziale Ventil
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.
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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem
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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Nachricht / anonymisiert
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF….
…. bestimmen, was wir
DEUTSCHEN
sehen und hören dürfen!
Was bedeutet das für die Meinungsfreiheit?
Wir
DEUTSCHEN
werden nach Strich und Faden täglich manipuliert und dürfen auch dafür noch jeden Monat saftige
>>> GEBÜHREN <<<
zahlen!
Das sollte unsere neue Bundesregierung sofort beenden!
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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
DIE VERFASSERIN
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Nachricht / anonymisiert
Wann werden die Zwangsgebühren für ARD und ZDF abgeschafft?
Die allzu deutlichen manipulativen Meinungsäußerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF verletzen schon viel zulange die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. In der heutigen Welt spielen sich solche Vorgänge – aus unserer Sicht Straftaten – häufig auf Plattformen wie z.B. auf Facebook, Instagram, X oder Linkedin ab. Es ist zwar nicht erlaubt, rechtswidrige Inhalte zu verbreiten, doch daran stören sich die Betreiber von Plattformen selten. Doch warum müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für manipulativen Meinungsäußerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF auch noch monatlich
Zwangsgebühren
bezahlen?
In Frankreich wurden
solche Gebühren abgeschafft!
Warum geht das nicht in unserer Heimat?
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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
DIE VERFASSER
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EU-Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->
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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!
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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
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