Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit
Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger brauchen als Mieterinnen und Mieter -> aber auch als Vermieterinnen und Vermieter Planungs-Sicherheit. Deshalb hält es die neue Bundesregierung für richtig die ->
MIETPREISBREMSE ->
die am 31. Dezember 2025 außer Kraft treten soll -> zu verlängern. Das entspricht nach dem Verständnis der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger als Mieterinnen und Mieter von Wohnraum einer verantwortungsvollen Sozial-Politik! Denn bei Neuvermietungen werden in deutschen Städten aktuell extrem hohe Mietpreise verlangt. Wenn es keine ->
MIETPREISBREMSE ->
mehr geben sollte -> dann werden vermutlich die Mieten in deutschen Städten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. Immer mehr Menschen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind schon seit vielen Jahren vollkommen überfordert. Aber die ->
MIETPREISBREMSE ->
allein kann das Problem von hohen Mieten nicht lösen. Die Bundesrepublik Deutschland braucht unverzüglich mehr Fortschritt beim Neubau von bezsahlbarem Wohnungen.
Deshalb muss der zügige Neubau von
bezahlbarem Wohnungen
Priorität in der Wohnungspolitik haben!
Bei der ->
MIETPREISBREMSE ->
handelt es sich um gesetzliche Regeln -> die den Anstieg der Mieten von Wohnraum verlangsamen sollte.
Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt!
Denn wo beispielsweise ->
MIETPREISBREMSE ->
Anwendung findet gilt -> dass bei der Neuvermietung einer Wohnung die Miete zum Mietbeginn höchstens um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Falls jedoch die Vor-Miete bereits über diesem Betrag lag -> so ist grundsätzlich die Höhe der Vor-Miete für die ->
MIETPREISBREMSE ->
maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen -> die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und sich an der tatsächlichen Marktlage zumindesten orientiert soll. Die ->
MIETPREISBREMSE ->
gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die ->
MIETPREISBREMSE ->
gilt dort auch nur dann -> wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das noch geltende Recht sieht vor -> dass Rechts-Verordnungen -> mit denen die ->
MIETPREISBREMSE ->
zur Anwendung gebracht wird -> spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft tritt. Ohne eine Verlängerung des Gesetzes würden die Regeln der ->
MIETPREISBREMSE ->
spätestens ab dem 01. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden. Die ->
MIETPREISBREMSE ->
soll nun bis zum 31. Dezember 2029 um 4 Jahre verlängert werden! Doch dadurch sind die Probleme in den angespannten Wohnungsmärkten nicht beseitigt.
Übrigens….
…. der Deutsche Bundestag hat 2020 die erste Verlängerung der ->
MIETPREISBREMSE ->
beschlossen und gleichzeitig auch Anpassungen an weiteren gesetzlichen Regelungen über die ->
MIETPREISBREMSE ->
vorgenommen.
Übrigens….
…. die neue Bundesregierung hat eine Verlängerung der ->
MIETPREISBREMSE ->
beschlossen. Im neuen Kabinett gab es grünes Licht für eine „SO“ bezeichnete ->
Formulierungshilfe ->
mit der die Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD das entsprechende Gesetz ins Parlament einbringen können.
Denn das Wohnen darf kein Luxusgut werden!
Das sagte die zuständige SPD-Genossin und amtierende Bundesjustizministerin ->
Stefanie Hubig ->
den deutschen Medien -> denn die ->
MIETPREISBREMSE ->
die vor allem in deutschen Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmärkten Anwendung findet -> wird bis Ende 2029 verlängert.
ZITAT / AUZÜGE aus deutschen Medien von Stefanie Hubig:
Wir haben hier keine Zeit zu verlieren!
Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz und den bekommen sie!
Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen!
Auch Verträge mit Index-Mieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen,
den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern.
Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt
und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit!
ZITAT / AUZÜGE ENDE!
Doch die ->
MIETPREISBREMSE ->
ist weiterhin umstritten. Immer mehr verärgerte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kritisieren schon seit Jahren -> dass die ->
MIETPREISBREMSE ->
den starken Preisanstieg von Wohnungen in Metropolen nicht verhindert hat und auch den Neubau von bezahlbarem Wohnungen unattraktiver für Investoren gemacht hat. Gemäß der Ansicht der neuen Bundesregierung hat die ->
MIETPREISBREMSE ->
zumindest die Mieten moderat verlangsamt. Die Beschleunigung der explodierenden ->
ALTERS-ARMUT und die OBDACH-LOSIGKEIT ->
konnte jedoch nicht verhindert werden.
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