Dampf ablassen – 30. Januar 2025

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Ein neuer Politikertyp erobert unser Land!

 

Und zwar:

Jung – ohne Lebenserfahrung –

ohne Berufsausbildung – ohne Berufserfahrung!

Aber ständig besserwissend und moralisierend sowie mit völlig durchgeknallten WOKEN Ideen und vor allem

BESTENS VERNETZT!

Nun scheitert erkennbar dieser neue Politikertyp!

Und zwar überall in der Bundesrepublik Deutschland!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die militärische Lage in der Ukraine spitzt sich dramatisch zu!

 

An verschiedenen Frontabschnitten sind die ukrainischen Verteidigungslinien schon völlig zusammengebgebrochen.

Längst schon müssen sich ukrainische

Einheiten unter schwersten Verlusten zurückziehen!

Seriöse und erfahrene Militärexpertinnen und Militärexperten aus dem WESTEN werfen dem Oberkommando der ukrainischen Armee katastrophale Fehler vor.

Das kann man sogar schon in westlichen Print-Medien lesen!

Wie lange also soll – oder will – die Bundesregierung noch Waffen und Munition, die mit

DEUTSCHEM STEUERGELD

bezahlt werden und auch noch zusätzlich deutsches Steuergeld in die Ukraine schicken? Denn die

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

und auch nicht das gesamte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft wird nicht in der Ukraine verteidigt! Das ist eine vergleichbare haarsträubende Story, wie die Rede des verstorbenen SPD-Genossen und ehemaligen Bundesministers der Verteidigung -

Dr. Peter Struck -

vor dem Deutschen Bundestag am 20. Dezember 2002 in Berlin! Denn dort fordert der bereits verstorbene SPD-Genosse, zur Fortsetzung der Beteiligung

> bewaffneter deutscher Streitkräfte <

an dem Einsatz einer sogenannten internationalen Sicherheits-Unterstützungs-Truppe in Afghanistan, mit der absolut unsinnigen und auch total falschen Aussage

DEUTSCHLAND wird am HINDUKUSCH verteidigt!

Nachdem die USA Jahre später unerwartet Afghanistan blitzartig verlassen haben, sollten verantwortungsbewusste deutsche Politikerinnen, Politiker, Parteien und Regierungen wissen, dass

DEUTSCHLAND

niemals am HINDUKUSCH verteidigt wurde!

Durchaus vergleichbar verhält es sich mit der Ukraine, denn dort werden weder die

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

und vor allem auch nicht das gesamte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft verteidigt! Mit solchen politischen Parolen in den Medien will man nur die Leistungsbereitschaft der Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten weiter aufrechterhalten! Denn offensichtlich möchte das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft die Ukraine weiterhin mit Waffen und Munition sowie mit Geld-Lieferungen sehr großzügig unterstützen.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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