Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Naht das erlösende Ende
der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010?
Ursächlich hat die Zusammenführung vom ALG Arbeitslosengeld II -> früher Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zu Hartz-IV -> sowie die anschließende Zusammenführung von Hartz-IV und Grundsicherung in das Bürgergeld im Zeitverlauf die soziale Kälte der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
immer deutlicher werden lassen.
Die Ausgangslage war überschattet von den
Lügen- und Märchengeschichten der Hartz-IV-Sicherheit
der Riester-Rente!
Das Versagen der Eliten durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie durch die verantwortlichen Managerinnen und Manager bei der volksfeindlichen und volksschädlichen ->
AGENDA 2010 ->
scheint vermutlich Gier eine wesentliche Rolle gespielt zu haben.
Mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse!
Die kraft Gesetz unvererbliche Riester-Rente und die kraft Gesetz unvererbliche und unkündbare Rürup-Rente scheinen bei den verantwortlichen Managerinnen und Managern von Versicherungskonzernen und Banken anfänglich vermutlich den Verstand vernebelt zu haben. Die in Wahrheit vergifteten Geschenke für die Versicherungskonzerne und Banken wurden mit den Zugeständnissen zum Zwangsaufkauf von wertlosen EU-Staatsanleihen zur EU-Erweiterung und NATO-Ost-Erweiterung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger extrem teuer bezahlt. Die Versicherungskonzerne und Banken müssen die eingezahlten Beiträge zur Riester-Rente als Kapitalstock der Altersvorsorge garantieren. Womöglich haben sich die Managerinnen und Manager von Versicherungskonzernen und Banken durch Gier und Unvernunft erpressbar gemacht. Die Angst vor dem Untergang scheint sich nun bei Versicherungskonzernen und Banken breit zu machen.
Denn eine weitere völlig problemlose
Geld-Einpflege für Versicherungskonzerne und Banken
droht offensichtlich zu kollabieren!
Denn an einem Abriss der
Geld-Einpflege scheitern häufig
Schneeball-Systeme!
Im Laufe der Zeit wurde mehrmals versucht -> die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
nachzubessern. Zum Beispiel war die so bezeichnete Rürup-Rente nach dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 ursprünglich bei der volksfeindlichen und volksschädlichen ->
AGENDA 2010 ->
nicht vorgesehen. Die Riester-Rente kann bei einem Berufsstandswechsel aus einer abhängige Beschäftigung in eine ->
Selbständigkeit ->
nicht sinnvoll fortgesetzt werden. Die Riester-Rente der Zielgruppe ->
Abhängig Beschäftigte ->
ist nicht kompatibel zur Rürup-Rente für die Zielgruppe ->
Selbständige.
Die Veränderungen der Besteuerung der gesetzlichen Rente erfolgte mit dem Alterseinkünftegesetz ab dem 01. Januar 2005 mit einer anfänglichen Übergangszeit von 35 Jahren [ Kalenderjahre 2005 bis 2040 ]. Die Steuerpflicht der Renteneinnahmen betrug im Kalenderjahr 2005 anfänglich 50 Prozent und wurde dann jährlich um 2 Prozent und anschließend 1 Prozent erhöht -> bis im Kalenderjahr 2040 ->
100 Prozent ->
erreicht worden wären. Im Urteil vom 06. März 2002 forderte das Bundesverfassungsgericht eine steuerliche Gleichbehandlung der gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Pension mit folgenden Leitsätzen:
Zitat / Auszüge aus deutschen Medien:
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2002 – 2 Bvl 17/99. Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Anschluss an BVerfGE 54, 11; 86, 369). Sollen nichtfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele den rechtfertigenden Grund für steuerliche Vergünstigungen bilden, so ist neben einer erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers auch ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestands erforderlich. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.
Zitat / Auszüge ENDE.
Die private Riester-Rente ist nach dem Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 von Anfang an in voller Höhe zu versteuern. Die private Rürup-Rente ist mit den gleichen Regeln wie die gesetzliche Rente nachgelagert zu versteuern. Aktuell stellen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Fragen:
1.
Was hat die private Rürup-Rente
mit der steuerlichen Gleichbehandlung der gesetzlichen Rente
und der gesetzlichen Pension zu tun?
2.
Warum ist die Riester-Rente mit dem Altersvermögensgesetz
aus 2001 bereits in voller Höhe zu versteuern,
wenn das Bundesverfassungsgericht die volle Besteuerung einer
Rente erstmals am 06. März 2002 angeregt hatte?
3.
Warum werden die beiden privaten
Renten-Modelle
„Riester“ nach dem Altersvermögensgesetz und „Rürup“
nach dem Alterseinkünftegesetz
unterschiedlich besteuert?
4.
Widerspricht die unterschiedliche Besteuerung
der Riester-Rente für abhängig Beschäftigte
gegenüber der Rürup-Rente für Selbständige
nach dem 1. Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002
dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG?
Die Ignoranz der sinnvollen und nutzmehrenden Vorschläge vom DRSB e.V. durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker stoßen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf immer mehr Unverständnis.
Die aufgelaufenen Widersprüche sind längst nicht mehr zu erklären!
Die Unkündbarkeit der privaten Rürup-Rente wird zum Beispiel damit begründet -> dass auch die gesetzliche Rente unkündbar ist. Alles zusammen führte zu einem Wirrwarr in den Steuer- und Sozialsystemen. Ohne Angabe von Gründen lautet nach zwanzig Jahren die Quintessenz in den Medien:
Die Riester-Rente ist in Verruf geraten!
Das Werben der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit dem Spruch
Riestern lohnt sich wegen der Zulagen! ->
Ist vollkommen verstummt.
Als Nachfolge-Modell für das EU-Gesetz SOLVENCY II zum Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen für Zwecke der EU-Erweiterung und der NATO-Ost-Erweiterung hat man womöglich im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft eine ->
Kapitalmarktunion und einer Bankenunion ->
auf den Weg gebracht. Eine Kapitalmarktunion und eine Bankenunion scheinen nur mit einem einheitlichen privaten Altersvorsorge-Modell zu funktionieren. Eventuell sind aufgrund von SOLVENCY II Finanzierungslücken bei einigen Versicherungskonzernen und Banken bei der Kapitaldeckung für die private Altersvorsorge entstanden. Womöglich hat man sich zu unorthodoxen Finanzierungswegen entschieden. Vermutlich wurde als verschleierter Zahlungsweg der Signa-Konzern wie ein sogenannter ->
„durchlaufender Posten“ ->
eingeschaltet. Bei circa 9,3 Milliarden Euro freier Liquidität ist eine Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Signa-Konzerns nicht möglich. Womöglich haben sich 94 Investoren von Versicherungskonzernen und Banken aus dem deutschsprachigen Raum in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz verdeckt über den Signa-Konzern mit circa 9,3 Milliarden Euro über ein simuliertes Bauherren-Modell zur Vorbereitung auf eine mögliche ->
Kapitalmarktunion und eine Bankenunion ->
zusammengefunden. Dass die 94 Investoren aus Banken und Versicherungskonzernen als Benko-Gläubiger nicht wissen sollen -> wo ihr Geld geblieben sein könnte -> ist absolut unglaubwürdig. Denn vermutlich ist der Untergang des Benko-Konzerns eine ganz normale Insolvenz! Die denkbaren Pläne im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft -> mit einer Kapitalmarktunion und einer Bankenunion das EU-Gesetz SOLVENCY II ablösen zu wollen -> würden dann auf tönernen Füßen stehen. In der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. August 2021 –> erstellt durch Oxera und Prof. Dr. Christoph Kaserer ->
Wie können Börsengänge für Start-ups
in Deutschland erleichtert werden?
Internationaler Vergleich und Handlungsempfehlungen ->
vom 27. September 2021 wird behauptet:
Zitat / Auszüge aus diversen europäischen Medien:
Es sind ja bereits von verschiedenen Seiten Vorschläge gemacht worden, wie man die bisherige Förderung von Riester- und Rürup-Verträgen vereinheitlichen und durch ein Standartprodukt deutlich vereinfachen könnte.
Zitat / Auszüge ENDE.
Die Behauptung von Oxera -> dass bei der privaten Altersvorsorge Vorschläge über ein einheitliches und einfaches Standartprodukt vorliegen -> ist schon etwas befremdlich. In Ermangelung sinnvoller Vorschläge wirkt die Oxera-Studie wie ein Blendwerk. Das Wachstumschancengesetz 2024 –> im Ursprung aus Mai 2021 –> ist ein absolutes KO – Kriterium für ein einheitliches und einfaches Standardprodukt der privaten Altersvorsorge.
Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung
der Riester-Rente und der Rürup-Rente
ist mit unterschiedlichen Besteuerungsmethoden
absolut unmöglich!
Nach dem Beschluss vom Bundesfinanzhof aus Mai 2021 zu einer verfassungskonformen Regelung der Renten-Besteuerung darf in keinem Einzelfall eine Doppel-Besteuerung eintreten. Die neu geschaffene Übergangsregelung über 53 Jahre durch das Wachstumschancengesetz [ Erweiterung vom Kalenderjahr 2040 bis zum Kalenderjahr 2058 ] kann bei 83 Millionen Bürgerinnen und Bürgern über mehrere Generationen eine verfassungswidrige Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente im Einzelfall nicht ausschließen. In Folge der fatalen Konstruktionsfehler und hinterlistigen Fallen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
hat sich vermutlich der SPD-Genosse Olaf Scholz in seinen bisherigen Funktionen als Bundessozialminister im Kabinett Merkel I und als Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel IV -> sowie seiner heutigen Funktion als Bundeskanzler selbst neue fatale Konstruktionsfehler und hinterlistigen Fallen geschaffen. Das Wachstumschancengesetz aus April 2024 steht höchstwahrscheinlich der geplanten ->
Kapitalmarktunion und Bankenunion ->
des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft als absolutes Hindernis im Weg. Mit einem möglichen abgestimmten Vorgehen und Verhalten zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfinanzhof im Mai 2021 wurde die nachgelagerte Besteuerung nochmals um 18 Jahre von 2040 bis 2058 verlängert -> um eine verfassungskonforme Besteuerung der gesetzlichen Renten simulieren zu können. Die steuerliche Verknüpfung der gesetzlichen Rente mit der privaten Rürup-Rente führt für die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit einem doppelten Desaster aber zum Bumerang. Das Versagen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wird auf der langen Zeitachse zwischen dem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus März 2002 und dem Beschluss vom Bundesfinanzhof aus Mai 2021 besonders deutlich. Die ständige Diskrepanz zwischen dem Gesagten und dem Gewollten mit zweideutigen Worten -> wie zum Beispiel ->
Fordern und Fördern ->
führte in die volksfeindliche und volksschädliche ->
AGENDA 2010.
Die gesetzliche Pension war als nachträglicher Arbeitslohn in der Beamtenlaufbahn schon immer in voller Höhe zu versteuern. Die gesetzliche Rente war bis zum Kalenderjahr 2004 mit einem fiktiven Zinsanteil zu versteuern.
Die deutsche Steuerwelt war bis zum
ersten misslungenen rot/grünen Regierungsversuch
im Kalenderjahr 1998 -> vollkommen in Ordnung!
Eine Hysterie von Reformen trat ab dem Kalenderjahr 1998 ein!
Die Riester-Rente ist nach dem Altersvermögensgesetz aus Dezember 2001 voll zu versteuern. Die Rürup-Rente ist ebenfalls wie die gesetzliche Rente ab dem Kalenderjahr 2005 mit einer Übergangsregelung bis zum Kalenderjahr 2058 über 53 Jahre zu versteuern. Die Vereinheitlichung und Vereinfachung der privaten Rente kann logischerweise nicht „SO“ einfach umgesetzt werden -> wie zum Beispiel die Oxera-Studie behauptet. Bei genauer Betrachtung und kritischer Hinterfragung brechen die einzelnen Bestandteile der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
aus der Einführung des Euro sowie von Riester-Rente, Rürup-Rente, nachgelagerte Besteuerung, Hartz-IV und Bürgergeld -> wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Den Handlungsempfehlungen der Oxera-Studie fehlt es -> ähnlich wie der volksfeindlichen und volksschädlichen ->
AGENDA 2010 ->
selbst -> an einer sinnvollen und nutzmehrenden Ideologie und Philosophie. Durch die Aufdeckung von investigativen Journalistinnen und Journalisten der überlappenden Verstrickungen der Jahrhundert-Skandale
Cum-Ex
Deutschlandbank
Wirecard
Signa
naht womöglich das erlösende Ende der volksfeindlichen und volksschädlichen ->
AGENDA 2010!
___________________________________
Der von uns dem DRSB zur Verfügung gestellte Artikel kann zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der DRSB-Rubrik
GASTBEITRAG
verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Der DRSB kann unsere Namen, die Adressen sowie alle E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir unsere uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!
DER DEUTSCHE DENKERKREIS
___________________________________
Die Inhalte der Gastbeiträge geben die Auffassungen und Vorstellungen der Verfasser wieder. Der DRSB macht sich die Inhalte der Verfasser von Gastbeiträgen nicht zu eigen.
___________________________________
Möchten Sie sich unabhängig und sachlich korrekt informieren?
Ohne Beeinflussung von Werbe- oder Produktpartnern.
Ohne Beeinflussung von Geheimdiensten oder angeschlossenen Tarnorganisationen, Geheimbünden oder dubiosen NGO´s.
JA!
Dann lesen Sie regelmäßig kostenfrei die DRSB-Internetseite mit den aufklärenden Artikelserien.
Nutzen Sie die Vorteile der Demokratie.
Bilden Sie sich Ihre unabhängige Meinung.