Gastbeitrag ANONYMISIERT / KURZER OLAF

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

KURZER OLAF

 

Ein ewiges Mahnmal unter dem Deckmäntelchen des Schweigens? Auf die schriftliche Anfrage zur Vergabe des Elbtower in Hamburg hatte am 07. September 2018 ->

Olaf Scholz ->

als Erster Bürgermeister von Hamburg geantwortet:

Zitat / Auszüge aus deutschen Medien:

Die Menschen sollen sagen:

Das hat Olaf Scholz gut gemacht

Zitat / Auszüge Ende!

Geplant war in 2018 die Errichtung des Elbtower im ehemaligen Hamburger Freihafen mit 245 Meter Höhe. Nach dem Baustopp im Oktober 2023 wird im Hamburger Volksmund der 100 Meter hohe Elbtower ->

KURZER OLAF ->

genannt.

Über die geplante Nutzung und über den Weiterbau

vom Elbtower ranken bereits Verschwörungstheorien!

Der Datenkreis um elektronische Zwangsveröffentlichungen von Firmendaten in der Bundesrepublik Deutschland soll ab dem Kalenderjahr 2025 um eine Anekdote bereichert werden. Motor der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

scheint die SPD zu sein. Am 07. April 2005 führte das Manager Magazin über den Artikel ->

Firmendaten per Mausklick

aus ->

Zitat / Auszüge aus deutschen Medien:

Alle Informationen über ein Unternehmen sollen spätestens ab 2007 auf einer zentralen Website abrufbar sein. Durch das elektronische Handelsregister werden die Bilanzen eines Unternehmens leichter einsehbar. Justizministerin Brigitte Zypries will mit diesem Gesetzentwurf für mehr Transparenz sorgen.

Der Gesetzentwurf über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist Teil des 20-Punkte-Programms zur Reformagenda 2010. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte das Programm Mitte März im Bundestag angekündigt.

Zitat / Auszüge ENDE!

Noch nie zuvor in der Nachkriegszeit der Bundesrepublik Deutschland verdichteten sich dermaßen viele Lügen- und Märchengeschichten wie in der Zeit seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010->

unter ROT-GRÜN. Die vom SPD-Genossen Schröder bekannt gegebenen 20 Punkte der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

sind zeitlich versetzt eingeführt worden:

Kabinett Schröder I

SPD Bündnis 90 / Grünen Oktober 1988 bis Oktober 2002

Kabinett Schröder II

SPD Bündnis 90 / Grünen Oktober 2002 bis Oktober 2005

Kabinett Merkel I

CDU SPD November 2005 bis Oktober 2009

Kabinett Merkel III

CDU SPD Dezember 2013 bis Oktober 2017

Kabinett Merkel IV

CDU SPD März 2018 bis Oktober 2021

Kabinett Scholz

SPD Bündnis 90 / Grünen ab Dezember 2021!

Auffällig ist -> dass im Kabinett Merkel II -> in der Zeit von Oktober 2009 bis Oktober 2013 -> aus CDU, CSU und FDP -> kein Punkt der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

aufgegriffen wurde. Alleine hatte sich Merkel -> ohne SPD -> an die 20 Punkte der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

womöglich nicht herangetraut. Vermutlich sind die aus dem Kalenderjahr 2015 angekündigten Punkte ->

Bankenunion und Kapitalmarktunion ->

Teil der 20 Punkte aus dem Kalenderjahr 2005 -> die im Kalenderjahr 2027 umgesetzt werden sollen. Im Kalenderjahr 2007 wurde im Kabinett Merkel I das ->

EHUG ->

eingeführt. Die Einführung des EHUG wurde unter anderem damit begründet -> dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mittelständischen Unternehmen Einblick nehmen können und sollen. Die Abläufe lassen die Vermutung zu -> dass anfänglich nur der SPD-Genosse Gerhard Schröder, der grüne Politiker Joschka Fischer und die CDU-Politikerin Angela Merkel vollständigen Einblick zu den Plänen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

hatten. Mit umsatzsteuerpflichtigen Cloud-Gebühren werden vom ->

PRIVAITISIERTEN BUNDESANZEIGER ->

mit der Hilfe von Zwangsgeldern des

BUNDESAMTES DER JUSTIZ ->

unvermindert seit dem Kalenderjahr 2007 das ->

EHUG

Gesetz über elektronische Handelsregister und

Genossenschaftsregister

sowie das Unternehmensregister ->

zur Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten eingesetzt. Auf Leistungen von öffentlichen Einrichtungen -> wie zum Beispiel von einzelnen Bundes- und Landesämtern und auch von Museen -> wird keine Umsatzsteuer erhoben. Der Bundesanzeiger ist seit 2007 keine öffentliche Einrichtung mehr. Über das Cloud-System des ->

PRIVATISIERTEN BUNDESANZEIGERS ->

werden bekanntlich daneben aus dem Cloud-System der Finanzverwaltung

ELSTER ->

auch die so bezeichneten ->

E-Bilanzen

und

E- Steuererklärungen ->

der mittelständischen Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger an die Finanzämter weitergeleitet. Ab dem Kalenderjahr 2025 müssen darüber hinaus sämtliche Rechnungen als so bezeichnete ->

E-Rechnungen ->

von mittelständischen Unternehmen in einem Cloud-System gespeichert sein. Mit einer Kombination aus -> 

E-Bilanzen und E- Steuererklärungen ->

sowie

E-Rechnungen ->

lassen sich mittelständische Unternehmen bis in den letzten Winkel ausleuchten und ausspionieren. Bei einer vollständigen Umsetzung von ->

E-Bilanzen und E- Steuererklärungen ->

sowie

E-Rechnungen ->

droht den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> wegen aufkommender Kritik und Hinterfragung der tatsächlichen Ziele -> mehr und mehr aus dem Mittelstand das Aufkommen eines Stimmungswandels -> ähnlich der Französischen Revolution. Eine vollständige Umsetzung von -> 

E-Bilanzen und E- Steuererklärungen ->

sowie

E-Rechnungen ->

gleicht dem Ziel einer systematischen Zerstörung des deutsches Mittelstandes und der Sozialen Marktwirtschaft. In Folge von -> 

E-Bilanzen und E- Steuererklärungen ->

sowie

E-Rechnungen ->

droht das Steuergeheimnis anfänglich jährlich und zukünftig permanent verletzt zu werden. Die Stadt Hamburg hat gegenüber den privaten und institutionellen Investoren bereits angezeigt -> dass sie von dem Rückkaufsrecht für den Elbtower Gebrauch machen möchte. Die Stadt Hamburg sagt ohne Begründung -> dass sie nur eine Baugenehmigung für die Errichtung des Elbtower über 245 Meter erteilen wird. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen im Elbtower 4.000 Arbeitsplätze entstehen. Die Wärmeausstrahlung eines Cloud-Systems könnte das beschriebene Energie- und Umweltkonzept vom Elbtower darstellen -> damit ohne zusätzlichen Energieeinsatz keine weiteren Heizkosten entstehen. Wirtschaftlich kann die Fortsetzung der Errichtung des Elbtowers für private und institutionelle Investoren zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen. Der Kauf der Bauruine nebst Grundstück durch neue Investoren löst zunächst 5,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis aus. Für notwendige umsatzsteuerpflichtige Investitionen aus geschätzt brutto 1 Milliarde Euro für Bau- und Planungsleistungen ergibt sich rechnerisch eine Umsatzsteuer von ->

159.663.865,55 Euro!

Das wirtschaftliche Konzept vom Elbtower ist vermutlich auf eine steueroptimierte Investition durch private und institutionelle Investoren ausgerichtet. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung besteht ein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer aus den gesamten Einstandskosten des Objekts. An die Option auf Steuerbefreiung zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist eine Bindungs- und Haftungswirkung für den Erwerber von 10 Jahre geknüpft.  Eine Aufteilung der Umsatzsteuer in anrechenbare und nichtanrechenbare Vorsteuer aus den Einstandskosten der Immobilie kann auch nach dem Verhältnis der Nutzflächen bei einer teilweisen steuerfreien und steuerpflichtigen Vermietung erfolgen. Wie hoch ein Anteil verlorener Bau- und Planungsleistungen werden kann und welche zusätzlichen Bau- und Planungskosten nach dem längeren Baustopp noch anfallen werden -> ist nicht bekannt. Für Wohn-Immobilien ist ab dem Kalenderjahr 1994 nach dem Konzept des so genannten ->

Kölner Bauherren-Modells ->

eine gewerbliche Zwischenvermietung für Zwecke einer Umsatzsteueroption mit Vorsteuerabzug nicht mehr möglich. Bei dem so genannten ->

Hamburger Modell ->

übernimmt anstelle einer natürlichen Person eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft die Bauherreneigenschaft. Ein Verkauf oder eine Vermietung an ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen würde eine Vorsteuerberichtigung und Rückzahlung von vermutlich bereits erstatteter Umsatzsteuer aus der anfänglichen Bauphase auslösen. Ein Vorsteuerabzug durch den Verzicht der Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung ist ab dem Kalenderjahr 1994 nur noch zulässig -> wenn der Endnutzer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Das ->

MODELL ELBTOWER

könnte ein Plagiat vom

MODELL BUNDESANZEIGER ->

Darstellen -> wenn ein Unternehmen mit Sitz im Elbtower -> ab dem Kalenderjahr 2027 respektive nach Fertigstellung -> ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Cloud-Leistungen erbringt. Die Einführung von E-Rechnungen ab dem Kalenderjahr 2025 wird von einer dreijährigen Übergangsregelung begleitet. Anstelle von Zwangsgeldern durch das Bundesamt für Justiz könnte als Zwangsmaßnahme die Versagung des Vorsteuerabzuges für Empfänger von Leistungen der mittelständischen Unternehmen dienen -> wenn auf die E-Rechnungen nach Gesetz über ein Cloud-System kein Zugriff besteht. Unmittelbar vor Einführung von EHUG im Kalenderjahr 2007 wurde der staatliche Bundesanzeiger privatisiert. Mit üppigen Cloud-Gebühren ähnlich denen des Bundesanzeigers kann sich eine private Gesellschaft mit einem Unternehmensgegenstand ->

zentrale Datenverwaltung ->

eine umsatzsteuerpflichtige Anmietung des Elbtower wirtschaftlich erlauben. Private und institutionelle Investoren streben -> nach der Ansicht von Finanzexperten -> womöglich eine Zusammenführung der Modelle ->

ELBTOWER in Hamburg

und

BUNDESANZEIGER in Köln ->

an -> um im zweiten Schritt über ein gemeinsames privates Cloud-System und Analyse-System das OXERA-Gutachten umzusetzen -> das am 13. August 2021 vom Bundeswirtschaftsministerium im Kabinett Merkel IV in Auftrag gegeben wurde. Nach dem OXERA-Gutachten  vom 27. September 2021 ist vorgesehen -> dass über die Einrichtung von Start-Ups mittelständische Unternehmen von Versicherungskonzernen und ausländischen Investoren zu Umsetzung der Kapitalmarktunion übernommen werden. Die Veröffentlichung des Gutachtens fand einen Tag nach der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 statt. Anschließend soll die private Altersvorsorge der ->

Riester-Rente und der Rürup-Rente ->

zusammengeführt werden. Ein konstruiertes umsatzsteuerliches Bauherren-Modell über die politischen Instanzen Land, Bund und EU mit privaten und institutionellen Investoren hat nach dem Empfinden von immer mehr kritischen Bürgerinnen und Bürgern Ähnlichkeiten mit dem Zusammenwirken von Politik und Finanzwelt beim Steuerspar-Modell ->

Cum-Ex!

Vermutlich soll aus steuerlichen Gründen zur Umsetzung der ->

Bankenunion und der Kapitalmarktunion ->

die Dienstleistungsgesellschaft einer privaten Monopol-Geschäftsbank als Endnutzer vorgeschaltet sein -> um die steuerlichen Anreize für private und institutionelle Investoren für die Errichtung einer technisch anspruchsvollen und repräsentativen Immobilie zu schaffen und zu erhalten. So kann zum Beispiel ->

ESAP

European Single Access Point ->

als Institut der EU keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Zur Verblendung und Verschleierung des Dilemmas hatte sich vermutlich die HSH Nordbank zwischendurch als Ankermieter angedient.

ESAP

European Single Access Point ->

soll nach den Beschreibungen in den Medien als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen -> damit die ->

ESMA

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ->

betrieben werden kann. Ab Sommer 2027 soll nach den Ankündigungen von der CDU-Politikerin und Präsidentin der Europäischen Kommission ->

Ursula von der Leyen ->

die

Bankenunion und die Kapitalmarktunion ->

starten. Nach einer festen Installation von ->

Bankenunion und Kapitalmarktunion ->

wären -> nach der Einschätzung von Finanzexperten -> vermutlich das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und die Euro-Gemeinschaftswährung unumkehrbar. Womöglich fragen sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bereits heute:

WAS soll uns nach der Einführung von

Bankenunion und Kapitalmarktunion noch passieren?

Die privaten und institutionellen Investoren vom Elbtower stellen sich womöglich die Frage:

WIE kann der Elbtower gesichtswahrend

auf dem übersättigten gewerblichen Immobilienmarkt in Hamburg mit

einem hohen Leerstands-Risiko noch sinnvoll genutzt werden?

Nach dem Bericht der Tageszeitung Welt -> vom 20. November 2024 -> will der Hamburger Investor ->

Klaus-Michael Kühne ->

beim Elbtower-Weiterbau im Konsortium mitmischen. Für die Aktionäre von ->

Signa Prime ->

des österreichischen Investors René Benko sieht Kühne kaum noch Chancen -> ihre Investments zurückzuerhalten. Aus seinem eigenen Engagement hat Kühne nach seinen Worten fast eine halbe Milliarde Euro verloren. Des Weiteren führt Kühne aus ->

Zitat / Auszüge aus deutschen Medien:

Ich möchte nicht, dass der Elbtower eine Ruine bleibt!

Zitat / Auszüge Ende!

Als potente Unterstützer hat Kühne bereits die Commerzbank und den Versicherungskonzern Signal Iduna gefunden. Die Commerzbank ist seit dem Kalenderjahr 2021 zu 25% an der Elbtower Kommanditgesellschaft beteiligt. Der Versicherungskonzern Signal Iduna hat nach dem Bericht von Finanzbusiness vom 16. Januar 2024 Forderungen als größter Benko-Gläubiger in Höhe von ->

912.500.000,00 Euro ->

in den Büchern stehen. Nach verschiedenen Medienberichten vom 07. Dezember 2024 soll der Elbtower zur Heimat von Hamburgs neuem ->

Naturkundemuseum ->

werden. Eine indirekte staatliche Garantie in Form einer Anmietung einer Teilfläche als ->

Naturkundemuseum ->

wird womöglich kaum ausreichen -> um das Stimmungsbild bei privaten und institutionellen Investoren dauerhaft aufzuhellen. Vermutlich werden externe Beraterinnen und Berater aus der Steuerberatung und von Banken mögliche Bedenken bereits geäußert haben. Eine umsatzsteuerfreie Vermietung an ein ->

Naturkundemuseum ->

entzieht den privaten und institutionellen Investoren weitere Liquidität -> weil anteilig in Relation zur Gesamtfläche die bereits erstattete Umsatzsteuer aus den bisher gezahlten Baukosten an das Finanzamt zurückgezahlt werden müsste. Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

unter den SPD-Genossen Schröder und Scholz und unter der CDU-Politikerin Merkel hat sich seit der Zeitenwende vom SPD-Genossen Scholz vieles gravierend verändert. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger lehnen eine Neuauflage einer ->

GroKo ->

kategorisch ab und werden immer skeptischer gegenüber dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und der Euro-Gemeinschaftswährung. Ohne eine Neuauflage einer ->

GroKo ->

scheint jedoch eine Vollendung des 20-Punkte-Programms der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

nicht mehr möglich zu sein. Zum 3. Mal wurde der SPD-Genosse und noch amtierende Bundeskanzler Scholz am 06. Dezember 2024 im ->

Cum-Ex-Skandal ->

vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss befragt. Nach denkbaren Wunschvorstellungen von der SPD wäre die medienwirksame Bekanntgabe vor den Wahlen -> eines neuen Dienstleistungsunternehmens der zentralen Datenverwaltung mit 4.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen -> durch den SPD-Kanzlerkandidaten Scholz im Elbtower -> die Wahl der Hamburger Bürgerschaft am 02. März 2025 bereits gewonnen. Doch am 23. Februar 2025 -> eine Woche zuvor -> kann es zur Bundestagswahl bereits zu einer Vorentscheidung kommen. Vermutlich wird sich nach den beiden Wahlen eventuell zeigen -> ob es der SPD-Genosse Scholz -> gemäß nach seinen Worten -> gut gemacht hat oder nicht. Wegen der Jahrhundert-Skandale um ->

Cum-Ex, Wirecard, Deutschlandbank und Signa ->

könnte -> wenn alles für die SPD schief laufen sollte -> der im Hamburger Volksmund sogenannte ->

KURZE OLAF ->

ohne Fertigstellung -> zum ewigen Mahnmal in Hamburg für das Politik-Versagen in der Bundesrepublik Deutschland werden.

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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