Dampf ablassen – 09. Dezember 2024

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

SPD in NRW will sozial gestaffelte Förderung für E-Autos

 

Angesichts der anhaltenden Industriekrise in Nordrhein-Westfalen hat die SPD-Fraktion im Landtag von NRW eine einkommensabhängige Förderung für Elektroautos vorgeschlagen. Nach der Ansicht der SPD-Genossin

Lena Teschlade

gibt es eine Nachfrage nach E-Autos. Das sagte die SPD-Genossin in einer Aktuellen Stunde des NRW-Landtags, doch es gebe kaum erschwingliche Angebote. Das ist auch kein Wunder, denn nicht nur die Managerinnen und Manager von Ford in Köln haben sich ausschließlich für den Bau von Luxus-SUVs oder Luxus-PKWs entschieden. Auch das kritisierte die SPD-Genossin

Lena Teschlade

in einer Aktuellen Stunde des NRW-Landtags. Um dem entgegenzuwirken, schlug die SPD-Genossin

Lena Teschlade

eine nach Einkommen gestaffelte Prämie für den Kauf von E-Autos vor.

Aber – eine nach Einkommen gestaffelte Prämie für den Kauf von E-Autos

wird die massiven Probleme der deutschen Automobil-Industrie nicht lösen!

Möglicherweise hat die SPD-Genossin

Lena Teschlade

den Bezug zur Realität und die Bindung zur Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vollkommen verloren. Denn eine rasant zunehmende Mehrheit der Menschen – im ohnehin untauglichen, zerstrittenen und maroden Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft – möchte das man in EU-Haupt-Quartier in Brüssel und im Europaparlament in Straßburg das geplante sogenannte

AUS

für Neuwagen mit Diesel- und Benzinmotoren ab 2035 beendet und schnell auf den Müll der Geschichte des ohnehin unbeliebten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft schmeißt!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Politisch permanent propagierte Elektromobilität!

Nur ein gefährlicher politischer Unsinn im Anfang des 21. Jahrhunderts?

 

Sind Automobile mit batterie-elektrischen Antrieben außer in Norwegen oder in der Volksrepublik China  noch begehrenswert?

Die Antwort ist NEIN!

MUST HAVE!

So hießen einmal in der Marketingsprache deutsche Automobile mit Benzin- und Dieselmotoren, die weltweit bei den Menschen einen Kaufimpuls auslösten. Ohne jeden Zweifel besaßen viele deutsche Automobile mit Benzin- und Dieselmotoren jahrzehntelang große Anziehungskraft. Das wäre auch heute noch genauso, wenn linksgrüne Politikerinnen und Politiker nicht ständig deutsche Automobile mit Benzin- und Dieselmotoren madig machen würden.

MUST HAVE!

Automobile mit batterie-elektrischen Antrieben lösen bei der großen Mehrheit der Automobil-Käufer keine Kauf-Wünsche aus.

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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