Gastbeitrag ANONYMISIERT / Der Weg der Rente ist ungewiss

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Der Weg der Rente ist ungewiss

 

Als zur Gründung des Vereins vom DRSB e.V. im Kalenderjahr 1988 die Projekt -Studie zur gesetzlichen Rentenversicherung ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

nochmals vorgestellt wurde -> beschränkten sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker der etablierten Parteien des Deutschen Bundestages weiterhin auf das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung für abhängig Beschäftigte aus der Zeit von Fürst Otto von Bismarck.

Mitte der 80-ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde das Risiko

der Altersarmut

im Mittelstand von selbständigen Unternehmern,

Handwerkern und Freiberuflern

noch immer verdrängt und unterschätzt!

Die Verteilungsfragen der gesetzlichen Rente nach Alter und sozioökonomischen Status sind aktuell zwischen der JUNGEN UNION und dem neuen Parteivorsitzenden der CDU und Kanzlerkandidaten ->

Friedrich Merz ->

wieder neu entbrannt. Erstmals im Wahlkampf des Jahres 1986 -> zur Bundestagswahl 1987 -> sagte der verstorbene CDU-Politiker und langjährige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ->

Norbert Blüm

in der Ära von Helmut Kohl ->

ZITAT ANFANG:

Die Rente ist sicher!

ZITAT ENDE!

In einer hitzigen Debatte am 10. Oktober 1997 wiederholte Blüm diese Worte im Deutschen Bundestag.

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ->

verteufelten den so genannten demografischen Faktor und versicherten -> dass das Rentenreformgesetz aus dem Kalenderjahr 1997 von CDU, CSU und FDP wieder aufgehoben wird. Der SPD-Genosse ->

Rudolf Dreßler ->

stellte am 10. Oktober 1997 den Worten von Norbert Blüm entgegen ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Diese Bundesregierung will den Leuten an die Rente!

Die Folgen dieses Gesetzesentwurfs sind klar:

Die Operation ist gelungen, die Rentenversicherung auf der Intensivstation!

Unser Widerstand liegt auch im Interesse der jungen Generation!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Inhaltsleere Debatten werden seit 4 Jahrzehnten fortgeführt. Nach dem Wahlsieg von ->

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ->

zur Bundestagswahl 1998 wurde der untaugliche Versuch gestartet -> die gesetzliche Altersvorsorge mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

um eine private Altersvorsorge zu ergänzen. Im Kalenderjahr 2001 wurde die so genannte ->

Jahrhundertreform ->

mit der Riester-Rente auf den Weg gebracht. Das Modell der Riester-Rente ist eine Verlängerung der gesetzlichen Rente aus der Zeit von Fürst Otto von Bismarck um eine private Altersvorsorge für abhängig Beschäftigte. Vom DRSB e.V. wurde am 22. August 2002 die ->

Projekt-Studie DRSB Bürgerrente ->

für eine einheitliche private Altersvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger als Reformvorschlag zur Riester-Rente mit dem „SO“ bezeichneten ->

9-Punkte-Programm ->

allen Parteivorsitzenden der etablierten Parteien im Deutschen Bundestag vorgestellt. In dem DRSB-Artikel vom 20. Januar 2007 ->

Ausweg aus dem Riester / Rürup-Desaster? ->

hatte der DRSB das Original des 9-Punkte-Programms aus 2002 in einer Gegenüberstellung nach dem Altersvermögensgesetz  [ nachfolgend kurz: AVG genannt ] und dem DRSB-Reformvorschlag [ nachfolgend kurz: DRSB genannt ] auszugsweise veröffentlicht ->

ZITATE AUSZÜGE:

  1. 1.    Begünstigter Personenkreis

AVG: Arbeitnehmer, Beamte, Landwirte

DRSB: Alle Bürger!

2.  Umfang der Förderung

AVG: Zulage

DRSB: steuerliche Regelung, in Verbindung mit Mindestzulage!

3.  Begünstigter Sonderausgabenabzug

DRSB: 3.000,00 Euro!

4.  Ursprünglich beteiligte Parteien

AVG: Anleger, Anbieter, Finanzamt, Zertifizierungsstelle, Zentralstelle, Familienkasse,

Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber, Meldebehörde

DRSB: Anleger, Anbieter, Finanzamt, Zertifizierungsstelle!

5.  Gleichgestellte Verträge

AVG: Förderung Wohnungseigentum

DRSB: entfällt!

6.  Auszahlung Zulage [ Förderung ]

AVG: Anbieter

DRSB: Anleger!

7.  Schädliche Verwendung

AVG: Anfrage und Einholung einer Freigabeerklärung

DRSB: Auszahlung von Anbieter unter Abzug von Kapitalertragsteuer!

8.  Sicherstellung Anleger

AVG: Garantie des Anbieters

DRSB: Festlegung Risikopräferenz durch Anleger!

9.  Verfahrensbestimmungen

Der Anspruch auf Wahrung des Steuergeheimnisses wurde

bei der Riester-Rente zwischenzeitlich durch die einmalige

Antragstellung weitestgehend erfüllt.

Bei einer fiskalischen Regelung entsteht diese Problemstellung erst gar nicht!

ZITATE AUSZÜGE ENDE!

Nach der Veröffentlichung des 9-Punkte-Programms verfestigte sich das Meinungsbild bei sehr vielen DRSB-Lesern -> dass dieser Reformvorschlag von ->

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ->

zweckentfremdet als Blaupause für die Rürup-Rente im Alterseinkünftegesetz 2005 benutzt wurde. Ein einheitliche Regelung für alle Bürgerinnen und Bürger wurde mit der Rürup-Rente nicht geschaffen. Die Riester-Rente blieb neben der Rürup-Rente bestehen.

Die Modelle RIESTER und RÜRUP stehen

sich seit dem Kalenderjahr 2005 inkompatibel gegenüber!

Mit Schreiben vom 29. August 2005 hatte der DRSB e.V. deshalb allen Parteivorsitzenden der etablierten Parteien im Deutschen Bundestag Aufstellungen und Info-Tabellen aus einer Gegenüberstellung der DRSB-Studie und der daraus neu geschaffenen Rürup-Rente mit mehreren Beispiels-Berechnungen zugesandt ->

ZITATE / AUZÜGE:

Daten & Fakten

Gegenüberstellung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge

nach den Vorschriften bisherige Regelung bis 2004 ( kurz: EST 2004 )

DRSB e.V.-Reformvorschlag zur Riesterrente ( kurz: DRSB-Reform )

Alterseinkünftegesetz ( kurz: Rürup-Rente ).

Vorteile DRSB-Reform-System

Durchlässige und harmonische Modifizierung gegenüber

bestehender alter Höchstbetragsberechnung!

Beibehaltung Förderung bestehender Vorsorgemaßnahmen,

welche bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden!

Lineare Erweiterung der Förderung gegenüber System EST 2004!

Harmonischer Wechsel von Lebensversicherungsverträgen

auf Leibrentenverträge möglich!

Lernfähige Anpassung an Bedürfnisse der Bürger möglich!

Anpassung der Förderung an Haushaltslage möglich!

Keine starren Übergangsregelungen bis in Jahr 2040!

Keine Übergangsregelung gegenüber altem System erforderlich!

Kein Vorteilswechsel Rürup-System zu altem Vorsorgesystem

möglich; Günstigerprüfung 2005 bis 2019 entfällt!

Einfaches Berechnungssystem für Bürger!

Keine Begrenzung auf 1.500,00 / 2.400,00 Euro bei Wechsel

zum Rürup-Renten-System für Altverträge!

Kein fiskalischer Zwang zum Wechsel auf Leibrentenverträge!

Keine Vermögensverluste durch unbedachte Kündigungswelle

bestehender Lebensversicherungsverträge!

Neuverträge für Leibrentenverträge greifen von Anfang an

Uneingeschränkt!

Vorteile Rürup-Renten-System

Hohe Förderung von Leibrentenversicherung von Anfang an!

Erfordernisse des Urteils vom Bundesverfassungsgericht

vom 06. März 2002 enthalten (Annahme: Neuregelung verfassungskonform)!

ZITATE AUSZÜGE ENDE

Das Ignorieren der Konstruktionsfehler in den Rentenmodellen RIESTER und RÜRUP durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie durch die Managerinnen und Manager der Versicherungen und Banken führten höchstwahrscheinlich mit den fatalen politischen Fehlentscheidungen zu den katastrophalen Folgewirkungen. Mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 waren ->

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen ->

sogar dem Zeitgeist der nachgelagerten Rentenbesteuerung voraus. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 06. März 2002 eine Gleichstellung von Renten und Pensionen gefordert. Die Riester-Rente ist seit dem 01. Januar 2002 bei Auszahlung durch das Altersvermögensgesetz in voller Höhe zu versteuern. Für eine verfassungskonforme Regelung der Rentenbesteuerung liegt über das ->

DRSB-Projekt 50 + 12 ->

eine zusätzliche Studie vom DRSB vor. Die Verunsicherung und die Angst vor der vollen Rentenbesteuerung mit den langjährigen Übergangsregelungen des Alterseinkünftegesetzes über die Kalenderjahre 2005 bis 2040 und mit dem Wachstumschancengesetz aus Kalenderjahr 2024 für die Kalenderjahre 2041 bis 2058 wäre den Bürgerinnen und Bürgern erspart geblieben. Während der sozialen Marktwirtschaft wurden zuvor keine Erfahrungswerte für eine sinnvolle und zukunftsfeste Gestaltung einer privaten Altersvorsorge gesammelt. Das Kernelement im Reformvorschlag vom DRSB aus dem Kalenderjahr 2002 ist die Regelung der Eigentumsrechte am Altersvorsorgevermögen. Die Notwendigkeit einer eindeutigen juristischen Regelung der Eigentumsfrage am Altersvorsorgevermögen als ->

Risiko-Vorsorge

oder als

Kapital-Vorsorge ->

wurde durch die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

einfach ignoriert. Den Bürgerinnen und Bürgern werden bei einer Lebensversicherung über eine private Risiko-Lebensversicherung und eine private Kapital-Lebensversicherung Wahlrechte eingeräumt. Bei den so genannten geförderten privaten Renten-Modellen dagegen nicht. Zum Zeitpunkt der Einführung der invaliden Rentenmodelle RIESTER im Kalenderjahr 2002 und RÜRUP im Kalenderjahr 2005 waren Gründe für die gesetzliche Unvererblichkeit der beiden Rentenmodelle nicht zu erkennen. Linksgrüne Politikerinnen, Politiker und Parteien waren im Kalenderjahr 1998 mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

womöglich dazu bereit -> die eigene Machtergreifung und Machterhaltung mit einer Enteignung von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen -> denn Kraft Gesetz sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente unvererblich. Den Modellen einiger Versicherungen, durch den Einbau einer Risiko-Lebensversicherung als Komposit-Versicherung eine Vererblichkeit der privaten Rente zu simulieren -> wurde vom Finanzministerium die steuerliche Förderung entzogen. Erst durch das ->

EU-Gesetz SOLVENCY II ->

wurde im Kalenderjahr 2012 erkennbar -> warum eine Unvererblichkeit bei den beiden invaliden Modelle RIESTER und RÜRUP eingeführt wurde. In dem ->

EU-Gesetz SOLVENCY II ->

ist bestimmt -> dass Versicherungskonzerne aus der privaten Altersvorsorge Staatsanleihen zur EU-Erweiterung und zur NATO-Ost-Erweiterung aufkaufen müssen. Als vermutliches Anschluss-Programm zur Finanzierung der EU-Erweiterung und der NATO-Ost-Erweiterung wurde vermutlich darüber hinaus im Kalenderjahr 2015 durch den ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission ->

Jean-Claude Juncker ->

die KAPITALMARKTUNION und die BANKENUNION ins Spiel gebracht. Bis Mitte 2027 möchte die CDU-Politikerin und Präsidentin der Europäischen Kommission ->

Ursula von der Leyen ->

das Projekt umgesetzt sehen. Als zuständige Sozialministerin im Kabinett Merkel II hatte sich ->

Ursula von der Leyen ->

noch persönlich gegenüber dem DRSB schriftlich dafür stark gemacht -> dass mit der Riester-Zulage gerade die unteren Einkommensschichten gefördert werden sollen. Mit ->

SOLVENCY II ->

KAPITALMARKTUNION und BANKENUNION ->

mutiert die private Altersvorsorge zum Spielball der Politik. Es geht womöglich nur noch darum -> ein ständiges Wirrwarr von Reformen aufrecht zu erhalten. Vereinfacht stellen sich die beiden Modelle wie folgt dar ->

Riester-Rente

Gesetzliche Grundlage:

Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001.

Bisheriges Bestehen:

22 Jahre.

Anzahl der Verträge:

Laut Mitteilung von Finanztip vom 06. September 2024 wurden bisher mehr als 20 Millionen Verträge abgeschlossen. Circa 4,6 Millionen Verträge existieren jedoch nicht mehr. Eingezahltes Kapitalvolumen seit 2002 gesamt:

UNBEKANNT!

Fördervolumen:

Gestaffelt; anfänglich in 2002 höchstens 525,00 Euro -> seit 2008 höchstens 2.100,00 Euro -> Mindesteigenbeitrag 4% vom Bruttolohn. Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag ab dem Kalenderjahr 2005 60,00 Euro im Jahr -> zuvor 2002 bis 2004 gestaffelt -> jährlich 45,00 Euro [ ohne Kind ] -> 38,00 Euro [ ein Kind ] -> 30,00 Euro [ zwei Kinder ].

Riester-Zulagen und Kinder-Zulagen

Gestaffelt -> ab 2018: Grundzulage 175,00 Euro -> Kinderzulage 185,00 Euro [ Geburt bis zum 31. Dezember 2007 ] Kinderzulage 300,00 Euro [ Geburt ab 01. Januar 2008 ]

Fiskalische Förderung unter Anrechnung der Riester-Zulagen und Kinder-Zulagen.

Versteuerung der Rente ->

Die Riester-Rente ist bei Auszahlung in voller Höhe zu versteuern!

Rürup-Rente

Gesetzliche Grundlage -> Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005.

Bisheriges Bestehen ->

19 Jahre.

Anzahl der Verträge ->

Laut Mitteilung der VPV-Versicherung vom 05.08.2024 bestehen circa 2,7 Millionen Verträge. Eingezahltes Kapitalvolumen seit 2005 gesamt ->

UNBEKANNT!

Fiskalisches Förderprogramm: gestaffelt -> anfänglich Beiträge jährlich von 20.000,00 Euro als Vorsorgeaufwendungen -> im Kalenderjahr 2024 -> 27.566,00 Euro.

Fördervolumen ->

gestaffelt; anfänglich im Kalenderjahr 2005 60 Prozent der gezahlten Beiträge mit jährlicher Steigerung um 2 Prozentpunkte -> ab dem Kalenderjahr 2023 -> 100 Prozent. Die volle Abzugsfähigkeit wurde im Kalenderjahr 2023 im Vorfeld des Wachstumschancengesetzes um 2 Jahre vorgezogen.

Versteuerung der Rente ->

Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente gestaffelt zu versteuern. Über Beiträge, Steuern und Zulagen tragen die Bürgerinnen und Bürger bei der unvererblichen Altersvorsorge als Vertragspartner -> sowie als Steuerzahler die Zeche mehrfach. Das Volumen der eingezahlten Kapitalanlagen in Riester-Verträge und in Rürup-Verträge bei Versicherungskonzernen dürfte in etwa gleich sein. Der Überhang aus der Anzahl von Riester-Verträgen gegenüber Rürup-Verträgen dürfte in etwa dem Überhang der Rürup-Förderung gegenüber der Riester-Förderung entsprechen. Bei einem ->

Berufsstands-Wechsel ->

von abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht in eine Selbständigkeit ohne Sozialversicherungspflicht -> während der Erwerbsphase kann ein angefangener Riester-Vertrag nicht mehr fortgeführt werden -> weil der Mindesteigenbeitrag nicht mehr berechnet und erhoben werden kann. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sowie Managerinnen und Manger der Versicherungen werden sich möglicherweise an das Wort ->

Bumerangeffekt ->

vom DRSB zu Beginn der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

vermutlich nicht gerne erinnern. In Anlehnung an die Worte aus dem Deutschen Bundestag vom 10. Oktober 1997 kann man also sagen ->

Die Rente ist nicht sicher!

Die Bundesregierung will den Leuten an die Rente!

Die Folgen für die Riester-Rente und für die Rürup-Rente gemäß der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

und von

SOLVENCY II ->

und der

KAPITALMARKTUNION und BANKENUNION ->

sind glasklar erkennbar:

Die Operationen sind gelungen ->

die private Rente und die Versicherungen sind auf der Intensivstation!

Wohin die Reise der Rente für die Bürgerinnen und Bürger gehen soll und wohin die Reise der Rente nach der kommenden Bundestagswahl tatsächlich führt -> ist völlig ungewiss -> denn noch immer halten sehr viele deutsche Politikerinnen, Politiker und etablierte Parteien die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

für eine äußerst gelungene politische-, soziale-, finanzielle- und wirtschaftliche Operation!

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GASTBEITRAG

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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