Gastbeitrag ANONYMISIERT / Der Countdown läuft!

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Der Countdown läuft!

 

Die Machtübernahme von ROT / GRÜN im Kalenderjahr 1998 soll angeblich eine Folge vom Reformstau unter dem verstorbenen CDU-Politiker ->

Helmut Kohl ->

gewesen sein. Das gewaltige Tempo an Gesetzesänderungen ab dem Kalenderjahr 1998 sollte mit der so bezeichneten Jahrhundertreform ->

Riester-Rente ->

glorifiziert werden. An der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

sind viele Ressorts beteiligt -> insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium und das Justizministerium. Die Destabilisierung des deutschen Sozialsystems und die Deindustrialisierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch vollzogene und geplante Übernahmen von deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren startete im Kalenderjahr 2001 erkennbar mit dem ->

Heuschrecken-Einladungsgesetz ->

durch die steuerfreie Zerschlagung von Unternehmen in Konzern-Strukturen.

Die Zerschlagung des

Mannesmann-Konzerns ist bis heute der spektakulärste Fall!

Weitere Fälle in ähnlicher Größenordnung könnten noch folgen!

Seit dem Kalenderjahr 1998 findet diese Entwicklung durch die Bundesregierungen der ehemaligen Volksparteien SPD und CDU im Kabinett Schröder I + II der SPD von 1998 bis 2005, im Kabinett Merkel I bis IV der CDU von 2005 bis 2021 und im Kabinett Scholz der SPD ab 2021 keine Ende mehr. In den verschiedenen Bundesministerien aus dem Kabinetten Schröder, Merkel und Scholz laufen die Fäden der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

zusammen. Das Bundesfinanzministerium wird seit der Einführung der AGENDA 2010 von folgenden Ministern [ ohne kommissarische Minister ] geleitet:

Oskar Lafontaine

SPD Oktober 1998 bis März 1999 im Kabinett Schröder I

Hans Eichel

SPD April 1999 bis November 2005 im Kabinett Schröder I + II

Peer Steinbrück

SPD November 2005 bis Oktober 2009 im Kabinett Merkel I

Wolfgang Schäuble

CDU Oktober 2009 bis Oktober 2017 im Kabinett Merkel II + III

Olaf Scholz

SPD März 2018 bis Dezember 2021 im Kabinett Merkel IV

Christian Lindner

FDP seit Dezember 2021 im Kabinett Scholz.

Das Sozialministerium wird seit der Einführung der AGENDA 2010 von folgenden Ministerinnen und Ministern [ ohne kommissarische Minister ] unter folgenden Bezeichnungen geleitet:

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Walter Riester

SPD Oktober 1998 bis Oktober 2002 im Kabinett Schröder I.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:

Wolfgang Clement

SPD Oktober 2002 bis November 2005 im Kabinett Schröder II.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:

Ulla Schmidt

SPD Oktober 2002 bis November 2005 im Kabinett Schröder II.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Franz Müntefering

SPD November 2005 bis November 2007 im Kabinett Merkel I

Olaf Scholz

SPD November 2007 bis Oktober 2009 im Kabinett Merkel I

Franz-Josef Jung

CDU Oktober 2009 bis November 2009 im Kabinett Merkel II

Ursula von der Leyen

CDU November 2009 bis Dezember 2013 im Kabinett Merkel II

Andrea Nahles

SPD Dezember 2013 bis September 2017 im Kabinett Merkel III

Hubertus Heil

SPD ab März 2018 im Kabinett Merkel IV und im Kabinett Scholz.

Das Wirtschaftsministerium wird seit der Einführung der AGENDA 2010 von folgenden Ministern [ ohne kommissarische Minister ] unter folgenden Bezeichnungen geleitet:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Werner Müller

parteilos Oktober 1998 bis Oktober 2002 im Kabinett Schröder I.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:

Wolfgang Clement

SPD Oktober 2002 bis November 2005 im Kabinett Schröder II.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Michael Glos

CSU November 2005 bis Februar 2009 im Kabinett Merkel I

Karl-Theodor zu Guttenberg

CSU Februar 2009 bis Oktober 2009 im Kabinett Merkel I

Rainer Brüderle

FDP Oktober 2009 bis Mai 2011 im Kabinett Merkel II

Philipp Rösler

FDP Mai 2011 bis Dezember 2013 im Kabinett Merkel II.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Sigmar Gabriel

SPD Dezember 2013 bis Januar 2017 im Kabinett Merkel III

Brigitte Zypries

SPD Januar 2017 bis März 2018 im Kabinett Merkel III

Peter Altmeier

CDU März 2018 bis Dezember 2021 im Kabinett Merkel IV.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Robert Habeck

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN seit Dezember 2021 im Kabinett Scholz.

Das Bundesministerium der Justiz wird seit der Einführung der AGENDA 2010 von folgenden Ministerinnen und Ministern [ ohne kommissarische Ministerinnen und Minister ] unter folgenden Bezeichnungen geleitet:

Bundesministerium der Justiz:

Herta Däubler-Gmelin

SPD Oktober 1998 bis Oktober 2002 im Kabinett Schröder I

Brigitte Zypries

SPD Oktober 2002 bis Oktober 2009 im Kabinett Schröder I + II und im Kabinett Merkel I

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

FDP Oktober 2009 bis Dezember 2013 im Kabinett Merkel II.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Heiko Maas

SPD Dezember 2013 bis März 2018 im Kabinett Merkel III

Katarina Barley

SPD März 2018 bis Juni 2019 im Kabinett Merkel IV

Christine Lambrecht

SPD Juni 2019 bis Dezember 2021 im Kabinett Merkel IV

Bundesministerium der Justiz:

Marco Buschmann

FDP seit Dezember 2021 im Kabinett Scholz.

Den Ministerien aus Finanzen, Wirtschaft und Justiz sind die einzelnen Berufskammern für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung auf Bundes- und auf Landesebene unterstellt. Die Berufskammern dienen dazu -> als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Die Wirtschaftsprüferkammer gibt es zum Beispiel als Bundeswirtschaftsprüferkammer in Berlin und als Wirtschaftsprüferkammer in den einzelnen Bundesländern. Das Gleiche gilt für die Steuerberaterkammern gegenüber den Finanzministerien und für die Rechtsanwaltskammern gegenüber den Justizministerien aus Bund und Ländern. In der politischen Außendarstellung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wird das Bundesfinanzministerium in den Medien und in der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommen -> obwohl alle Ressorts aus Finanzen, Arbeit und Soziales, Wirtschaft und Justiz an den Gesetzen gleichermaßen direkt und indirekt beteiligt sind. Das ist vermutlich darauf zurückzuführen -> dass fiskalische Veränderungen von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die höchste Aufmerksamkeit erlangen. Die Zwangsveröffentlichungen von Bilanzdaten aus mittelständischen Kapitalgesellschaften im Internet aus dem Bundesministerium der Justiz im Kabinett Merkel I -> ab dem Kalenderjahr 2007 -> unter der SPD-Politikerin ->

Brigitte Zypries ->

wurde in den Medien erkennbar nicht aufgegriffen und somit von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern auch nicht registriert. Ein Grund für ein fehlendes Interesse der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger könnte in dem Irrglauben bestehen -> von der Zwangsveröffentlichung von Bilanzdaten nicht betroffen zu sein. Die langfristigen negativen Auswirkungen könnten über die geplante Einführung der ->

Kapitalmarktunion ->

ab dem Kalenderjahr 2027 aus der Zweckgemeinschaft des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger jedoch wesentlich dramatischer Auswirkungen haben als fiskalische Veränderungen bei der gesetzlichen und privaten Rente. Höchstwahrscheinlich sind an dem System der Zwangsveröffentlichung von Bilanzdaten interessierte Kreise -> sowie auch Nichtregierungsorganisationen -> sogenannte NGOs -> bereits seit dem Kalenderjahr 1998 mit eingebunden. Im Kalenderjahr 1998 wurde zeitgleich mit den Vorbereitungen zur Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

der Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee DRSC e.V. gegründet. Der ->

DRSC e.V.

vertritt nach den eigenen Darstellungen die Interessen seiner Mitglieder bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Gemäß den Darstellungen sind Mitglieder beim DRSC e.V. Unternehmen, Verbände und juristische Personen -> die von der Rechnungslegung betroffen sind. Nach § 4 der Satzung vom DRSC e.V. sind die Mitglieder in folgende Segmente zugeordnet:

1.

Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände.

2.

Nichtkapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände.

3.

Banken und deren Verbände.

4.

Versicherungen und deren Verbände.

5.

Wirtschaftsprüfung und deren Verbände.

Für eine Umsetzung der Ziele vom DRSC e.V. ist die Mithilfe von erfahrenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung erforderlich. Mit dem Gesetz EHUG Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister wurde im Kalenderjahr 2007 auf nationaler Ebene die Zwangsveröffentlichung von Bilanzdaten über den privatisierten Bundesanzeiger eingeführt. Gemäß dem Sonderbericht 25 / 2020 vom Europäischen Rechnungshof unter dem Titel:

Kapitalmarktunion ->

Langsamer Start in Richtung eines ehrgeizigen Ziels ->

wird unter Punkt I der Zusammenfassung aufgeführt:

ZITAT /AUSZUGSWEISE:

Die Kapitalmarktunion ist eine groß angelegte Initiative der Europäischen Union, die offiziell im Jahr 2015 mit dem Aktionsplan der Kommission eingeleitet wurde. Das vorrangige Ziel der Kapitalmarktunion besteht darin, einen Binnenmarkt für Kapital zu schaffen, in dem Unternehmen und insbesondere KMU besseren Zugang zu bankenunabhängiger Finanzierung erhalten und die lokalen Kapitalmärkte vertieft und besser integriert werden. Durch eine Ergänzung der Bankfinanzierung, die Verbesserung der privaten Risikoverteilung und eine allgemeine Risikominderung sollte die Kapitalmarktunion zu einem stabilen Finanzsystem führen, dass besser gerüstet ist, um Wachstum anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und Europa für ausländische Investitionen attraktiver zu gestalten.

ZITAT / ENDE!

Des Weiteren wird unter dem Punkt 06 der Ziele der Kapitalmarktunion ausgeführt:

ZITAT /AUSZUGSWEISE:

Ein bedeutendes Ziel der Kapitalunion besteht darin, die hohe Abhängigkeit von der Bankfinanzierung zu verringern und insbesondere KMU die Kosten der Kapitalbeschaffung zu senken. Nach Ansicht der Kommission sollte dieses Ziel durch den Aufbau eines stabilen Finanzsystems mit tieferen und integrierten Kapitalmärkten erreicht werden, die einen größeren Anteil der Ersparnisse der Bürger absorbieren und eine wichtige Rolle für die Unternehmensfinanzierung spielen. Auch dem EU-Bankensektor wird die Kapitalmarktunion zugutekommen, da sie Maßnahmen zur Wiederbelebung des europäischen Verbriefungsmarktes vorsieht.

ZITAT / ENDE!

Im Klartext wird mit dem so bezeichneten europäischen Binnenmarkt den Investmentgesellschaften und Versicherungskonzernen ermöglicht -> mittelständische Kapitalgesellschaften zu übernehmen -> die sich anstelle von Fremdkapital der Banken mit Eigenkapital über neue Gesellschafter mittels Börsengänge durch Start-ups und SPACs finanzieren sollen. Im Kalenderjahr 2008 ist als weiterer Teil der Unternehmensteuerreform in Deutschland die Zinsschranke im Einkommensteuergesetz [ § 4h EStG ] und im Körperschaftsteuergesetz [ §8a KStG ] geregelt. Eine vergleichbare Regelung in den USA wird als ->

earings stripping rule ->

bezeichnet. Die Zinsschranke ergab im Kalenderjahr 2008 isoliert betrachtet keinerlei Sinn. Die Zinsschranke macht erst durch die zwangsweise Einführung von ->

Eigenkapitalfinanzierung ->

innerhalb des EU-Kunstgebildes einen Sinn. Mit einer Freigrenze von 3 Millionen Euro –> nicht zu verwechseln mit einem Freibetrag –> wurde die Nichtabzugsfähigkeit sämtlicher Zinsen als Betriebsausgaben bereits im Kalenderjahr 2008 eingeführt. Diese Fallbeilgrenze von 3 Millionen Euro Zinsen im Jahr soll vermutlich zur ersten Ein- oder Ausgrenzung von ->

KMU-Unternehmen ->

dienlich sein. Durch die zeitlichen Abstände konnte anfänglich kein Zusammenhang zwischen den Gesetzen aus EHUG des Kalenderjahres 2007 -> aus der Zinsschranke des Kalenderjahres 2008 und der geplanten Kapitalmarktunion des EU-Kunstgebildes des Kalenderjahres 2015 abgeleitet werden. Offiziell wurde nach den Worten vom Europäischen Rechnungshof die ->

Kapitalmarktunion ->

im Kalenderjahr 2015 vorgestellt. Willkürliche Steuerbelastungen aus nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen von 3 Millionen Euro können mittelständische Unternehmen nicht verkraften. Wirtschaftlich, rechtlich, moralisch und ethisch gibt es keinen Grund für eine fiskalische Beschränkung von Betriebsausgaben für ganz normale Zinsaufwendungen aus einer Bankfinanzierung. Die Null-Zins-Phase der EZB in dem EU-Kunstgebilde und der FED in den USB verlief in etwa zeitgleich in den Jahren von 2008 bis 2022. Die Ereignisse scheinen sich zu überschlagen. Der ->

Count Down ->

für das Kalenderjahr 2027 zur Einführung der Kapitalmarktunion rückt immer näher. Bis zum Kalenderjahr 2027 kann noch viel passieren. Mittels einer Matrix lässt sich eingrenzen -> welche Partei in welchem Ministerium zu welcher Zeit seit 1998 welches Gesetz für eine Kapitalmarktunion vorbereitet und eine sinnvolle und zukunftsfeste Gestaltung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge boykottiert haben könnte. Der Deutsche Rentenschutzbund DRSB e.V. wurde im Kalenderjahr 1988 gegründet. Der ->

DRSB e.V. ->

kämpft seit der Gründung für ein sinnvolles und nutzmehrendes gesetzliches Rentensystem. In den zurückliegenden 36 Jahren hat sich die Situation in der staatlichen Altersversorgung für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dramatisch verändert und verschärft. Die ursprünglichen Befürchtungen -> die zur Gründung des Vereins führten -> wurden bei weitem übertroffen -> da das gesetzliche Rentensystem in der Bundesrepublik Deutschland stetig verschlechtert und ausgehöhlt wurde und es zur Vermeidung von Altersarmut die Ergänzung durch eine sinnvolle und nützliche private Vorsorge bedarf. Es ist somit auch das Ziel des DRSB e.V. alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf die zwingende Notwendigkeit eigenverantwortlicher Vorsorge hinzuweisen. Nach der Gründung des Vereins hat der DRSB e.V. den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im Deutschen Bundestag zur Stabilisierung und Verbesserung des gesetzlichen Renten-Systems ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

vorgestellt. Bei der privaten Altersvorsorge hatte der DRSB e.V. im Kalenderjahr 2002 die Bürgerrente mit der Projektstudie ->

9-Punkte-Programm

als notwendige Reform der Riester-Rente ->

vorgestellt. Bei der Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung mit dem Alterseinkünftegesetz des Kalenderjahres 2005 hatte der DRSB e.V. im Kalenderjahr 2006 ebenfalls allen Parteien des Deutschen Bundestages die Studie ->

Projekt 50 + 12 ->

vorgestellt. Mit dem Projekt 50 + 12 ist zum Beispiel keinerlei Übergangsregelung der gesetzlichen Rentenbesteuerung notwendig -> um den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts -> aus März 2002 -> zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen genüge zu leisten. Bei einer Umsetzung vom ->

Projekt 50 + 12 ->

würde keine Überbelastung von aktuellen und zukünftigen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern mit einer vollen Versteuerung der gesetzlichen und privaten Altervorsorge eintreten. Auch ist keine 53-jährige Übergangsregelung vom Kalenderjahr 2005 bis zum Kalenderjahr 2058 nach dem „SO“ bezeichneten ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahres 2024 notwendig. Als zuständige Sozialministerin hatte die CDU-Politikerin ->

Ursula von der Leyen ->

im Zeitfenster von November 2009 bis Dezember 2013 im Kabinett Merkel II im persönlichen Schriftverkehr gegenüber dem DRSB e.V. betont -> dass mit den Riester-Zulagen gerade die unteren Einkommensschichten bei der privaten Altersvorsorge gefördert werden sollen. Womöglich waren zu dieser Zeit die Pläne zur Einführung der ->

Kapitalmarktunion ->

bereits -> zumindest in der Bundesrepublik Deutschland -> bekannt. Im Kalenderjahr 2012 wurden von der ->

Financial Times Deutschland ->

unmittelbar vor der Schließung der Verlages am 07. Dezember 2012 durch den Verlag Gruner + Jahr die Roadshows in der Bundesrepublik Deutschland -> zusammen mit dem EU-Kunstgebilde, namhaften Versicherungskonzernen und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das „SO“ genannte ->

EU-Gesetz SOLVENCY II ->

vorgestellt. Mit SOLVENCY II findet zum Beispiel der Zwangsaufkauf von Staatsanleihen zur Finanzierung der EU- und NATO-Ost-Erweiterung aus den Mitteln der privaten Altersvorsorge von Versicherungsgesellschaften statt. Womöglich stellt ->

SOLVENCY II ->

nur eine Zwischenfinanzierung für eine EU- und NATO-Ost-Erweiterung bis zur Umsetzung der ->

Kapitalmarktunion ->

dar. Für die Umsetzung der ->

Kapitalmarktunion ->

im Kalenderjahr 2027 sind für das Projekt ESAP ->

European Single Access Points ->

gigantische Investitionen notwendig. Mit dem Projekt ESAP ->

European Single Access Points ->

soll eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeits-Informationen zu den so genannten KMU-Unternehmen in dem EU-Kunstgebilde in der EU-Vertragsgemeinschaft geschaffen werden -> die beispielsweise die notwendigen Daten für die Übernahme der KMU-Unternehmen für ausländische und inländische Investoren liefern sollen. Wo -> wie und wann das Projekt ESAP ->

European Single Access Points ->

starten soll -> wurde noch nicht bekannt gegeben. Mehrmals hat die CDU-Politikerin und amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission ->

Ursula von der Leyen ->

den Start für den Sommer 2027 angekündigt und auch von den EU-Mitgliedstaaten eingefordert. Für die Umsetzung von sinnvollen und zielführenden Standards bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sind erfahrende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Versicherungswirtschaft, der Betriebswirtschaft, der Volkswirtschaft, dem Steuerrecht, dem Handelsrecht, dem Bürgerlichen Recht, dem öffentlichen Recht, der Finanzmathematik und der Statistik erforderlich. Erkennbar hat sich keine der beiden ehemaligen Volksparteien SPD und CDU in eigener Regie und Verantwortung seit dem Kalenderjahr 1988 ernsthaft darum bemüht -> ein sinnvolles und nutzmehrendes -> sowie ein durchlässiges und einheitliches gesetzliches und privates Rentensystem für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aufzubauen. Auf die Reformvorschläge des DRSB e.V. sind die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker aus SPD und CDU bis heute noch nicht eingegangen. Um die persönliche Zulassung als Steuerberaterin und Steuerberater, als Wirtschaftsprüferin und Wirtschaftsprüfer sowie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt nicht zu gefährden, halten sich freiberufliche Berufsstände -> unter der Schirmherrschaft ihrer Berufskammern -> mit politischen Äußerungen und Kritik an der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

bedauerlicherweise noch immer bedeckt. Man hält sich an die offiziellen Verlautbarungen der Steuerberaterkammern, der Wirtschaftsprüferkammern und der Rechtsanwaltskammern. In den offiziellen Rundschreiben der Steuerberaterkammer, der Wirtschaftsprüferkammer und der Rechtsanwaltskammer finden man kaum kritische Worte zu den unvererblichen und untauglichen Rentenmodelle ->

Riester und Rürup ->

oder zu der unkündbaren Rürup-Rente und zu der nachgelagerten Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rente. Vielmehr werden in Info-Kursen und Info-Veranstaltungen die steuerlichen Bestimmungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

im Sinne der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mitgeteilt. In dem Wissen um den Schutz und die Macht der Justiz über das Bundesamt für Justiz in Bonn geht der private Bundesanzeiger in Köln beim Vorgehen zur Durchsetzung der ->

Zwangsveröffentlichung von Bilanzdaten ->

von mittelständischen Kapitalgesellschaften -> seit dem Kalenderjahr 2007 -> konsequent und systematisch vor. Denn die gleichen Daten werden vermutlich für die Umsetzung der ->

Kapitalmarktunion ->

ab dem Kalenderjahr 2027 und für das Projekt ESAP ->

European Single Access Points ->

in dem gesamten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft benötigt. Womöglich dient sogar eventuell der deutsche Mittelstand als Testballon für die Einführung der ->

Kapitalmarktunion!

In den einzelnen Ressorts Finanzen, Soziales, Wirtschaft und Justiz in der Bundesrepublik Deutschland dürften die gesamten Ursachen- und Wirkungs-Zusammenhänge aus der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

und der geplanten

Kapitalmarktunion ->

allerbestens bekannt sein.

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GASTBEITRAG

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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