Gastbeitrag ANONYMISIERT / Auf den Weg gebracht!

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Auf den Weg gebracht!

 

Seit der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

vor circa 25 Jahren -> wurde eine Vielzahl von Reformen auf den Weg gebracht. Die ->

Lügen- und Märchengeschichte ->

um die Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente konnte zum Beispiel mit der Einführung des Bürgergeldes im Kalenderjahr 2023 erst nach mehr als 20 Jahren aus dem Weg geräumt werden.

Mit dem Bürgergeld entstanden

jedoch an anderer Stelle neue Problemfelder!

Die Riester-Rente und der Rürup-Rente haben als so bezeichnete kapitalgedeckte Altersvorsorge gemeinsam -> dass beide privaten Renten-Modelle unvererblich sind.

Andere Gemeinsamkeiten bestehen nicht!

Eine Zusammenführung der Riester-Rente und der Rürup-Rente ist nach dem Stand der Gesetzeslage aus der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

unmöglich. Das Riester-Verfahren aus dem Kalenderjahr 2002 ist an die gesetzliche Rente gekoppelt. Eine Riester-Zulage gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Die Berufsfalle der Riester-Rente schnappte mit der Einführung der Rürup-Rente im Kalenderjahr 2005 zu! Nach den persönlichen Aussagen der CDU-Politikerin und damaligen Sozialministerin im Kabinett Merkel II ->

Ursula von der Leyen ->

im wechselseitigen Schriftverkehr mit dem DRSB -> sollten mit den Riester-Zulagen gerade die unteren Einkommensschichten besonders gefördert werden. Womöglich standen während der Amtszeit der CDU-Politikerin ->

Ursula von der Leyen ->

als Sozialministerin -> auf der Zeitachse von Oktober 2009 bis Oktober 2013 -> bereits die Pläne für die Einführung der ->

3-SYSTEM-UNION –>

bestehend aus ->

Währungs-, Kapitalmarkt- und der Banken-Union –>

im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft bereits fest. Eine vorgeschlagene Zusammenführung der Riester-Rente und der Rürup-Rente wäre bei einer vollständigen Umsetzung des DRSB-Systems aus dem Kalenderjahr 1988 zu gesetzlichen Rente ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

auch noch heute jederzeit möglich. Die Riester-Rente ist seit der Einführung im Kalenderjahr 2002 durch das Altersvermögensgesetz bei Auszahlung von Anfang an zu 100% steuerpflichtig. Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente seit der Einführung im Kalenderjahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz nachgelagert zu besteuern. Bei der nachgelagerten Besteuerung ist die Rente bei Auszahlung ab dem Kalenderjahr 2005 anfänglich mit 50% steuerpflichtig. Mit einer Übergangsregelung von zunächst 35 Jahren erhöhte sich der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich bis im Kalenderjahr 2040 auf 100%. Bei einem erstmaligen Rentenbezug im Kalenderjahr 2040 ist die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente zu 100% steuerpflichtig. Mit dem so genannten ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 -> wurde die Übergangsregelung um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 verlängert. Mit diesem Gesetz sollte vermutlich den Anforderungen des Bundesfinanzhofes aus dem Kalenderjahr 2021 Rechnung getragen werden -> dass durch eine Verlängerung der Übergangsregelungen zur nachgelagerten Besteuerung eine Doppelbesteuerung der Rente vermieden wird. In der Übergangsphase des sogenannten ->

Wachstumschancengesetz ->

von 53 Jahren können die privaten Renten-Modelle ->

Riester und Rürup ->

nicht zusammengeführt werden. Hätten verantwortungsbewusste deutsche Politikerinnen und Politiker -> die über Erfahrungs- und Hintergrund-Wissen verfügten -> mit der Umsetzung des DRSB-Systems zur Versteuerung der gesetzlichen Rente ->

Projekt 50 plus 12 ->

volksnah reagiert -> dann wären keine zeitliche Übergangsregelung notwendig gewesen -> damit man den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 2002 -> für eine verfassungskonforme Besteuerung von Renten und Pensionen -> gerecht werden konnte.

Mit einfachen und nützlichen Mitteln hätte eine

verfassungskonforme Besteuerung bereits ab dem Kalenderjahr 2005

greifen können!

Die Pläne zur Einführung der ->

3-SYSTEM-UNION –>

bestehend aus ->

Währungs-, Kapitalmarkt- und der Banken-Union –>

verlaufen über einen Zeitraum von circa 30 Jahren. Die Währungs-Union wurde 1999 mit der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung und des TARGET-II-Systems gestartet. Nach den Vorstellungen der CDU-Politikerin und amtierenden EU-Präsidentin ->

Ursula von der Leyen ->

soll die Kapitalmarkt-Union spätestens im Sommer 2027 an den Start gehen. Das Alterseinkünftegesetz hat zweifach zu einer zeitlichen Verzögerung bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge von 30 Jahren geführt. Anfänglich steckt das deutsche Steuer- und Sozialsystem vom Kalenderjahr 2005 bis zum Kalenderjahr 2040 über 35 Jahre in der Verzögerung fest. Durch das Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 können die Riester-Rente und die Rürup-Rente erstmals für Neuverträge ab dem Kalenderjahr 2058 nach 53 Jahren zusammengeführt werden -> wenn beide privaten Renten-Modelle zu 100% steuerpflichtig sind. Vermutlich wurden die sinnvollen und nützlichen DRSB-Reformvorschläge von den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern -> ohne Erfahrungs- und Hintergrund-Wissen -> womöglich gezielt sabotiert. Kern-Element des DRSB-Rentensystems für eine einheitliche private Altersvorsorge ist die Verlagerung der Verwaltung von Altersvorsorge-Vermögen von Versicherungen und Banken auf die Trägerschaft einer staatlichen Bank. Hierzu wurde vom DRSB im Kalenderjahr bereits 2006 empfohlen -> die staatliche Bank ->

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

in

Deutschlandbank ->

umzubenennen -> damit die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger das Vertrauen in die private Altersvorsorge nicht verlieren. Zur Umsetzung der ->

Kapitalmarkt-Union ->

muss das Altersvorsorgevermögen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aber bei den institutionellen Investment-Organisationen, Versicherungs-Konzernen oder  bei Banken verbleiben. Ein Kollabieren der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge mit den fatalen Konstruktionsfehlern -> hinterlistigen Fallen und den langjährigen Übergangs-Regelungen wurde -> womöglich im Interesse des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft bewusst in Kauf genommen. Die einbetonierten ->

Übergangs-Fristen ->

von mehr als 30 Jahren haben sogar das Potential das deutsche Wirtschaftssystem -> das deutsche Finanzsystem -> das deutsche Steuersystem und auch das deutsche Sozialsystem in seinen Grundfesten zu erschüttern. Mit dem ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 wurde womöglich der Versuch gestartet in den kritischen Zeiten einer „SO“ bezeichneten ->

ZEITENWENDE ->

zusätzliche Puffer-Zonen zur Umsetzung der Kapitalmarkt- und der Banken-Union zu schaffen. Seit dem Beginn des ersten gescheiterten ROT-GRÜNEN Regierungsversuchs im Kalenderjahr 1998 wurden sehr viele Reformen auf den Weg gebracht!

Aber keine einzige Reform wurde  zum Wohle und zum Nutzen

der Mehrheit Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erkennbar ->

sinnvoll und zukunftsfest -> vollendet!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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