Dampf ablassen – 14. Juli 2024 / Teil 2

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Brisantes Thema: Grundsicherung!

 

Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in unserer Heimat, die zusätzlich zu ihrer Rente auch noch auf Sozialhilfe angewiesen sind, hat im ersten Quartal 2024 einen neuen Höchststand von

719.330

Rentnerinnen und Rentner

erreicht. Dies stellt einen Anstieg um rund 35.000 Menschen gegenüber dem Vorjahr dar und zeigt eine Zunahme von etwa 40% seit 2015. Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, deren Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Auch

Sahra Wagenknecht

kritisierte die „noch“ amtierende Bundesregierung und bezeichnete die Situation als

>>> das nächste Armutszeugnis <<<!

Die Deutsche Rentenversicherung führte den Anstieg auf eine Freibetragsregelung zurück, die 2021 mit der Grundrente eingeführt wurde. Die explodierende Zahl der Rentnerinnen und Rentner mit Sozialhilfe wirft Fragen zur Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit des deutschen Rentensystems auf und erfordert unverzüglich umfassendere Reformen. Der DRSB e.V. hatte also völlig richtig gelegen als man bereits vor der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

auf kommende Armuts-Wellen in unser Heimat unmissverständlich hinwies.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

DIE EINDEUTIG VOLKSFEINDLICHE AGENDA 2010

 

Die volksfeindliche AGENDA 2010 ist ein rücksichtsloses linksgrünes Konzept zur vermeintlichen Reform des deutschen Sozial-Systems und Arbeits-Marktes. Die volksfeindliche

AGENDA 2010

wurde von 2003 bis 2005 von der den Parteien

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

im Kabinett Schröder I und II entwickelt und umgesetzt und bis heute von allen Bundesregierungen weitergeführt. Also auch von der UNION aus CDU und CSU und von der FDP!

Sollten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger

demnächst an den Wahl-Urnen berücksichtigen,

wenn man seine Wahlstimme abgibt!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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