Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Stillstand ist Rückgang
Die Gründe zur Begrenzung der Versicherungspflicht in die gesetzlichen Rentenversicherung GRV auf die Berufsgruppe der abhängig Beschäftigten waren vermutlich aus einer defensiven Grundeinstellung und der damaligen Bescheidenheit aus den Schuldgefühlen zu dem 2. Weltkrieg vor der Einführung der sozialen Marktwirtschaft geprägt. Eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige und Industrielle wäre zu Beginn der sozialen Marktwirtschaft als
„Kommunismus“
im Westen ausgelegt worden.
Die USA stufte nach dem 2. Weltkrieg
Russland und den Kommunismus als große Gefahr ein!
Nach dem Beginn des deutschen Wirtschaftswunders wurde die Erweiterung einer verpflichtenden Altersvorsorge auf alle Berufsgruppen nicht als sinnvolle und nützliche Maßnahme aufgegriffen. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker hatten den rasanten technischen Fortschritt und den internationalen Wettbewerb mit der Vielfalt der wirtschaftlichen und sozialen Folgewirkungen für die Anpassung der Sozialsysteme völlig verschlafen. Der Vielschichtigkeit der neuen Berufsbilder in der Wirtschaft, insbesondere im Dienstleistungssektor durch den Einsatz der EDV, standen sich die sozialen Systeme aus der Zeit des Frühkapitalismus mit den Anforderungen der veränderten technisierten Welt gegenüber. Zu Beginn des deutschen Wirtschaftswunders gab es zum Beispiel das vermeintlich moderne Franchise-System noch nicht, mit der heute Selbständigkeit zur Einsparung von Lohnnebenkosten simuliert wird. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker geben sich heute allwissend. Allwissenheit gibt es heute ebenso wenig wie zur damaligen Zeit. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sind mit der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010
den Empfehlungen von NGO’s und Verbänden zur Einführung des Neoliberalismus ohne Kritik und ohne Hinterfragung gefolgt. DAS hat zu den fatalen Folgen der volksschädlichen und volksfeindlichen
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geführt. Die Worte des Altkanzlers Gerhard Schröder
Fordern und Fördern
endeten darin, dass der
Reform-Rückstau
nach der Bundestagswahl 1998 durch den Machtwechsel aus der Ära des verstorbenen CDU-Bundeskanzlers Helmut Kohl auf Rot / Grün zu einem Einbetonieren der Sozialsysteme führte. Die gemachten Konstruktionsfehler und hinterlistigen Fallen der volksschädlichen und volksfeindlichen
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werden durch jahrzehntelange Übergangsregelungen kaschiert. Die Bürgerinnen und Bürger konnten 1998 noch nicht ahnen, dass sie mit dem vermeintlichen Reformeifer von linksgrünen Politikerinnen und Politikern der volksschädlichen und volksfeindlichen
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vom Regen über die Traufe direkt in den politischen Mist landen würden. Die Berufsgruppen „Selbständige Tätigkeit“ und „Unternehmerische Tätigkeit“ haben heute das höchste Risiko an Altersarmut.
Die Schul- und Berufsausbildung führt in folgende Erwerbswege:
1.
Abhängig Beschäftigte [ im Angestelltenverhältnis ]
2.
Abhängig Beschäftigte [ im Beamtenverhältnis ]
3.
Selbständige Tätigkeit
4.
Unternehmerische Tätigkeit
5.
Berufspolitiker
6.
Verwaltung von Immobilien und Kapitalvermögen
7.
Spekulation mit Immobilien und Kapitalvermögen.
Bei Erfolglosigkeit der Erwerbswege haben in der Bundesrepublik Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger einheitlich ab dem Kalenderjahr 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld. Arbeitslosenhilfe [ entspricht Arbeitslosengeld II ], Sozialhilfe und Hartz IV wurden für alle Erwerbswege und für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und in die Bundesrepublik Deutschland legal und illegal einreisen, einheitlich ab dem Kalenderjahr 2023 zu Bürgergeld zusammengefasst. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch zuvor ein Beitrag zum Gemeinwohl geleistet wurde. Das Bürgergeld beinhaltet Optionsmöglichkeiten der Erwerbswege, ob man lieber in Vollzeit arbeiten, in Teilzeit arbeiten, als Aushilfe arbeiten und gar nicht arbeiten möchte. Das Nichtausüben einer Erwerbstätigkeit wurde durch die Philosophie und Ideologie von linksgrünen Heile-Welt-Verkündern in einer Schlaraffenland-Mentalität zu einer legitimen Form der alternativen Lebensführung. Dadurch hatte man die Zeit und die Möglichkeit, sich intensiv anderen Themen, wie zum Beispiel der Erderwärmung und der Klimarettung zu widmen. Das Betätigungsfeld umfasst auch die aktive und passive Teilnahme an Demonstrationen zur Rettung der Welt vor dem Untergang. Die frühere Arbeitslosenhilfe diente durch die Umlagenfinanzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Kalenderjahr 1956 bis zum Kalenderjahr 2004 zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wurden nicht mit den Kosten der Arbeitslosigkeit belastet. Die Kosten wurden durch die Umlagefinanzierung über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als Lohnnebenkosten von den Unternehmen getragen. Mit der Einführung von Hartz IV begann nicht nur die Lügen- und Märchengeschichte von der vermeintlichen Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente, sondern auch von dem erfolgreichen Arbeitsmarkt-Modell der Hartz-Gesetzgebung I bis IV. Mit dem Gesetz Hartz I wurden zunächst die Arbeitsämter in Bundesagentur für Arbeit umlackiert. Anschließend wurden die Sozialämter der Städte und Gemeinden und die Bundesagentur für Arbeit zu Jobcentern zusammengeführt. Der Anspruch auf das umlagefinanzierte Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung wurde durch die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 auf 8 bis 15 Monate beschränkt. Der Unterschied aus einer steuerfinanzierten Arbeitslosigkeit und einer beitragsfinanzierten Arbeitslosigkeit wurde durch die Einführung von Bürgergeld verwässert. Ehemalige Empfängerinnen und Empfänger der Arbeitslosenhilfe und von Hartz IV erscheinen seit dem Kalenderjahr 2005 nicht mehr in der amtlichen Statistik zur Arbeitslosigkeit. Seit der Einführung vom Bürgergeld im Kalenderjahr 2023 wird Langzeitarbeitslosigkeit und die Basisversorgung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Alter und von Herkunft, über eine Staatsfinanzierung auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen. Das kann dauerhaft keine Volkswirtschaft finanzieren. Aus den Erwerbswegen der 7 Einkunftsarten
1.
Abhängig Beschäftigte [ im Angestelltenverhältnis ]
2.
Abhängig Beschäftigte [ im Beamtenverhältnis ]
3.
Selbständige Tätigkeit
4.
Unternehmerische Tätigkeit
5.
Berufspolitiker
6.
Verwaltung von Immobilien und Kapitalvermögen
7.
Spekulation mit Immobilien und Kapitalvermögen
besteht nur für die Einkunftsart
1.
Abhängig Beschäftigte [ im Angestelltenverhältnis ]
eine verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung.
Für die Einkunftsarten
2.
Abhängig Beschäftigte [ im Beamtenverhältnis ]
und
5.
Berufspolitiker
besteht ein Anspruch auf Pension in der anschließenden Zeitphase der Altersruhe.
Nur die Einkünfte aus den Einkunftsarten
1.
Abhängig Beschäftigte [ im Angestelltenverhältnis ]
2.
Abhängig Beschäftigte [ im Beamtenverhältnis ]
3.
Selbständige Tätigkeit
4.
Unternehmerische Tätigkeit
5.
Berufspolitiker
unterliegen einer geregelten und regelmäßigen Besteuerung.
Die Einkunftsarten:
6.
Verwaltung von Immobilien und Kapitalvermögen
7.
Spekulation mit Immobilien und Kapitalvermögen
wurden teilweise durch das Heuschrecken-Einladungsgesetz ab dem Kalenderjahr 2001 steuerfrei gestellt und durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Kalenderjahr 2009 einer unkontrollierten und unkontrollierbaren Besteuerung pauschalen unterzogen. Das deutsche Steuer-System und das deutsche Sozial-System stehen seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010
nicht mehr auf tragenden stabilen Säulen der sozialen Marktwirtschaft. Das deutsche Steuer-System und das deutsche Sozial-System wurde ab dem Kalenderjahr 1998 durch die Regierungsübernahme von Rot-Grün gezielt verwässert. Das vom DRSB im Kalenderjahr 1988 vorgestellte Renten-System
ALLE von ALLEM für ALLE
führt für sämtliche der 7 aufgeführten Einkunftswege
1.
Abhängig Beschäftigte [ im Angestelltenverhältnis ]
2.
Abhängig Beschäftigte [ im Beamtenverhältnis ]
3.
Selbständige Tätigkeit
4.
Unternehmerische Tätigkeit
5.
Berufspolitiker
6.
Verwaltung von Immobilien und Kapitalvermögen
7.
Spekulation mit Immobilien und Kapitalvermögen
zu einer einheitlichen und durchlässigen gesetzlichen Altersvorsorge in Verbindung mit einer einheitlichen und durchlässigen Besteuerung. Die Notwendigkeit Einheitlichkeit und die Durchlässigkeit machen deutlich, wie unsinnig eine Beschränkung auf eine bestimmte Berufsgruppe und Begrenzung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung der Höhe und dem Grunde mit der Höchstbemessungsgrundlage von jährlich 90.600,00 Euro für abhängig Beschäftigte im Angestelltenverhältnis ist. Die gesamten Diskussionen um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor, Generationenvertrag, Beitragsstabilität, Höchstbeitragssätze zur Rentenversicherung und garantiertes Rentenniveau würde bei der Umsetzung des DRSB-Renten-Systems
ALLE von ALLEM für ALLE
ersatzlos entfallen. Das DRSB-Renten-System
ALLE von ALLEM für ALLE
beinhaltet ein einheitliche Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung und die die Festsetzung der Rentenbeiträge bei der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV.
Die Ermittlung beider Bemessungsgrundlagen
kann einheitlich über die Finanzverwaltung erfolgen!
Die Einführung des Bürgergeldes erweckt den Eindruck, als wollen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker durch die Hintertür für eine Basis-Altersversorgung von Bürgerinnen und Bürger außerhalb abhängig Beschäftigter sorgen. In keinem anderen Land der EU wird es heute den Bürgerinnen und Bürgern so leicht gemacht wie in Deutschland, sich über das Bürgergeld aus Steuermitteln, ohne jeglichen Arbeitseinsatz eine Existenzsicherung bereits während des Erwerbslebens zu verschaffen. Bei der Altersvorsorge ist die Bundesrepublik Deutschland Schlusslicht im Versorgungsniveau innerhalb der EU. Deutschland hat in der EU den geringsten Anteil von Bürgerinnen und Bürgern mit einem Eigenheim. Die volksschädliche und volksfeindliche
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hat nach 20 Jahren mit hinterlistigen Denkstrukturen zu einem rücksichtslosen Umgang mit den finanziellen Staatsmitteln zu Lasten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geführt. In den Schulen wurde von Kindern oftmals als Berufswunsch
„Hartz4“
genannt. Die Einführung des Bürgergeldes ab dem Kalenderjahr 2023 überbietet alles, was an Unvernunft seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen
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bisher geschaffen wurde. Historisch betrachtet ist die damalige Ausgangslage erklärbar, dass in der Gründerzeit des Industrialisierung die Industriellen mit der eigenen Vermögenssubstanz der Industriebetriebe nicht in die Gefährdungszone von Altersarmut abrutschen konnten und somit nicht der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu Last fallen konnten. Diese Ausgangslage hat sich gravierend geändert. So dynamisch, innovativ und weitsichtig wie sich die linksgrünen Politikerinnen und Politiker gerne geben, sind sie in Wirklichkeit aber nicht. Die volksschädliche und volksfeindliche
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war von Anfang an den Zielen des Neoliberalismus ausgerichtet. Es wurde eine dynamische Entwicklung vorgetäuscht, die sich in eine statische Entwicklung einbetonierte. Der vermeintliche Innovationsfaktor scheint sich zum Bequemlichkeitsfaktor von linksgrünen Politikerinnen und Politikern entwickelt zu haben. Eine Innovationskraft von Rot / Grün bei der Gesetzlichen Rentenversicherung GRV besteht nicht. Bei jedem so genannten „Rentenpaket“ wird vermeintlich viel in „Reformkraft“ investiert. Rot-Grüne-Politik fehlt es an Kreativität, Mut und Fachwissen um konstruktive Grundlagen für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung GRV zu schaffen. In anderen Ländern in der EU, wie zum Beispiel in Österreich, in Italien und in den Niederlanden ist das Rentenniveau gegenüber Deutschland enteilt, weil sich diese Länder nicht dem Neoliberalismus unterworfen haben. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung GRV gibt es unter Rot-Grüner-Politik keine Transformation.
Es herrscht absoluter Stillstand!
Und:
Stillstand ist Rückgang!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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