Gastbeitrag ANONYMISIERT / Die Zerstörungskräfte der AGENDA 2010

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Die Zerstörungskräfte der AGENDA 2010

 

Das volksschädliche und volksfeindliche Modell der AGENDA 2010 enthält soziale, steuerliche, finanzielle und wirtschaftliche Bestandteile. Die sozialen und steuerlichen Bestandteile der AGENDA 2010 bestehen aus den beiden hybriden Rentenmodellen „Riester“ und „Rürup“, den Sozialmodellen Hartz-IV, Grundsicherung und Bürgergeld sowie der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Das Bürgergeld löste ab dem Kalenderjahr 2023 Hartz-IV [ Anspruch vom 16. bis zum 65. Lebensjahr ] und Grundsicherung [ Anspruch ab dem 65. Lebensjahr ] vermutlich aufgrund der Aufdeckung der Lügen- und Märchengeschichte von der Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente ab. Die hybriden Modelle „Riester“ und „Rürup“ bestehen seit dem Kalenderjahr 2002 durch das Altersvermögensgesetz und seit dem Kalenderjahr 2005 durch das Alterseinkünftegesetz nahezu unverändert. Die Übergangsregelungen der nachgelagerten Rentenbesteuerung – eingeführt im Kalenderjahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz – wurden im Kalenderjahr 2024 durch das so genannte Wachstumschancengesetz von 35 Jahre auf 53 Jahre verlängert. Ursprünglich betrug die Übergangszeit 35 Jahre vom Kalenderjahr 2005 bis zum Kalenderjahr 2040. Ausgangspunkt der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002, wonach Pensionen und Renten steuerlich gleich behandelt werden müssen. Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 darf die nachgelagerte Besteuerung in keinem Einzelfall zu einer Doppelbesteuerung der Rente führen. Für die Finanzverwaltung sind die Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesfinanzhof vermutlich eine unüberbrückbare Hürde, weil in Einzelfällen bei mehr als 20 Millionen aktuellen Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger eine Doppelbesteuerung bereits eingetreten ist. Höchstwahrscheinlich darf die Finanzverwaltung auf der Grundlage der beiden Entscheidungen die Rentenbesteuerung in dieser Form verfassungskonform nicht mehr fortsetzen. Die abschließende Entscheidung darüber obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Bezogen auf den Zeitraum der Anwartschaft und auf den Zeitraum vom Rentenbezug kann eine Doppelbesteuerung absolut und relativ eintreten. Eine absolute Doppelbesteuerung tritt ein, wenn ab Rentenbezug die festgesetzte Steuer kumuliert oberhalb der Summe der vorherigen Entlastung bei den Vorsorgeaufwendungen liegt, unter der Annahme, dass sich Rentenbeiträge und Renteneinnahmen ausgewogen gegenüber stehen. Eine relative Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der Besteuerungsanteil der Rente oberhalb des Entlastungsanteils der Vorsorgeaufwendungen unter ansonsten gleichen Annahmen liegt. 

Nur zur Erinnerung….

…. zur Einführung der so genannten nachgelagerten Rentenbesteuerung betrug im Kalenderjahr 2005 der steuerpflichtige Anteil der Rente 50 Prozent. Bis zum Kalenderjahr 2004 wurde die gesetzliche Rente mit dem so genannten Ertragsanteil von circa 24 Prozent versteuert. In der Zeit bis zum Kalenderjahr 2004 gab es sehr unterschiedliche Wege der Begünstigung von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. Es gab eine sehr lange Zeitphase, in der gleichwertig alle Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung und zur Kapitallebensversicherung einschließlich weiterer Personenversicherungen, wie zum Beispiel Krankenversicherung, mit jährlich maximal 936,00 D-Mark [ circa 478,00 Euro ] steuerlich begünstigt waren. Hierdurch konnte kein Niveau von 50 Prozent Entlastung der geleisteten Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung erreicht worden sein, um eine Besteuerung der gesetzlichen Rente mit einem Anteil von 50 Prozent ab dem Kalenderjahr 2005 rechtfertigen zu können. Eine latente Doppelbesteuerung war im Alterseinkünftegesetz des Kalenderjahres 2005 bereits fest verankert. Ob mit oder ohne Absicht wird in Zukunft zu klären sein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit liegen seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 bereits Fälle vor, in denen eine Doppelbesteuerung eingetreten ist. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beurteilung einer Doppelbesteuerung braucht man nicht abwarten, bis eine relative Doppelbesteuerung zu einer absoluten Doppelbesteuerung führt. Denn nach dem Gesetz der großen Zahlen ist dieser Fall bei mehr als 20 Millionen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern ohnehin längst eingetreten. Aus der statischen Betrachtung der Rentenversteuerung ab 2005 und der Vorsorgeaufwendungen ab 2005 wurden höchstwahrscheinlich vorsätzlich die Vorgänge aus den „Altfällen“ vor 2005 nicht hinreichend in der Gesamtbetrachtung gewürdigt. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass mit der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 vorsätzlich die soziale Marktwirtschaft zerstört werden soll. Das Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 kann das angerichtete Desaster nicht rückwirkend beheben. Das Wachstumschancengesetz hat die Aussagekraft eines schlechten Alibis. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wissen seit dem Kalenderjahr 2006 von den Gefahren um die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für den Erhalt unseres Sozialsystems. Mit dem Alterseinkünftegesetz gab es kein VOR und kein ZÜRUCK mehr. Diese prekäre Lage wurde mit dem Wachstumschancengesetz nochmals um 18 Jahre verlängert. Unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Mai 2021 hatte Scholz als damaliger Bundesfinanzminister sein Modell „Wachstumschancengesetz“ bereits vorgestellt. Jede weitere Reform-Welle erhöhte die Zerstörungskräfte der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010. Die finanziellen und wirtschaftlichen Modell-Bestandteile der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 wurden im Kalenderjahr 1999 mit der Einführung des Euro ins Leben gerufen. Die Gefahren aus dem Modell-Bestandteil Euro wiegen wesentlich schwerer als die Gefahren aus den späteren sozialen und steuerlichen Bestandteilen. Durch die Einführung des Bürgergeldes ab Januar 2023 hat sich für die Bundesrepublik Deutschland das Szenario um Asylverfahren und um die Belastungen für Städte und Gemeinden noch wesentlich erhöht. Vermutlich zur Gegenfinanzierung des Bürgergeldes wurde die Grundsteuer-Reform durch den noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz [ SPD ] ins Leben gerufen. Die Finanzierung des Gemeinwohls von Bürgerinnen und Bürger sowie der Haushalte von Städten und Gemeinden sind sehr eng mit den Sparkassen verbunden. Die Verflechtungen der Eigentumsverhältnisse von Sparkassen mit Städten und Gemeinden liegen eng beieinander. Womöglich führt die Grundsteuer-Reform über die Hebelwirkung der Grundsteuer-Hebesätze zu massiven Belastungen für Bürgerinnen und Bürger in deutschen Städten und Gemeinden. Von Mai 2012 bis November 2017 war Georg Fahrenschon Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands DSGV. Zuvor war Fahrenschon von 2002 bis 2007 Mitglied des Deutschen Bundestages und ab 2007 Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium. Wegen verspäteter Abgabe von privaten Einkommensteuererklärungen erging gegen Fahrenschon ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Fahrenschon ist vorbestraft. Daraufhin musste Fahrenschon seinen Rücktritt als Präsident des DSGV ankündigen. Womöglich ist durch das Ausscheiden von Fahrenschon manipuliert eine tragende Säule beim DSGV weggebrochen. Vermutlich besteht wenig Hoffnung, dass nach der Grundsteuer-Reform im Kalenderjahr 2025 jemals wieder eine Stabilisierung und eine Wohlstandsmehrung für die Bürgerinnen und Bürger eintreten kann. Bereits während der US-Wirtschafts- und Finanzkrise 2007 wurden die Verbände der Sparkassen und der Volksbanken wegen vermeintlich veraltete Geschäftsmodelle von den US- Ratingagenturen angegriffen. Die Landesbanken mussten wechselseitig nach dem Aufkauf von toxischen US-Wertpapieren in Deutschland wieder gestützt werden. Die Sparkassen haften für die Verfehlungen der Landesbanken. Womöglich dient „Cum-Ex“ lediglich der ratierlichen Sanierung nach der US-Wirtschafts- und Finanzkrise 2007. Die Problemfelder des Euro sind seit 1999 also wesentlich vielschichtiger als die Problemfelder der hybriden AGENDA 2010 seit dem Kalenderjahr 2001. Die Gefahren aus der hybriden AGENDA 2010 sind durch Änderungen, Reformen und Aufhebungen auf nationaler Ebene in eigener Souveränität zu beheben. Die Gefahren aus den finanziellen und wirtschaftlichen Bestandteilen der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 – der Einführung des Euro – sind nur international in einem starken Verbund aus Nationalstaaten innerhalb der EU, wie zum Beispiel zusammen aus Frankreich, Niederlande und Deutschland, wieder zu beheben. Wie der BREXIT gezeigt hatte, kann ein Staat, wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland einen Austritt aus dem Euro im Alleingang nicht bewältigen. Trotz eigener Währung war der BREXIT politisch und wirtschaftlich für Großbritannien eine harte Belastungsprobe. Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in Europa hoffen darauf, sich aus einer Umklammerung der EU und des Euro wieder befreien zu können. Wechselseitig überbieten sich linksgrüne Politikerinnen und Politiker mit Mitteln und Methoden, die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu bevormunden und zu beeinflussen. Mit den Worten

„der Euro ist alternativlos“

wollte womöglich die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ] den Euro dauerhaft einrichten. Bedingt durch den ungeklärten Wirecard-Skandal ist noch nicht bekannt, was Scholz mit seiner Bekanntgabe zur Gründung einer privaten Deutschlandbank aus einer Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank im März 2019 tatsächlich bezwecken wollte. Gegen den Journalisten der Financial Times London wurde wegen der kritischen Berichterstattung zu Wirecard über die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Strafverfahren eingeleitet. Von Scholz wurde unmittelbar vor der Bundestagswahl 2021 eine Schuldenvergemeinschaftung in der EU angestrebt. Zur Bundestagswahl 2017 forderte der 100%-Martin der SPD, Martin Schulz, bereits die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa. Womöglich steht die Gründung einer Deutschlandbank mit Plänen zur Gründung einer privaten Monopol-Geschäftsbank zur Einführung von Giralgeld und zur Abschaffung von Bargeld im Zusammenhang. Auch ist nicht bekannt, was Scholz unmittelbar vor seinem Wechsel von Hamburg nach Berlin im Kalenderjahr 2019 mit dem Umbau des Hamburger Freihafens zu einem Dienstleistungszentrum bezwecken will. Während und nach der Amtszeit von Scholz als Erster Bürgermeister von Hamburg bleiben die Pläne zur Nutzung der Bauruine Elbtower im Hamburger Hafen weiterhin unbekannt. Das Ausmaß der Gefahren durch die Schuldenexplosion der TARGET2-Salden ist nicht absehbar. „Sonder-Vermögen“ hatte es vor dem Kabinett Scholz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben. Der Sprachgebrauch von Scholz für sein linksgrünes Projekt Energiewandel mit einer Zeitenwende, einem Doppel-Wumms und mit Sonder-Vermögen wird immer ungewöhnlicher. Es ist noch nicht eindeutig ersichtlich, über welche Stellschrauben die EU und der Euro letztendlich unumkehrbar gestaltet werden sollen. Die Gefahren aus dem Euro wiegen immer schwerer. Bei einem Überschreiten der  Belastbarkeit im Beruf und im Alltag werden die Bürgerinnen und Bürger darauf drängen, wieder zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren. Die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder in Europa konnte den Zusammenschluss zu einer europäischen Gemeinschaftswährung nicht rechtfertigen. Ständig blockieren sich die einzelnen Länder im Kunstgebilde der EU mit nationalen Interessen. Der Überhang der TARGET2-Salden hat sich von Dezember 2014 in Höhe von 460.846.358,00 Euro bis April 2024 in Höhe von 1.047.932.131,00 Euro in etwa verdoppelt. Das Ausmaß von Gefahren durch die Schuldenexplosion der TARGET2-Salden ist nicht absehbar. Einen Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal hätte es bei der Fortführung der nationalen Währung D-Mark höchstwahrscheinlich niemals geben müssen. In der EU wachsen die Belastungen durch die Anheizung des Krieges in der Ukraine. In der Breite und in der Tiefe wiegen die Gefahren des Euro immer schwerer. Die finanz- und wirtschaftspolitischen Ausrichtungen der AGENGA 2010 sind mit dem Euro vielschichtig und international verflochten. Die potentiellen finanz- und wirtschaftspolitischen Zerstörungskräfte der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 sind wesentlich schwieriger zu beheben als die potentiellen sozial- und steuerpolitischen Zerstörungskräfte auf nationaler Ebene. Die gesamten Unwägbarkeiten lassen erkennen, welche Mammutaufgaben verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker in Deutschland und Europa noch bewältigen müssen.

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