Dampf ablassen – 15. Juni 2024

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Die AGENDA 2010 ist gefährlich für Deutschland

 

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker lassen sich bei notwendigen Reformen zur

>>> AGENDA 2010 <<<

viel zu schnell begeistern und sind viel zu schnell mit sich selbst zufrieden. Jede kleine Änderung ist im Sprachgebrauch der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bereits eine Reform.

Das ist eindeutig zu wenig!

Den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern fehlt der Mut mehr zu machen und die

 >>> AGENDA 2010 <<<

sofort zu beenden!

Obwohl die volksschädliche und volksfeindliche

AGENDA 2010

Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschädigt hat!

Di volksschädliche und volksfeindliche

 >>> AGENDA 2010 <<<

steht für den rücksichtslosen Umgang der Politik mit der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Das gute Image des Bundesverfassungsgerichts verblasst!

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Ungleichbehandlung von Pensionen und Steuern aus März 2002 führte dazu, dass nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Kalenderjahr 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt wurde. Die damalige Vorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Claudia Roth

kommentierte dieses Ergebnis mit der Bemerkung, dass die nachgelagerte Besteuerung viel moderner sei. Im Mai 2021 kam der Bundesfinanzhof in zwei Einzelentscheidungen zu dem Ergebnis, dass keine Doppelbesteuerung eingetreten ist. Der Bundesfinanzhof betonte, dass in keinem Einzelfall die Einführung der nachgelagerten Besteuerung zu einer Doppelbesteuerung der Rente führen darf.

Seit März 2002 hat sich das Bundesverfassungsgericht

zu dem Thema nicht mehr geäußert!

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass für die Erhebung der Grundsteuer veraltete Einheitswertbescheide für die Bewertung von Grundstücken nicht mehr herangezogen werden dürfen. Daraufhin wurde die Grundsteuer-Reform unter dem Bundeskanzler

Olaf Scholz

in ähnlicher Weise angeschoben wie zur damaligen Zeit das Alterseinkünftegesetz unter dem damaligen Bundeskanzler

Gerhard Schröder!

Wozu brauchen die SPD-Genossen für Reformen immer die Unterstützung vom Bundesverfassungsgericht?

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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