Versagen die Eliten – Teil 776 / RÜCK-ENTWICKLUNGS-STAAT BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

RÜCK-ENTWICKLUNGS-STAAT

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

 

Die klassische Bindung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie zu Parteien scheint nach der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

schrittweise abgerissen zu sein. Immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger fühlen sich nur noch missbraucht als politisches ->

VERSUCHS-KANNINCHEN!

Die Entwicklung begann mit der Bildung der ersten Bundesregierung aus den Parteien ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der SPD!

Das Kalenderjahr 1998 war der Start in ein soziales-, finanzielles- und wirtschaftliches Desaster -> dass sich bis heute kontinuierlich fortgesetzt hat. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

bekam der SPD-GENOSSE ->

GERHARD SCHRÖDER ->

wegen der Sozialisierung der Lohnnebenkosten durch die Einführung der privaten Riester-Rente und der steuerfinanzierten Langzeit-Arbeitslosigkeit ->

Hartz IV ->

die Bezeichnung ->

GENOSSE der BOSSE!

Bei den werteorientierten und konservativ geprägten Wählerinnen und Wählern der CDU wurde die Öffnung der CDU durch die CDU-Politikerin MERKEL zu linksgrünen Denk-Strukturen als Verrat empfunden. Denn die CDU-Politikerin MERKEL hatte ab 2005 die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010

mit den Worten der ->

EURO ist ALTERNATIVLOS ->

fortgesetzt und die Deregulierung der Sozialsysteme in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> im Detail sogar noch verschärft. Mit der Parole ->

ATOMKRAFT? NEIN DANKE ->

wurde den selbst ernannten Gutmenschen unkritisch gefolgt und führte zu den aktuell explodierenden Preisen in der Energie-Versorgung.

Denn alles was einem linksgrünen Dogma untergeordnet wurde ->

konnte vermeintlich immer nur gut und richtig sein!

Das war 26 Jahre lang die Botschaft von linksgrünen Journalistinnen, Journalisten und Medien. Besonders von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF. Bei der Partei ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

schien urplötzlich Geld im Überfluss -> quasi wie in einem Schlaraffen- oder Traumland -> vorhanden zu sein –> selbst für Fahrradwege in Peru! Wer aber politisch der linksgrünen Ideologie folgen wollte -> der musste es sich wirtschaftlich auch leisten können. Die abhängig Beschäftigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehören vermutlich auch deshalb nicht zur Stammwählerschaft der Partei ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN!

Durch den seit rund 26 Jahren währenden Angriff auf die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft in der BRD -> wurden mit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

die tragenden Säulen der Sozialsysteme vermutlich gezielt durch linksgrüne Ideologie und Politik zerstört. Statt zu einem ->

FORTSCHRITTS-STAAT ->

wurde die BRD durch die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

in der Realität sukzessive zu einem ->

RÜCK-ENTWICKLUNGS-STAAT ->

umgeformt.

Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wurden mit

linksgrün konstruierten Wahrnehmungs-Steuerungen massiv getäuscht!

Für eine Rückgewinnung des Vertrauens der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker oder Parteien gibt es zurzeit keine sichtbaren Anhaltspunkte. Zu allem Überfluss wurde die beiden hybriden Altersvorsorge-Modelle ->

RIESTER und RÜRUP ->

mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

als angebliche Jahrhundertreform rücksichtslos in das DEUTSCHE VOLK getrieben. Mit dem „SO“  bezeichneten ->

Altersvermögensgesetz ->

wurde im ersten Schritt die unvererbliche ->

RIESTER-RENTE ->

geschaffen. Die Riester-Zulagen werden bei der Altersvorsorge den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger womöglich mehrmals in Abzug gebracht. Mit der Einführung der unvererblichen ->

RIESTER-RENTE ->

im Kalenderjahr 2002 wurde in Brandenburg eine Zentrale Zulassungsstelle für Altersvermögen aus dem Boden gestampft -> die neben der zentralen Bearbeitung der Zulagen-Anträge auch die Auszahlung der Riester-Zulagen und den Datenträgeraustausch zwischen der Finanzverwaltung -> der Deutschen  Rentenversicherung Bund und den privaten Anbietern der RIESTER-RENTE vornimmt und koordiniert. Im Kalenderjahr 2017 schloss sich die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU / CSU -> nach 15 Jahren den Empfehlungen des DRSB e.V. an -> die mit der privaten Altersvorsorge verbundenen staatlichen und fiskalischen Aufgaben den Finanzämtern zu übertragen. Die Anregung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU / CSU fand jedoch nach Medienberichten im Rahmen des „SO“ bezeichneten ->

Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes ->

keine Berücksichtigung.

Bei einer sinnvollen Aufgaben-Übertragung an die Finanzverwaltung

wären höchstwahrscheinlich die abgestimmten Fallen der

Zulagen-Förderung sofort frühzeitig aufgefallen!

In dem 9-Punkte-Programm des DRSB e.V. aus dem Kalenderjahr 2002 wurde von einer Zulagen-Förderung abgeraten und eine höchstmögliche Transparenz mit einer rein fiskalischen Förderung empfohlen. In Teilen wurde vollkommen Verdrechselt diese ursprünglich nützliche DRSB-Empfehlung mit der „SO“ bezeichneten ->

RÜRUP-RENTE ->

nach dem Alterseinkünftegesetz 2005 umgesetzt. In dem Altersvermögensgesetz wurden für die „SO“ bezeichnete ->

RÜRUP-RENTE ->

Förder-Methoden entwickelt -> die sich einer klaren Logik und einer sachgerechten Prüfung durch die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger entziehen. Die Schlagzeilen in dem Bericht der Tagesschau vom 17. Mai 2024 ->

ANALYSE:

Hohe Kosten, niedrige Renditen

Die Riester-Rente – ein Auslaufmodell?

wurden erstmals mit Zahlen und Fakten -> in Anlehnung an die jahrelange massive Kritik des DRSB e.V. -> die fatalen Konstruktionsfehler und hinterlistigen Fallen des bürokratischen Monsters Riester-Rente gezielt angesprochen:

1.

Grund- und Kinderzulage plus Steuervorteile

2.

Hohe Gebühren mindern Rendite

3.

Jeder Vertrag sollte individuell geprüft werden

4.

Lieber beitragsfrei stellen als kündigen

5.

Nächste Reform steht an

Zu 1.:

Die These „Grund- und Kinderzulage plus Steuervorteile“ ist aber aus folgenden Gründen irreführend.

1.

Im ersten Schritt zahlen Riester-Sparer aus ihrem Netto-Einkommen ihre Beiträge in den Riester-Vertrag bei dem Anbieter ein.

2.

Im zweiten Schritt zahlt die Zentralstelle die Grund- und die Kinderzulage an die Anbieter aus -> die den Betrag dem Konto der Riester-Sparer gutschreiben müssen.

3.

Die gezahlten Beiträge zur Riester-Rente werden für Zwecke der fiskalischen Förderung in der Anlage AV Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen ->

zur Einkommensteuererklärung erfasst -> um zu prüfen -> ob für die volle Zulagenförderung mindestens 4% des Bruttoarbeitslohns vom Vorjahr in

den Vertrag eingezahlt wurde. Dann werden die Daten mit der Zentrale Zulassungsstelle für Altersvermögen abgeglichen.

Die beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen bei der ->

Beitragsbemessungsgrenze OST 2022

81.000,00 Euro

und bei der ->

Beitragsbemessungsgrenze WEST 2022

84.600,00 Euro!

Die Berechnungen der begünstigten Vorsorgeaufwendungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung -> die Ermittlung der Altersvorsorgezulage und Abgleich mit den Sonderausgabenabzug aus Altersvorsorge-Beiträgen sowie die Berechnung der Einkommensteuer sind mehrfach Verdrechselt in jedem Einkommensteuerbescheid enthalten. Bei mehr als 2 Kindern verzerrt sich das Bild aus Zulagenförderung und Kürzung der Steuererstattungen so stark -> dass bei einem Eigenanteil von ->

2.100,00 Euro ->

in den Riester-Vertrag keine Steuererstattung mehr übrig bleibt. Als Förderung verbleiben die Zulagen aus der Grundzulage -> 175,00 Euro -> und aus den Kinderzulagen -> 3 x 300,00 Euro für Kinder -> die ab 2008 geboren wurden -> ansonsten sind es -> 3 x 185,00 Euro -> die zuvor bereits von der Zentralstelle direkt an die Anbieter ausgezahlt wurden. Ein Riester-Vertrag mit dem Höchstbeitrag von ->

2.100,00 Euro ->

lohnt sich fiskalisch dann nur -> wenn kein Anspruch auf Kinder-Zulagen besteht. Nur in solchen Fällen erfolgt die Auszahlung der Steuerersparnis nach Abzug der Grundzulage an die Steuer-Bürgerin oder den Steuerbürger. Die Werbebotschaft ->

Riestern lohnt sich wegen der Zulagen ->

ist daher völlig verzerrend und irreführend. Der Nutzen aus dem direkten Zahlungsfluss der Zulagen an den Riester-Anbieter ist aus der Sicht der gutgläubigen Riester-Opfer nicht überprüfbar und nicht messbar. Der Abzug der Riester-Zulagen von der Steuerersparnis im Einkommensteuerbescheid ist nach der Methode nichts anderes als die Kürzung der Vorsorgeaufwendungen durch die „SO“ bezeichnete ->

rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie ->

im Einkommensteuerbescheid bei der gesetzlichen Rentenversicherung. „SO“ pervers wie es auch klingen mag -> bei der privaten als auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge wurde extrem viel zum Nachteil der abhängig Beschäftigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern heruntergedrechselt. Aufgrund der asymmetrischen Verläufe der Riester-Verträge mit normaler Beitragszahlung bis zu 2.100,00 Euro und Riester-Verträgen mit dem Mindest-Eigenbeitrag von 60,00 Euro im Jahr müssen sämtliche Zahlungsströme vom Vertragsabschluss bis zur Fälligkeit der Rente einer vollständigen Prüfung auf Nutzungsmehrung für die gutgläubigen Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer unterzogen werden. Für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist nicht hinreichend sicher gestellt -> dass am Ende ein Nutzen aus der direkten Auszahlung der Riester-Zulagen von der Zentralstelle an den Anbieter wegen der unübersichtlichen Verwaltungs- und Vertriebskosten verbleibt. 

Zu 2.:

Es stellt sich die Frage -> ob sich durch die direkte Zahlung der Zulagen an die Anbieter der Riester-Verträge tatsächlich später eine höhere Rente ergibt. Denn das aufgeführte Beispiel im Bericht der Tagesschau über 100,00 Euro lässt Zweifel aufkommen:                                            

Einzahlung aus Bruttoarbeitslohn ( incl. Sozialversicherung und Lohnsteuer ) 

200,00 Euro

abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherung

[ Annahme: 50% ]

100,00 Euro

entspricht der besagten Netto-Einzahlung im Bericht der Tagesschau von

 100,00 Euro

Verwendung für Verwaltungs- und Vertriebskosten; bis zu 38% im Einzelfall

38,00 Euro

verfügbarer Betrag für Altersvorsorge

62,00 Euro

Versteuerung bei Rentenbezug [ Annahme 25% ]

15,50 Euro

Verfügbare Riester-Rente netto

46,50 Euro!

Aus einem Einzahlungs-Volumen von 200,00 Euro bleiben dann rechnerisch 46,50 Euro als tatsächlich verfügbares Volumen übrig. Durch verdrechselte Zahlungswege der Riester-Verträge und durch Doppel-Berechnungen kann theoretisch eine gezielte Benachteiligung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger herbeigeführt werden.

Nach der Riester-Rente aus dem Kalenderjahr 2002 erfolgte

im Kalenderjahr 2005 die Einführung der nachgelagerten Besteuerung

der gesetzliche Rente mit dem Alterseinkünftegesetz!

Die Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen ab dem Kalenderjahr 2005 wurden vom DRSB als rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie bezeichnet. Im Kalenderjahr 2021 hatte der Bundesfinanzhof ausdrücklich entschieden -> dass durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 in keinem Einzelfall eine Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente eintreten darf. Kurzerhand hatte der SPD-GENOSSE und noch amtierende Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

im Februar 2024 mit dem so genannten Wachstumschancengesetz eine weitere Streckung der nachgelagerten Besteuerung von 35 Jahre -> also von 2005 bis 2040  auf 53 Jahre bis 2058 auf den Weg gebracht. Ratierlich wird demnach die gesetzliche Rente beginnend im Kalenderjahr 2005 mit 50% der Einnahmen versteuert bis nach Geburtsjahrgängen gestaffelt im Kalenderjahr 2058 [ zuvor im Kalenderjahr 2040 ] 100% der Einnahmen versteuert werden müssen. Es liegt auf der Hand -> dass durch die unorthodoxen Berechnungen bereits im Kalenderjahr 2005 eine Doppel-Besteuerung im Einzelfall eingetreten sein muss.

Zu 3. bis 5.:

Seit mehr als 20 Jahren haben sich vermutlich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit den hybriden Modellen ->

RIESTER und RÜRUP ->

der privaten Altersvorsorge und mit der Doppel-Besteuerung der Renten in Doppel-Fallen verstrickt. Durch die Einführung des Zwangsaufkaufs von EU-Staatsanleihen aus dem Altersvorsorgevermögen der gutgläubigen Riester-Opfer durch die Anbieter der Riester-Rente nach dem EU-Gesetz SOLVENCY II traten zusätzlich Zweifel an der Redlichkeit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

auf. Am Schluss des Berichts der Tagesschau vom 17. Mai 2024 kommt eine Expertin zu Wort ->

Zitat / Auszüge:

Wir glauben nicht, dass die Riester-Rente reformierbar ist.

Es hat ja schon während der vergangenen 20 Jahre die unterschiedlichsten

Reformversuche gegeben. Das hat zu nichts geführt. Wir glauben deshalb,

dass es einem grundlegenden Systemwechsel braucht, und zwar hin

zu einem einfachen, einem kostengünstigen und einem

staatlich organisierten Produkt.

Zitat / Auszüge Ende!

Das vermutlich hinterlistige Zusammenwirken aus dem Altersvermögensgesetz 2002 -> dem Alterseinkünftegesetz 2005 -> dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 und dem Wachstumschancengesetz 2024 hat bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge zu fatalen Fallen und hinterlistigen Konstruktionsfehlern geführt. Völlig zu RECHT fühlen sich deshalb immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur noch missbraucht als politisches ->

VERSUCHS-KANNINCHEN!

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