Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Point of no Return!
Nach übereinstimmenden Medienberichten rüttelte der Altkanzler Gerhard Schröder bereits zu Juso-Zeiten nach einer Kneipen-Tour am Zaun des Kanzleramtes mit den Worten
„Ich will hier rein!“
Im Ausland wurde man bereits zur damaligen Zeit auf den ausgesprochenen Machtwillen von Schröder aufmerksam. Bei der Bundestagswahl 1998 löste Schröder die Kanzlerschaft des verstorbenen und ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl von der CDU ab. Nach der Wahl zur Bundesvorsitzenden der CDU im Kalenderjahr 2000 nahm sich Angela Merkel bis zur Bundestagswahl 2005 die Zeit, die CDU inhaltlich umzuformen und personell umzugestalten. Für den SPD-Genossen und noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz wird sich das Wachstumschancengesetz aus Februar 2024 vermutlich wegen wissentlicher Unwahrheiten und Unklarheiten als Bumerang erweisen. Mit den Renten-Modellen „Riester“ und „Rürup“ wurde im ersten rot / grünen Regierungsversuch eine hybride Welt der Altersvorsorge geschaffen. In der Automobil-Technik versteht man unter Hybrid ein Modell, bei welchen zwei Technologien miteinander kombiniert werden. Das griechische Wort
„Hybrid“
bedeutet übersetzt „von zweierlei Herkunft“. Bildungssprachlich bedeutet „hybrid“ hochmütig, überheblich und vermessen. „Hybrid“ bezieht sich auf etwas Gebündeltes, Gekreuztes oder Vermischtes. Die Modelle „Riester“ und „Rürup“ sind hybrid. Hybride Rentenmodelle nicht wie zwei Technologien miteinander kombinierbar. Die Modelle Riester und Rürup sind disharmonisch aufeinander abgestimmt und blockieren sich wechselseitig. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind inhaltlich nicht miteinander vereinbar. Bei einem durchlässigen System müssen alle wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen und steuerlichen Elemente in einen kausalen Ursachen- und Wirkungszusammenhang zueinander stehen und harmonisch ineinander greifen, um sinnvolle und nutzmehrende Lösungen im Ganzen für alle Bürgerinnen und Bürger herbeiführen zu können. In einem sinnvollen und nutzmehrenden System zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dürfen keine Reibungsverluste durch Hemmnisse entstehen. Ein durchlässiges wirtschaftliches System funktioniert wie ein Automatikgetriebe in der Automobil-Technik. Nach wissenschaftlichen Kriterien genügt die AGENDA 2010 der Definition eines sinnvollen und nutzmehrenden wirtschaftlichen Systems nicht. Der AGENDA 2010 fehlt es an der Durchlässigkeit von Wahrheit und Klarheit.
Trotz der Inhaltsleere der
AGENDA 2010
versuchte Rot / Grün ein Mythos zu schaffen!
Der erste Bestandteil der AGENDA 2010 war die Einführung des EURO. Im Kalenderjahr 2002 folgte als weiterer Bestandteil die so bezeichnete Jahrhundertreform
Riester-Rente!
Der fatale Konstruktionsfehler der Riester-Rente ist die fehlende durchlässige Nutzmehrung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Riester-Rente war im Wesentlichen auf die Berufsgruppe der abhängig Beschäftigten abgestimmt. Jahrelang wurde die Frage gestellt, wer „Riestern“ kann. Als Förderweg wurde eine hybride Kombination aus Zulagen und fiskalischer Förderung gewählt. Durch die zusätzliche Kombination mit der gesetzlichen Rentenversicherung entstand der Konstruktionsfehler der Berufsfalle. Ohne den eingezahlten Mindest-Eigenbeitrag von 4% des Bruttolohns vom Vorjahr entfällt die volle Zulagenförderung. Bei einem
Berufsstands-Wechsel
kann die Riester-Rente nicht mehr fortgesetzt werden. Alle Hemmnisse des hybriden Modells der Riester-Rente sind den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern nachweislich seit dem Kalenderjahr 2002 bekannt. Der DRSB wechselte deshalb von der Bezeichnung
„AGENDA 2010“
zur
„volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010“!
Im Kalenderjahr 2005 kamen 3 weitere Bestandteile der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 hinzu:
Rürup-Rente
Hartz IV
Nachgelagerte Besteuerung!
Unter dem Mythos AGENDA 2010 wurde vermeintlich alles MODERN gestaltet. Während der Ära Merkel von 2005 bis 2021 kamen keine wesentlichen Bestandteile mehr hinzu. Merkel überließ bei allen weiteren Handlungen zur volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 anderen Parteien gerne den Vortritt. Ab der Entstehung der hybriden AGENDA 2010 im Kalenderjahr 1998 war auf der Zeitachse ab dem Kabinett Merkel III im Kalenderjahr 2013 zu erkennen, dass eine Rückkehr zu einem liberalen Konservatismus nicht gewollt war. Alle etablierten Parteien des deutschen Bundestages aus CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP standen im Kabinett Schröder I + II und im Kabinett Merkel I + II über eine volle Legislaturperiode in Regierungsverantwortung und führten die hybride AGENDA 2010 fort. Zu Beginn vom Kabinett Merkel III entstanden bei den Koalitionsverhandlungen die vagen Hoffnungen, dass eine Rückkehr zur Vernunft durch eine große Koalition noch möglich war. Mit der Fortsetzung der wissentlichen Unwahrheiten und Unklarheiten zur Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente und zur Einführung eines Anrechnungs-Freibetrages durch das so bezeichnete Betriebsrentenstärkungsgesetz bei der Grundsicherung wurde eindeutig erkennbar, dass an der hybriden AGENDA 2010 festgehalten wird. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung zur vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente von zuvor 35 Jahre auf 53 Jahre nahm Scholz mit dem Wachstumschancengesetz womöglich billigend die Verfestigung der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente in Kauf.
Die Zukunft wurde im Kalenderjahr 2024
mit dem Wachstumschancengesetz einbetoniert!
Die Bezeichnung
„rürupsche Betonreform“
vom DRSB e.V. zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes dürfte den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker seit dem Kalenderjahr 2005 bestens bekannt sein. Erinnerungslücken kann der SPD-Genosse Scholz beim Wachstumschancengesetz nicht vortragen. Auch nachfolgenden Generationen wird es extrem schwierig gemacht, sich aus der Umklammerung der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010
zu befreien. Durch die eigene Entzauberung aus der hybriden AGENDA 2010 aufgrund vermutlich wissentlicher Unwahrheiten und Unklarheiten droht den 3 Regierungsparteien aus SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP nach den Landtagswahlen im September 2024 in Sachsen und in Thüringen vermutlich auch der Machtverlust auf Bundesebene. Das Wachstumschancengesetz hat die fehlende Durchlässigkeit der hybriden Altersvorsorgemodelle sowie die gravierenden Konstruktionsfehler und die fatalen Fallen der volksfeindlichen und volksschädlichen
AGENDA 2010
schonungslos offengelegt. Mit dem Wachstumschancengesetz werden vermutlich Domino-Effekte entstehen.
Nur zur Erinnerung!
Die Riester-Rente ist durch das Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 von Anfang an bei Auszahlung in voller Höhe zu versteuern. Der Reformvorschlag des DRSB e.V. zur Riester-Rente mit dem so bezeichneten 9-Punkte-Programm aus dem Kalenderjahr 2002 wurde ohne Rücksprache mit dem DRSB e.V. als Blaupause für die Rürup-Rente im Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 sinnverdreht benutzt. Durch das Plagiat wurde anstelle einer sinnvollen und nutzmehrenden Reform eine nicht steuerbare hybride Altersvorsorge verfestigt. Seit dem Kalenderjahr 2005 ist die Rürup-Rente zunächst mit der Übergangsregelung von 35 Jahren genauso wie die gesetzliche Rente zu versteuern. Im Kalenderjahr 2001 führte die rot-grüne Bundesregierung mit dem Altersvermögensgesetz die volle Besteuerung der Riester-Rente ein, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst am 06. März 2002 für die Rente eine volle Versteuerung wie bei Pensionen zur Gleichbehandlung einforderte. Mit blumigen und sinnverdrehenden Gesetzes-Bezeichnungen wurde anschließend versucht, die volksschädliche und volksfeindliche
AGENDA 2010
mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab dem Kalenderjahr 2018 bei der Riester-Rente und mit dem Wachstumschancengesetz ab dem Kalenderjahr 2024 bei der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente nachzubessern. In beiden Fällen war der SPD-Genosse Scholz als jeweils zuständiger Minister maßgeblich beteiligt. Auslöser für das Wachstumschancengesetz war der Beschluss vom Bundesfinanzhof aus August 2021, dass in keinem Einzelfall durch die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente eine Doppelbesteuerung eintreten darf. Genau hiervor hatte der DRSB im Kalenderjahr 2005 wegen der
„rürupschen Herunterdrechsel-Maschinerie“
zur Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen im Alterseinkünftegesetz gewarnt. Bei der privaten Altersvorsorge wurden für die Zielgruppe der abhängig Beschäftigten mit der Riester-Rente und für die Zielgruppe der Selbständigen mit der Rürup-Rente eine disharmonische Altersvorsorge geschaffen. Durch die disharmonische Altersvorsorge schnappte die Berufsfalle der Riester-Rente zu. Die Versteuerung der Rürup-Rente erfolgt jetzt mit dem Wachstumschancengesetz ebenfalls wie die gesetzliche Rente mit einer Übergangsregelung von 53 Jahren [ Kalenderjahr 2005 bis Kalenderjahr 2058 ] anstelle der vorherigen Übergangsregelung von 35 Jahren nach dem Alterseinkünftegesetz [ Kalenderjahr 2005 bis 2040 ]. Bei den hybriden Modellen besteht die Gefahr des wirtschaftlichen und fiskalischen Kollabierens. Nach dem Tenor im Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Pensionen und Renten des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002 ist höchstwahrscheinlich auch die steuerliche Ungleichbehandlung der hybriden Altersvorsorge verfassungswidrig. Bei der Versteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente [ 2005 bis 2058 gestaffelt - beginnend mit 50% ] sowie der Riester-Rente [ ab 2002 zu 100% ] gibt es in dem Zeitfenster von 2002 bis 2058 scheinbar kein VOR und kein ZURÜCK mehr. Wenn „Pensionen“ und „Renten“ in unterschiedlichen Einkunftsarten und unterschiedlichen vertraglichen Grundlagen steuerlich gleich behandelt werden müssen, dann müssen „Riester“ und „Rürup“ in der gleichen Einkunftsart als private Altersvorsorge ebenfalls gleich behandelt werden. Mit der Aufgabe des Steuerprivilegs der Kapitallebensversicherung im Kalenderjahr 2005 stürzten die Versicherungskonzerne in eine Identitätskrise. Die Entzauberung der hybriden Welt der privaten Altersvorsorge aus „Riester“ und „Rürup“ beinhaltet die Notwendigkeit einer Nachbesserung, vermutlich sogar die Notwendigkeit der Rückabwicklung der Riester-Verträge und der Rürup-Verträge. Die Entzauberung des Personenkults um die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 hat die amtierende Bundesregierung ab Januar 2023 mit dem Bürgergeld anstelle von Hartz IV bereits vollzogen. Womöglich sind die etablierten Parteien durch die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 in selbst gestellte Fallen geraten. Die Besteuerung der gesetzlichen Rente kann in der Finanzverwaltung zu einem Stillstand der Rechtspflege führen, weil die Unzulässigkeit der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der noch ausstehenden Prüfung nicht standhalten wird. Die blumige und sinnverdrehte Wortwahl der Gesetzesbezeichnung
„Wachstumschancengesetz“
dient vermutlich nur zur Fortsetzung der Verschleierung der fehlenden Nutzmehrung. Die volksschädliche und volksfeindliche
AGENDA 2010
hat bereits tiefen Spuren einer Zerstörung in den deutschen Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Sozialsystemen hinterlassen. Im Kalenderjahr 1998 wurde der Weg zum Neoliberalismus geöffnet. Unter einer konservativen Regierung – wie unter Helmut Kohl [ CDU ] bis zum Kalenderjahr 1998 – hätte es Neoliberalismus höchstwahrscheinlich nie gegeben. Ohne ausländische Hilfe hätte Rot-Grün die Macht in Deutschland vermutlich nicht übernehmen können. Die CDU gilt in der Ära Merkel nicht mehr als konservative Partei. Heute sagen die Medien zu der fehlenden durchlässigen Nutzmehrung nur noch:
Die Riester-Rente ist in Verruf geraten!
Von den Bürgerinnen und Bürgern wird die hybride Altersvorsorge als nichts Halbes und als nichts Ganzes empfunden. Die geringen Auszahlungen aus der Riester-Versorgung beinhalten bereits sozialen Sprengstoff. Zur Hälfte besteht Politik und Wirtschaft aus Zuversicht. In den Geschichtswissenschaften wird der
Point of no Return
als Zeitpunkt beschrieben, ab dem Entscheidungen nicht mehr widerrufen werden können. Zur Vermeidung unkalkulierbarer Risiken müssen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker Abstand von der hybriden
AGENDA 2010
gewinnen.
ÜBRIGENS:
Das Angebot zur konstruktiven Hilfe
hatte der DRSB e.V. nie zurückgenommen!
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GASTBEITRAG
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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