Dampf ablassen – 12. Mai 2024

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

ABGEZOCKT!

 

Das Ziel der Bundesrepublik Deutschlands Ziel ist es, bis zum Jahr 2045

Klima-Neutralität

zu erreichen. Ein großer Teil des Plans von

Bündnis 90 / Die Grünen SPD und auch von der FDP

ist seit nunmehr rund 26 Jahren der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Damit ist die Strom-Gewinnung durch Sonne und Wind gemeint. Bis zum Jahr 2030 soll der von linksgrüner Politikerinnen und Politikern sogenannte

„Grüne Strom“

im Vergleich zum Jahr 2021 verdoppelt werden. 2023 lag der Anteil des sogenannten

„Grüne Stroms“

bei rund 52%.

Der Großteil stammte von Wind-Rädern!

Windrad-Betreiber müssen jedoch häufig ihre Wind-Räder abschalten, weil zu Tageszeiten wo wenig Strom gebraucht wird, der Strom vom Netz nicht abtransportiert werden kann und nicht benötigt wird.

ABGEZOCKT!

Denn die Kosten dafür tragen alle Bundesbürgerinnen

und Bundesbürger als Strom-Kundinnen und Strom-Kunden!

Denn wenn ein Windrad keinen erzeugten Strom in das Stromnetz einspeisen kann, dann erhält der Betreiber trotzdem Geld!

Entschädigungszahlung nennt man diese Regelung!

Gas- oder Kohlekraftwerke werden nur angeschaltet oder hochgefahren, wenn Strom gebraucht wird. Eine

Entschädigungszahlung

für Strom, der nicht benötigt wird, gibt es nicht!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

GRÜNER STROM überlastet oft das Strom-Netz

 

Die regelmäßige

Abschaltung von Windrädern

ist unausweichlich, damit man eine Überlastung von Strom-Netzen rechtzeitig vermeiden kann.

Dieser Vorgang wird

als

ABREGELN bezeichnet!

Das regelmäßig notwendige

Abschalten von Windrädern

ist ein Szenario, sodass der von den Medien seit Jahren hochgejubelte

GRÜNE STROM

quasi täglich verloren geht. Diese

Problem-Szenarien

betreffen Strom-Erzeuger wie zum Beispiel Wind-, Solar-, Wasser- und Biogas-Anlagen gleichermaßen. Linksgrüne Politikerinnen und Politiker hoffen trotzdem auf eine Verdreifachung von sogenannten

GRÜNEN STROM

bis 2030. Das wird noch viele

Milliarden Euro

an Steuergeldern praktisch absolut sinnlos vernichten.

Es ist auch eine außerordentliche Herausforderung

von Privat-Investoren und Privat-Investorinnen!

Obwohl – wenn eine Wind-Kraft-Anlage keinen Strom ins Stromnetz einspeisen kann, erhalten die Betreiberin oder der Betreiber eine Entschädigung für die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Das führt natürlich zu höheren und ständig steigenden Strom-Kosten für alle Strom-Verbraucher, denn teurer Ersatzstrom aus anderen Quellen muss meistens dazugekauft werden.

Die Kosten für diese Art der Entschädigung

beliefen sich im Jahr auf

3,1 Milliarden Euro!

Diese Kosten haben sich seit 2017 mehr als verdoppelt!

Energie-Expertinnen und Energie-Experten befürchten schon heute, dass diese vollkommen unnötigen Kosten bis 2026 auf

6,5 Milliarden Euro jährlich

steigen werden. Der sogenannte

GRÜNEN STROM

führt also – Schritt für Schritt – zu erheblich höheren Stromkosten und zu einem insgesamt unnötig verteuerten Energiesystem. Bis 2035 soll nach der Einschätzung Energie-Expertinnen und Energie-Experten der Strom-Preis auf etwa 23 bis 30 Euro-Cent pro Kilowattstunde steigen können. Nicht nur der Bundesrechnungshof kritisierte im

Sonderbericht zur Energiewende

diese Entwicklung durch die Netzentgelte. Außerdem warnte der

Bundesrechnungshof

vor unberechenbaren Risiken für die deutsche Wirtschaft und vor einer zu erwartenden massiven Ablehnung der linksgrünen Energiewende von immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Das verschweigen

UNS DEUTSCHEN BÜRGERN

die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF. Und teilweise auch einige private TV- Radio- und Printmedien. Doch es wird wahrscheinlich nicht mehr allzu lange dauern, bis der sogenannte

GRÜNE STROM

zum

GROSSEN POLITISCHEN KNALL

wird!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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