Dampf ablassen – 08. Juni 2024

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Schlusslicht Deutschland!

 

Die ausgeprägte Obrigkeitsgläubigkeit der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg zeigt seine fatalen Auswirkungen. Gemäß den Medienberichten sagt der IWF Internationale Währungsfonds für Deutschland nur noch ein Mini-Wachstum von 0,2% in diesem Jahr voraus.

In Deutschland läuft unter den großen

Industrieländern die Konjunktur am schlechtesten!

Die Höhe des Wirtschaftswachstums ist als Kennzahl ein rein quantitatives Merkmal und kein qualitatives Merkmal. Diese Zahl sagt nichts über die Ursachen für die Senkung des Wachstums aus. In keinem anderen Land der G7-Industriestaaten wurde die volksschädliche und volksfeindliche

AGENDA 2010

eingeführt. In keinem Land der G7-Industriestaaten wurde eine

„Zeitenwende“

eingeführt.

In keinem Land der G7-Industriestaaten

schießen die Energiepreise durch die Decke!

Und in keinem anderen Land innerhalb der

G7-Industriestaaten

müssen die Unternehmen, die nicht an der Börse gehandelt

werden, ihre Unternehmensdaten in Form der

Bilanzdaten im Internet veröffentlichen.

Seit 17 Jahren erhalten deutsche Unternehmer, die redlich ihre Steuern zahlen, vom Bundesamt für Justiz in Bonn im Auftrag vom Bundesanzeiger-Verlag in Köln per Postzustellungsurkunde die Aufforderung zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses. Unmittelbar vor der Einführung des so genannten Unternehmensregisters im elektronischen Bundesanzeiger zum 01. Januar 2007 wurde der Bundesanzeiger-Verlag GmbH privatisiert und gehört zur DuMont Mediengruppe in Köln. Mit der Hilfe einer staatlichen Einrichtung werden für nichtstaatliche Zwecke durch die Androhung von drakonischen Strafen von Erzwingungsgeldern deutsche Unternehmen aufgefordert, ihre Bilanzdaten zu veröffentlichen. Bei der damaligen Einführung durch die SPD-genossin und Justizministerin

Brigitte Zypries

wurde als Grund angegeben, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen müssen wie es um die Firma bestellt ist.

Mit der so genannten Unternehmenssteuerreform

aus dem Kalenderjahr 2001 wurde das

Heuschrecken-Einladungsgesetz geschaffen!

Mit der Hilfe des Heuschrecken-Einladungsgesetzes können große global tätige Konzerne ihre Tochtergesellschaften steuerfrei verkaufen. Das klassische Beispiel ist immer noch die Zerschlagung des

Mannesmann-Konzerns!

Mit der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten werden deutsche Unternehmen im Internet weltweit Investoren auf dem Silbertablett serviert.

Jetzt auf einmal ist Deutschland Schlusslicht!

Komisch – aber auch!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Völlig überzogen, völlig rücksichtslos und völlig schmerzfrei

 

Ausgangspunkt der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

ist die Umgliederung der Lohnnebenkosten aus der Umlagefinanzierung zur Entlastung der Unternehmen in eine Steuerfinanzierung zur Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Der Anstoß zu der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

war der krude Spruch des „Genossen der Bosse“ Gerhard Schröder:

Fordern und fördern!

Fortan wurde der vermeintliche Reformrückstau mit der angeblichen Jahrhundertreform

AGENDA 2010

rücksichtslos nach vorne getrieben. Das Delta der fehlenden Vorsorge in der gesetzlichen Rente sollte mit den privaten Rentenmodellen „Riester“ und anschließend mit „Rürup“ aufgefüllt werden. Doch alle Maßnahmen standen unter dem Credo:

Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren!

Private Konzerne konnten vermeintlich generell alles besser und günstiger als der Staat. Die Privatisierung der Altersvorsorge und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft mit Gas, Strom und Wasser wurden parallel in Angriff genommen.

Es endete mit der katastrophalen

„Zeitenwende“ und mit dem „Doppel-Wumms“.

Aufgrund der fatalen Konstruktionsfehler und hinterlistigen Fallen der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

wurden jahrzehntelange Übergangsregelungen geschaffen, damit die Absichten der Jahrhundertreform und der misslungenen AGENDA 2010 nicht erkennbar wurden und rückabgewickelt werden mussten. Zum 01. Januar 2023 hatte der SPD-Genosse Scholz vermutlich noch versucht, mit der Zusammenführung von Hartz IV und Grundsicherung zum Bürgergeld die Lügen- und Märchengeschichte von der Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente zu umfassen. Am 27. März 2024 hatte SPD-Genosse Scholz vermutlich des Weiteren versucht, mit einer Verlängerung der Übergangsregelung auf nunmehr 58 Jahre unter der Bezeichnung

Wachstumschancengesetz

die Verfassungswidrigkeit der Doppelbesteuerung der nachgelagerten Rentenbesteuerung noch zu verschleiern. Am 20. April 1014 überraschte dann unerwartet die Bild-Zeitung mit dem Kommentar:

Der Riester-Renten-Reinfall!

Die Schlagzeile in der Bild-Zeitung kann das finale Ende der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

auslösen. Das bedeutet höchstwahrscheinlich im Klartext für den noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er als Nachfolger des SPD-Genossen Gerhard Schröder und der CDU-Politikerin Angela Merkel völlig überzogen, völlig rücksichtslos und völlig schmerzfrei die volksschädliche und volksfeindliche

AGENDA 2010

mit aller Gewalt nicht mehr am Leben halten kann.

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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