Gastbeitrag ANONYMISIERT / NUR EIN HARMLOSER RIESTER-KNICK?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

NUR EIN HARMLOSER RIESTER-KNICK?

 

Die bitteren Erfahrungen mit ->

AUTOKRATIE und KOMMUNISMUS ->

mussten in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher nur die Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Bundesländern machen. Aber -> die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

kann womöglich zu einer Wiederholung von bitteren Erfahrungen führen. Die Bürgerinnen und Bürger der damaligen ->

DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPULIK ->

-> kurz DDR genannt -> wussten im Kalenderjahr 1989 bei den Montags-Demonstrationen nicht -> was nach einer Teilnahme an den Demonstrationen persönlich auf sie zukommen könnte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wussten nur -> dass es keinen Weg mehr zurück gab und es ein ->

„WEITER SO“ ->

nicht mehr geben konnte. Womöglich wird es der ehemaligen Volkspartei “SO” bezeichneten ->

SPD ->

besonders schwer fallen sich -> von der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

wegen der bitteren Erfahrungen -> um die Vielzahl von Ungereimtheiten und Widersprüchen -> wieder politisch voll zu erholen. Höchstwahrscheinlich machten an verschiedenen Stellen die hinterlistigen Konstruktionsfehler und versteckten Fallen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

erst im Zeitverlauf von einigen Jahren deutlich -> ab wann man die wahren Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

erkennen konnte und diese Fehler nicht mehr von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen und Journalisten zu leugnen waren. Mit der Einführung des Anrechnungs-Freibetrages der „SO“ bezeichneten ->

RIESTER-RENTE ->

auf die Grundsicherung im Kalenderjahr 2017 konnten zum Beispiel die von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Deutschen Bundestages nicht mehr leugnen -> dass eine „SO“ dargestellte ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT der RIESTER-RENTE ->

ab dem Renten-Bezug mit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

nicht vorgesehen war. 

Und nur zur Erinnerung.…

…. kritisch aufgegriffen wurde die vermutliche Lügen- und Märchen-Geschichte von der vermeintlichen ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT der RIESTER-RENTE ->

in einer Sendung von MONITOR im 01. Kabinett der CDU-Politikerin und ehemaligen Bundeskanzlerin MERKEL. Auf Fragen eines Journalisten vom MONITOR -> während einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag -> an den damaligen Minister für Arbeit und Soziales im Kabinett Merkel I -> das von 2005 bis 2009 im Amt war ->

OLAF SCHOLZ ->

gab der SPD-GENOSSE SCHOLZ keine Antwort. Im Nachspann der Sendung MONITOR versprach Professor ->

BERT RÜRUP ->

stellvertretend als SPD-Mitglied -> die Ungereimtheiten überprüfen zu wollen. Im Kabinett Merkel II -> das von 2009 bis 2013 im Amt war -> erklärte die CDU-Politikerin und Ministerin für Arbeit und Soziales ->

URSULA VON DER LEYEN ->

in einem persönlichen Antwortschreiben an den DRSB e.V. noch -> daß mit der Riester-Rente durch die Riester-Zulagen -> unter sozialen Gesichtspunkten gerade die unteren Einkommensschichten gefördert werden sollen. Der damaligen Werbebotschaft ->

RIESTERN LOHNT SICH WEGEN DER ZULAGEN ->

schloss sich die CDU-Politikerin und Ministerin für Arbeit und Soziales ->

URSULA VON DER LEYEN ->

an. Jedoch nicht nur die Journalistinnen und Journalisten von ->

MONITOR ->

deckten bereits in der Zeitphase vom Kabinett Merkel I auf -> dass die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bei dem Abschluss eines Riester-Vertrages in den unteren Einkommens-Schichten -> bei Auszahlung der laufenden Rente -> nur für das Sozialamt gespart haben. Denn die private ->

RIESTER-RENTE ->

wurde auf die Grundsicherung -> ab dem 65. Lebensjahr -> in voller Höhe angerechnet. Die so dargestellte ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT der RIESTER-RENTE ->

bezog sich auf die Anrechnung auf ->

HARTZ IV

also auf das Arbeitslosengeld II -> während der Erwerbsphase von 16. bis zum 65. Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr hatten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einen Anspruch auf Grundsicherung. Bei der Grundsicherung gab es keine ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT!

Eine ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT ->

im Rentenalter wurde den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern lediglich suggeriert. Womöglich zur Vernebelung wurde im Kabinett SCHOLZ I das Arbeitslosengeld II -> also ->

HARTZ-IV ->

und die Grundsicherung nach 17 Jahren im ->

BÜRGERGELD-GESETZ ->

zum 01. Januar 2023 zusammengefasst und in ->

BÜRGERGELD ->

umbenannt. Beim Bezug von ->

BÜRGERGELD wird eine RIESTER-RENTE ->

nicht mehr angerechnet und ist dem Zugriff des Jobcenters der Städte und Gemeinden [ früher: Sozialamt ] mit einem so genannten ->

VERWERTUNGSAUSSCHLUSS ->

entzogen. Das Guthaben einer ->

RIESTER-RENTE ->

zählt nicht zum Vermögen des BÜRGERGELD-Empfängers. Vermutlich hatte der SPD-GENOSSE SCHOLZ zur Gegenfinanzierung der Belastungen für die Städte und Gemeinden die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Mit dem so genannten ->

BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ ->

vom 17. August 2017 im Kabinett Merkel III -> das von 2013 bis 2017 im Amt war -> wurde zuvor noch ein Freibetrag bei der Grundsicherung unter der SPD-GENOSSIN und Ministerin für Arbeit und Soziales ->

ANDREA NAHLES ->

für eine so genannte geförderte Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018 eingeführt. Unter die geförderte Altersversorgung fallen: 

1.

Betriebsrenten!

2.

Private Riester-Rente!

3.

Private Rürup-Rente!

Der Freibetrag bestand aus zwei Komponenten.

Zunächst wird ein Sockelbeitrag von 100,00 Euro gewährt!

Der übersteigende Betrag wurde grundsätzlich um 30% gekürzt. Die gesetzliche Rente wird in voller Höhe auf die Grundsicherung angerechnet. Seit dem Kalenderjahr 2021 gibt es bei der Grundsicherung für die so genannte Grundrente einen Freibetrag. Ein Anspruch auf Grundrente besteht bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Die einseitige Besserstellung der privaten Altersvorsorge im ->

BÜRGERGELD-GESETZ ->

soll möglicherweise als verdeckte Subventionierung der privaten Versicherungskonzerne -> zur Kompensation der Folgen von ->

SOLVENCY II ->

dienen. Aufgrund von gemachten bitteren Erfahrungen bildeten sich in den neuen Bundesländern bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern schon wesentlich früher -> gegenüber den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> Störgefühle bei den Fehlentwicklungen aus der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010!

Bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in den alten Bundesländern entwickelten sich womöglich mit den gemachten guten Erfahrungen vom deutschen Wirtschaftswunder -> mit der Einführung der D-Mark und der sozialen Marktwirtschaft -> keine ausgeprägten Störgefühle gegenüber der Politik der etablierten Parteien in dem Zeitfenster von 1949 bis 1998. Die Lügen- und Märchengeschichte von der ->

HARTZ-IV-SICHERHEIT der RIESTER-RENTE ->

im Rentenalter wurde womöglich über die Kabinette SCHRÖDER I und II -> die von 1998 bis 2005 im Amt waren -> und über die Kabinette MERKEL I bis III -> die von 2005 – 2017 im Amt waren -> parteiübergreifend 13 Jahre bewusst in das DEUTSCHE VOLK  getrieben. Daneben wurde durch das EU-Gesetz Solvency II im Kalenderjahr 2009 das Zwangsaufkaufprogramm von EU-Staatsanleihen durch Versicherungskonzerne für Zwecke der EU-Erweiterung und der NATO-Ost-Erweiterung geschaffen.

Das Gesetz Solvency II ist seit Januar 2016 in Kraft!

Den gutgläubigen RIESTER-SPARERN wurde womöglich mit einer unvererblichen und vermeintlich kapitalgedeckten Altersvorsorge von Anfang die Rolle als ->

RIESTER-OPFER ->

zugeteilt. Mit der Einführung der unvererblichen und unkündbaren ->

RÜRUP-RENTE ->

im Alterseinkünftegesetz 2005 -> für die Zielgruppe Selbständige -> wurde die Berufsfalle der ->

RIESTER-RENTE ->

für die Zielgruppe der abhängig Beschäftigten verfestigt. Die ->

RIESTER-RENTE ->

ist seit der Einführung im Kalenderjahr 2002 mit dem Altersvermögensgesetz bei Renteneintritt zu 100% steuerpflichtig. Erschwerend kommt hinzu -> dass durch die Einführung der so genannten ->

NACHGELAGERTEN RENTENBESTEUERUNG ->

ab dem Kalenderjahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz zeitversetzt das Phänomen einer möglichen Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente folgte. Eine bereits eingetretene Doppel-Besteuerung auf der Grundlage des Alterseinkünftegesetzes kann durch die Erweiterung der Übergangs-Regelungen auf 53 Jahren mit der Hilfe des „SO“ bezeichneten ->

WACHSTUMSCHANCENGESETZ ->

aus dem Kalenderjahr 2024 nicht mehr rückwirkend aufgehoben werden. Die weitere Streckung der Versteuerung in der bisherigen Übergangsregelung von 35 Jahre -> also von 2005 bis 2040 -> auf 55 Jahre -> also von 2005 bis 2060 -> wurde vom SPD-GENOSSEN SCHOLZ im Kalenderjahr 2021 -> in seiner Zeit als zuständiger Finanzminister im Kabinett MERKEL IV unmittelbar nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2021 in Erwägung gezogen. Der Bundesfinanzhof hatte in dem Beschluss klargestellt -> dass Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher nicht doppelt besteuert werden dürfen und in keinem Einzelfall eine Doppel-Besteuerung eintreten darf. Wahrscheinlich aufgrund der Entwicklungen geben deshalb ein Großteil der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger der SPD die Hauptschuld an den Folgen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010!

In Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg finden im September 2024 Landtagswahlen statt. Seit 1990 entwickelt sich die Zustimmung der SPD im Sächsischen Landtag wie folgt:

1990  19,1%

1994  16,6%

1999  10,7%

2004    9,8%

2009  10,4%

2014  12,4%

2019    7,7%

Seit 1990 entwickelt sich die Zustimmung der SPD im Thüringischen Landtag wie folgt:

1990  22,8%

1994  29,6%

1999  18,5%

2004  14,5%

2009  18,5%

2014  12,4%

2019    8,2%

Das „SO“ bezeichnete ->

BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ ->

aus dem Kalenderjahr 2017 -> hat vermutlich in den Kalenderjahren von 2014 bis 2019 für die SPD in den neuen Bundesländern in der Wählerzustimmung zu einem ->

RIESTER-KNICK ->

geführt. Wegen der Vielzahl von Skandalen -> um die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

könnte womöglich für die SPD zunächst der Weg in den Landtage von Sachsen und von Thüringen im September 2024 versperrt sein. Als noch amtierender Bundeskanzler kann der SPD-GENOSSE SCHOLZ -> nach den finanz- und wirtschaftspolitischen Skandalen von ->

Cum-Ex, Wirecard, Deutschlandbank und Elbtower ->

sowie den sozial- und steuerpolitischen Skandalen in seinem ehemaligen unmittelbaren Verantwortungsbereich Riester-Rente als Sozialminister und bei der Rentenbesteuerung als Finanzminister keine Unwissenheit mehr vortragen. Der SPD-GENOSSE SCHOLZ kann auch nicht „SO“ tun -> als trage er als amtierender Bundeskanzler für die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

nicht die Verantwortung. Mit dem „SO“ bezeichneten ->

WACHSTUMSCHANCENGESETZ ->

vom 27. März 2024 -> versucht der SPD-GENOSSE SCHOLZ vermutlich seine 2. Großbaustelle aus der Zeit als Finanzminister zu beheben. Ab dem Kalenderjahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83% „nur“ noch 82,5% und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100%.

Der Renteneintrittsjahrgang im Kalenderjahr 2058 ist der Geburtsjahrgang 1993. Für die heute 31-jährigen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger des Geburtsjahrganges 1993 und jünger scheinen ->

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

im Kalenderjahr 2005 die Zukunft bereits auf ewig einbetoniert zu haben. Der DRSB bezeichnete im Kalenderjahr 2005 das Alterseinkünftegesetz als ->

RÜRUPSCHE BETONREFORM!

Am 27. März 2024 wurden womöglich mit dem „SO“ bezeichneten ->

WACHSTUMSCHANCENGESETZ ->

die Steuer- und Sozialsysteme über 53 Jahre fest einbetoniert. Von der Zeitphase der steuerlichen Kürzung der Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz in den Kalenderjahren 2005 bis 2022 ist der Geburtsjahrgang 1993 noch bis zum 29. Lebensjahr betroffen. In der Erwerbsphase wird der Aufbau der gesetzlichen Rente, die zu 100% zu versteuern ist -> nur teilweise gefördert. Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht können eine endgültige Entscheidung über die höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Rentenbesteuerung nicht ewig vor sich herschieben. Mit dem „SO“ bezeichneten ->

WACHSTUMSCHANCENGESETZ ->

vom 27. März 2024 -> ist vermutlich dem SPD-GENOSSEN und noch amtierenden Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

eine ähnliche Vernebelungs-Aktion -> wie bei seiner 1. Großbaustelle -> der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

offenbar misslungen.

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