Dampf ablassen – 16. Februar 2024

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Ein bisschen zu viel SCHOLZ!

 

Die Einführung des Euro mit Hilfe der volksfeindlichen und volksschädlichen

AGENDA 2010

führen vermutlich zu fatalen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Womöglich trifft dem SPD-Genossen

Olaf SCHOLZ

durch Zusammenwirken mit verschiedenen Geschäftsbanken eine sehr große Mitschuld:

2018

Bekanntgabe vom Bau des Elbtower im Hamburger Hafen

2019

Bekanntgabe der Gründung der Deutschlandbank

2019

Vorbereitungen zur Übernahme Deutschlandbank durch Wirecard

2021

Forderung nach Einführung der Schuldenvergemeinschaftung in der EU

2022

Zeitenwende, Doppel-Wumms und SOLVENCY II im Ukraine-Konflikt

2023

Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal

Vermutlich können dem SPD-Genossen Scholz seine Kontakte in den Skandalen um Cum-Ex, Deutschlandbank und Wirecard nicht mehr weiter politisch weiterhelfen.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Zauberformel Steuerreform

 

Dem kläglichen Abgesang auf die Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland folgen abgegriffene Sprüche der verantwortlichen Ministerinnen und Minister aus der Ampel-Koalition:

Zitat Wirtschaftsminister Robert Habeck [ Bündnis 90 / Die Grünen ]:

„Die deutschen Unternehmenssteuern sind weder

international wettbewerbsfähig noch investitionsfreundlich genug.“

Zitat Finanzminister Christian Lindner [ FDP ]:

„Deutschland fällt zurück, weil das Wachstum ausbleibt.

Der Standort ist nicht mehr wettbewerbsfähig.“

Über welches Steuer- und Wirtschaftssystem sprechen Habeck und Lindner?

Meinen Habeck und Lindner die AGENDA 2010?

Habeck und Lindner reden nur um den heißen Brei herum! Mit der so oft gelobten Unternehmenssteuerreform aus dem Kalenderjahr 2001 wurde das Heuschrecken-Einladungsgesetz geschaffen. Mit dem gleichen Gesetz wurden sämtliche Förderwege für den Wohnungsbau abgeschafft. Dieses Gesetz besteht unverändert seit dem Kalenderjahr 2001! Danach kam im Kalenderjahr 2007 die Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten. Im Kalenderjahr 2022 folgte der energiepolitische Doppel-Wumms durch die Ampel-Koalition.

Täglich ist in den Medien zu lesen, dass

schon wieder ein großer Konzern die Arbeitsplätze

ins Ausland verlegen will!

Mit einer Unternehmenssteuerreform könnte die Ampel-Regierung die Steuer auf 0% herabsetzen.

Dadurch würde Deutschland nicht wettbewerbsfähig!

Die Verlegung von Arbeitsplätzen ins Ausland würde nicht abreißen!

Was nützten den Unternehmen ein Steuersatz von 0%, wenn sie aufgrund der gestiegenen Energiekosten kein Gewinn mehr zu machen können.

Vom Finanzamt gibt es wie von Habeck gefordert keine Steuergutschrift,

weil es eine Steuergutschrift im deutschen Steuersystem nicht gibt!

Eine unberechtigte Steuergutschrift gibt es nur bei Cum-Ex!

Mit Habeck und Lindner hat Deutschland zwei Zauberlehrlinge an der Spitze der Politik, die für Zauberformeln für Reformen zum Wohle der deutschen Wirtschaft – sowie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nicht sorgen können.

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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