Dampf ablassen – 10. Januar 2024

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Umweltbonus für Elektro-Fahrzeuge!

Kommt 2024 die linksgrüne Horror-Fortsetzung?

 

In einigen östlichen Bundesländern würden bei einer Landtagswahl aktuell die Parteien der

AMPEL-KOALITION

nicht mehr die 5%-Grenze zum Einzug in einen Landtag erreichen. In immer mehr nördlichen, westlichen und südlichen Bundesländern rutschen gemäß den neusten Umfragen

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

sehr deutlich unter 10% der Wähler-Zustimmung ab.

Die FDP würde sogar überall den Einzug in die Landtage verpassen!

Die Kürzungen der „noch“ amtierenden Bundesregierung aufgrund der prekären und dubiosen Finanz- und Haushaltskrise bedeuteten das AUS für die steuerlichen Subventionen für

Elektro-Fahrzeuge!

Doch offensichtlich möchte die bereits überall in der Bundesrepublik Deutschland unbeliebte

AMPEL-KOALITION

die linksgrüne Horror-Politik für die Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger fortsetzen. Möglicherweise mit der Hilfe des

Umweltbundesamtes

möchte vermutlich die „noch“ amtierenden Bundesregierung eine neue Prämie für

Elektro-Fahrzeuge

einführen. Diese eine neue Prämie für

Elektro-Fahrzeuge

soll von Autofahrerinnen und Autofahrern finanziert werden, die noch Automobile mit Diesel- und Benzin-Motoren fahren, denn das Umweltbundesamt plant eine steuerliche Neuregelung für Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß. Sie sollen gemäß den Berichten in den deutschen Medien künftig wesentlich höher besteuert werden. Auch der DRSB e.V. berichtete bereits kurz nach der Abschaffung der steuerlichen Subventionen für

Elektro-Fahrzeuge

darüber, dass die Autofahrerinnen und Autofahrern, die noch Automobile mit Diesel- und Benzin-Motoren fahren, mit Steuer-Erhöhungen rechnen müssen, weil die überall in der Bundesrepublik Deutschland unbeliebte

AMPEL-KOALITION

an der Herstellung und dem Verkauf von den ebenfalls enorm unbeliebten

Elektro-Fahrzeuge

rücksichtslos festhalten möchte. Wie lange muss die Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Fortsetzung der linksgrünen

Horror-Politik

noch ertragen? Muss erst die AfD in vielen Bundesländern, Städten und Gemeinden die absolute Mehrheit erlangen, damit endlich die Fortsetzung der linksgrünen

Horror-Politik

ein schnelles Ende findet?

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Das Umweltbundesamt plant neue Regel für E-Autos!

 

Gegenüber dem sogenannten

REDAKTIONSNETZWERK DEUTSCHLAND

auch in Kurzform RND genannt, erklärte der Präsident des Umweltbundesamt

DIRK MESSNER

ZITAT / AUSZÜGE aus diversen deutschen Medien:

Das Umweltbundesamt plädiert für ein Bonus-Malus-System,

das sich am Verursacherprinzip orientiert:

Je höher der CO2-Ausstoß eines Autos, desto größer

sollte die steuerliche Belastung sein. Mit den Einnahmen könnte

man einen Bonus für den Kauf von kleinen und

mittleren E-Autos gegenfinanzieren.

ZITAT / AUSZÜGE beendet.

Der neue Bonus soll gemäß des Präsidenten des Umweltbundesamtes

DIRK MESSNER

insbesondere Käuferinnen und Käufern mit geringem Einkommen zugutekommen und nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Aus sozial-ökonomischer Betrachtung möglicherweise ein sinnvoller und eventuell sogar nützlicher Vorschlag. Der Präsident des Umweltbundesamtes

DIRK MESSNER

ist ein angesehener deutscher Politikwissenschaftler und Entwicklungsforscher. Seit Januar 2020 ist DIRK MESSNER Präsident des Umweltbundesamtes. Zuvor war der erfahrene Politikwissenschaftler und Entwicklungsforscher von 2003 bis 2018 Direktor des

Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik

und seit 2006 außerplanmäßiger Professor für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Jedoch aus der Sicht von zunehmend verärgerten und frustrierten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern könnte die sinnvolle und nützliche vorgeschlagene Regelung des Präsidenten des Umweltbundesamtes

DIRK MESSNER

den unerwarteten politischen

BLITZ-TOD

für die AMPEL-KOALITION bewirken. Denn

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sowie SPD und FDP

kämpfen seit Wochen mit enorm stark abnehmender Wählerzustimmung in allen 16 Bundesländern. Und das Interesse am Kauf von E-Autos war schon ab 2022 erkennbar stark rückläufig.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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