Dampf ablassen – 27. Dezember 2023

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Keiner will Elektro-Autos haben!

 

Vor einigen Wochen schlug ein FOCUS-online-Bericht zum AUS von Tesla beim Autovermieter Sixt quasi wie eine Info-Bombe ein. Denn wie sich danach herausstellte beerdigten weltweit auch andere Auto-Vermietungs-Unternehmen ihre Elektro-Auto-Pläne ein.

Ständige Rückrufe und teilweise versteckte

Qualitäts-Probleme mussten Käuferinnen und Käufer

von Elektro-Autos jahrelang ertragen!

Denn die Restwerte der gebrauchten Elektro-Autos sind enttäuschend und die notwendigen Reparatur-Kosten sind deutlich höher als bei Automobilen mit Diesel- und Benzin-Motoren.

Deshalb nimmt die Zurückhaltung beim

Kauf von Elektro-Autos weltweit vehement zu!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Sixt und andere Auto-Vermietungs-Unternehmen zeigen

deutliche Zurückhaltung beim Einsatz von E-Automobilen

 

ZITAT / AUSZÜGE von Jens Erik Hilgerloh >

Präsident des Autovermieterverbands (BAV) und Chef der Starcar-Gruppe <

in deutschen Medien:

Es gibt auf Seiten unserer Mietkunden keine spezielle

Nachfrage nach Elektroautos – eher im Gegenteil. Auch international

habe die Begeisterung der Vermieter abgenommen!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Dazu kommt ein weitere gravierendes Problem, denn laut von veröffentlichten Versicherer-Studien liegen die Kosten bei Elektroauto-Reparaturen etwa 30% bis 35% über denen von Automobilen mit Verbrennungsmotoren.

Grundsätzlich gilt offensichtlich:

Nach nur 6 Monaten wurde jedes

Elektro-Fahrzeug mindestens einmal beanstandet.

Schon ALLES wieder vergessen?

Vor knapp 2 Jahren schlossen der Autovermieter Hertz und Tesla einen Mega-Deal über 100.000 E-Autos ab.

Die Aufmerksamkeit in der

Auto-Vermietungs-Branche war riesengroß, weil

dieser angebliche Mega-Deal als Signal zum Durchbruch der

Elektromobilität gewertet wurde, was er in Wirklichkeit nie war!

Die Gründe für die aktuelle Ablehnungs-Entwicklung sind sehr logisch und einfach zu erklären:

Zu teuer, zu umständlich und in

der Handhabung ein viel zu hohes und

völlig unkalkulierbares Risiko!

Die extrem hohen Reparatur-Kosten und die hundsmiserablen Restwerte für E-Autos erschweren zunehmend den Verkauf. Eine sogenannte

BUY-BACK-VEREINBARUNG ->

für E-Autos an den E-Auto-Hersteller zur Vermeidung des Restwert-Risikos gibt es zum Beispiel bei Tesla nach Informationen von westlichen Medien und bei vielen E-Auto-Herstellern nicht. Denn eine sogenannte

BUY-BACK-VEREINBARUNG ->

würde die ohnehin enorm schlechten Gewinn-Aussichten der Automobil-Hersteller bei den E-Autos zum

FINANZ- und BÖRSEN-DESASTER 

werden lassen. Obwohl gemäß westlicher Medien das

Problem-Thema Restwert

bei Auto-Vermietungs-Unternehmen wie Sixt oder Hertz kein besonderes Problem ist, denn man verfügt anscheinend über noch gut funktionierende sogenannte

BUY-BACK-VEREINBARUNGEN!

Davon können die meisten europäischen Leasing-Unternehmen oder Käuferinnen und Käufer von E-Autos nur träumen. Denn gäbe es tatsächlich funktionierende sogenannte

BUY-BACK-VEREINBARUNGEN

für alle europäischen Leasing-Unternehmen oder für alle Käuferinnen und Käufer von E-Autos, dann würden wahrscheinlich die erhofften Gewinne bei den betroffenen Automobil-Herstellern > die man sich noch aus dem Verkauf von Automobilen mit Benzin- und Dieselmotoren erhofft < und die Aktien-Bewertungen blitzartig zusammenbrechen!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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