Dampf ablassen – 28. Dezember 2023

DAMPF ABLASSEN

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Einen Gebrauchtwagen-Markt für E-Autos gibt es noch nicht!

 

Eine Nachfrage nach gebrauchten E-Autos ist praktisch nicht vorhanden. Das Risiko eines Weiterverkaufs tragen die Leasingfirmen, Auto-Verleiher oder die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos, wenn sie so dumm waren solche Fahrzeuge zu kaufen. Denn die teilweise sehr hohen Verluste für einen schlechten Wiederverkaufswert tragen die Leasingfirmen, Auto-Verleiher oder die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos. Mal „soeben“ gebrauchte E-Autos noch mit Gewinn nach Dänemark oder Norwegen zu verkaufen das ist längst beendet. Solche Geschichten kann man nur noch unwissenden Menschen in den EU-Mitgliedstaaten erzählen, denn die

WISSENDEN und CLEVEREN 

haben noch nie ein E-Auto gekauft oder geleast. Man bevorzugt noch immer Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren. Das wird auch in Zukunft so bleiben, wenn das sinnlose und marode Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft auch noch 2028 Bestand haben soll.

Doch vermutlich könnte es bereits in

wenigen Jahren bereits final beerdigt werden!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Linksgrüne Politik zwingt Unternehmen zum Kauf immer mehr E-Autos!

 

Natürlich werden auch chinesische E-Auto-Hersteller nicht unbegrenzt Geld im sogenannten Elektro-Geschäft sinn- und hirnlos auf Dauer verbrennen. Womöglich war das Auslaufen der Kaufprämien in der BRD nur ein erstes Warnzeichen, dass die Idiotie mit der Elektromobilität und mit dem Verbrennen von deutschen Steuergeldern ein Ende gefunden hat. Ab 2025 gelten im maroden und irrlichternden EU-Kunstgebilde verschärfte Flottenverbrauchs-Vorgaben. Doch diese neuen Grenzwerte lassen auch durch modernere, sparsamere Diesel- und Benzinmotoren erreichen.

Die ESG-Richtlinien als grünes Druckmittel zum Kauf für mehr

E-Autos einzusetzen, wird sich als der politische Flopp

des 21. Jahrhunderts herausstellen!

Denn entweder werden die Richtlinien der sogenannten ESG-Vorgaben

Environmental, Social and Corporate Governance

und die neue europäische

Corporate Sustainability Reporting Directive

( CSRD )

zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil des Lageberichts, inklusive einer unabhängigen Prüfung der Angaben, grundlegend geändert, weil E-Autos von dem maroden und irrlichternden EU-Kunstgebilde EU offiziell als

>>> Null-Emissions-Fahrzeuge <<<

eingestuft werden – was bekanntlich wissenschaftlicher Unsinn ist! Oder die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten wählen nur noch Politikerinnen, Politiker und Parteien in die nationalen Regierungen in dem maroden und irrlichternden EU-Kunstgebilde – die unverzüglich für den Austritt und für die Beendigung dieses total gescheiterten Versuchs sind.

Denn die Schmerz-Grenze für die politischen Idiotie und

des grünen Unsinns ist längst schon überschritten worden!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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