Versagen die Eliten – Teil 731 / Hoffnung auf bessere Zeiten

Hoffnung auf bessere Zeiten

 

In dem so bezeichneten Wachstumschancengesetz sind die Vorschläge des SPD-Genossen und „noch“ amtierenden Bundeskanzlers ->

Olaf Scholz ->

aus 2021 für eine weitere Reform der nachgelagerten Renten-Besteuerung eingebaut. Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils des Bundesfinanzhofes im Jahr 2021 hatte der SPD-Genosse Scholz vorgeschlagen -> den Übergang zur vollen Besteuerung vom Kalenderjahr 2040 bis zum Kalenderjahr 2058 -> um weitere 18 Jahre zu verlängern.

Damit sollte angeblich eine Doppelbesteuerung vermieden werden!

Dieser Scholz-Weg führt vermutlich nicht ans Ziel. DAS wissen die verantwortlichen deutschen Politikerinnen, Politiker und Parteien. In den Fällen -> in denen bereits eine Doppelbesteuerung eingetreten ist -> kann mit einer Reform der Ausgangslage -> aus dem Alterseinkünftegesetz des Kalenderjahres 2005 -> rückwirkend nicht mehr eine Verbesserung eintreten.

Das wäre auch unlogisch!

Trotzdem hoffen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker

auf dieschnelle Umsetzung und beste Wirkung

des Wachstumschancengesetzes!

Gemäß § 37 des aktuellen Einkommensteuergesetzes müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten -> wenn die voraussichtliche Einkommensteuer mehr als 400,00 Euro im Jahr beträgt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen betragen rechnerisch mindestens 100,00 Euro. In dem Wachstumschancengesetz ist weiterhin vorgesehen -> den Beginn der Erhebung von Vorauszahlungen von 400,00 Euro auf 1.000,00 Euro anzuheben. Aktuell erhalten viele Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher ihre Einkommensteuerbescheide für 2022 und 2023.

Dem Einkommensteuerbescheid liegt in

der Regel ein geänderter Vorauszahlungsbescheid bei!

In vielen Fällen werden völlig unerwartet ab dem Kalenderjahr 2024 keine Vorauszahlungen mehr festgesetzt. Für Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher -> die bereits vor dem 01. Januar 2005 Renteneinkünfte erhalten haben -> beträgt der steuerpflichtige Anteil der Ausgangsrente 50%. Für diese Fälle werden ab dem Kalenderjahr 2005 laufend Vorauszahlungen festgesetzt. Wenn neben der gesetzlichen Rente keine anderen Einkünfte erzielt werden -> beträgt in 99% aller Fälle die voraussichtliche Einkommensteuer des Jahres für Geburtsjahrgänge 1940 und älter weniger als 1.000,00 Euro im Jahr. Womöglich ist bei den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die Erkenntnis gereift -> dass die Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente doch nicht ganz „SO“  

„MODERN“ ->

ist wie im Kalenderjahr 2005 von der ehemaligen Vorsitzenden von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

Claudia Roth ->

euphorisch verkündet wurde. Bei einer Abkehr von der nachgelagerten Besteuerung ab dem Kalenderjahr 2024 würde es für die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker vermutlich einfacher gestalten -> die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

aufzuheben -> wenn in einen Großteil der Fälle keine Einkommensteuer- Vorauszahlungen mehr festgesetzt würden und eine Abgabe der Einkommensteuererklärung mit einer Abrechnung der Einkommensteuer dann hinfällig würde.

Eine derartige politische Botschaft

ließe sich dann politisch harmonisch vermitteln!

Vermutlich wären die Aufhebungen

der Vorauszahlungsbescheide durch die Finanzverwaltung für ältere

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

bereits ein erfreulicher Vorgriff auf bessere Zeiten!

Möglicherweise spekulieren verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von den Parteien ->

CDU, CSU, SPD, FDP, DIE LINKE

und

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sowie auch von BSW ->

für Wahlkampfzwecke noch mit einer Aufhebung der nachgelagerten Rentenbesteuerung! Denn auf die Wählerzustimmung von über ->

22 Millionen ->

wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger möchten und können deutsche Politikerinnen, Politiker und Parteien vermutlich nicht verzichten!

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