Dampf ablassen – 05. November 2023

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Wann kommt die grüne Enteignungs-Welle für Gebäude-Besitzer?

Wann kommt die grüne Mieterhöhungs-Welle für Mieterinnen und Mieter?

 

Das Gebäude-Energiegesetz ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und wurde zum 01. Januar 2023 geändert.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP

reduzierten den zulässigen Jahres-Primär-Energiebedarfs im Neubau von bisher 75% des Referenz-Gebäudes auf 55%. Die „noch“ amtierende Bundesregierung setzt mit den Veränderungen damit neue Vorgaben zur Nutzung beim sogenannten energie-effizienten Bauen. Auch die Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer Öl-Heizungen > ab dem Jahr 2026 < nach den Maßgaben für das Klimaschutz-Programm 2030 mit Wärme-Pumpen für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser gilt ab 2026 gleichermaßen für eine

ENERGETISCHE SANIERUNG,

wenn Gebäudeheizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Deshalb ist z.B. beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern eine obligatorische energetische Beratung der Käuferin oder des Käufers und der Eigentümerinnen und Eigentümer vorgeschrieben. Mit dem Gebäude-Energiegesetz wurden auch die

VOLLZUGS-REGELN

verändert und verschärft. Linksgrüne Politikerinnen und Politikerinnen sprechen sogar von Verbesserungen, denn es wurde eine sogenannte

ERFÜLLUNDS-ERKLÄRUNG

bei Neubauten und notwendigen größeren Sanierungen für Bestands-Gebäudebestand eingeführt. Doch

„so ganz langsam“

begreifen immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ein Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhaus besitzen, welche unerwarteten Kosten durch eine energetische Sanierung auf sie zukommt, obwohl es staatliche Fördermöglichkeiten gibt. Damit man eine Wohnimmobilie in ein sogenanntes

EFFIZIENZ-HAUS ->

verwandeln kann, also ordnungsgemäß alle notwendigen Abdichtungen, Horizontal-Sperren und Schwamm-Bekämpfung durchgeführt wurden und man eventuell staatliche Finanzmittel aus der KfW-Förderung bekommen kann, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern tief in die eigene Tasche greifen. Es gibt beispielsweise bereits einige Studien von Gebäude-Expertinnen und Gebäude-Experten, die für eine komplett durchgeführte

ENERGETISCHE SANIERUNG

für Einfamilienhäuser – im Alter zwischen 15 bis 35 Jahre – Sanierungs-Kosten von

90.000,00 Euro bis zu 280.000 Euro

veranschlagt haben. Das sind unglaublich unerwartete hohe Sanierungs-Kosten, mit denen die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zwei-Familienfamilienhäuser nicht gerechnet haben. Hinzu kommt eine schon schwelende Angst, dass durch das Gebäude-Energiegesetz und die

VOLLZUGS-REGELN

bei NICHT-EINHALTUNG der REGELN Strafzahlungen von deutschen Behörden verhängt werden können. Da vermutlich die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern über keine größeren finanziellen Rücklagen verfügen, wird befürchtet, dass man bezahlte oder noch nicht vollständig bezahlte Gebäude, die noch mit Hypotheken belastet sind, verkaufen muss oder Zwangs-Enteignet werden könnte. Nun scheinen immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu begreifen wohin der Weg von linksgrüner Politik der Parteien

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP

führen kann. Deshalb glaubt die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern – sowie viele Mieterinnen und Mietern nicht mehr daran, dass durch die Bildung einer großen Koalition aus

SPD, CDU und CSU

die linksgrünen politischen Szenarien grundlegend verändert werden.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie meine Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Das Gebäudeenergiegesetz und die nicht erwarteten

extremen sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen!

 

Mit einer energetischen Sanierung sollen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, als Besitzerinnen und Besitzern von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern dafür sorgen, dass ihre Häuser weniger Wärme verlieren und dadurch eventuell Heizkosten eingespart werden. Natürlich kann eine energetische Sanierung den Wert einer Bestands-Immobilie möglicherweise steigern. Unser Staat fördert die energetische Sanierung mit günstigen Krediten und Zuschüssen, weil man in vielen Fällen sogar

gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäuser energetisch zu sanieren. Wer keine oder nur wenige Finanz-Mittel zur Verfügung hat, der kann auch ein Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhaus einzelne vorgeschriebene energetische Sanierungsmaßnahmen – Schritt für Schritt – durchführen lassen. Wer aber ein Haus kaufen möchte oder geerbt hat, der ist unter Umständen zur

ENERGETISCHEN SANIERUNG

gesetzlich verpflichtet.

Welche Sanierungs-Vorschriften oder Heizungsregel aktuell

gelten kann man auf diversen Plattformen im Internet nachlesen!

Auf jeden Fall entstehen völlig unerwartete Kosten nicht – nur für Besitzerinnen, Käuferinnen, Besitzern und Käufern von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern – sondern auch für Mieterinnen und Mietern von

ENERGETISCH SANIERTEN GEBÄUDEN!

Damit haben die meisten wahlberechtigten

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht gerechnet!

In allen 16 Bundesländern ist vermutlich auch deshalb die Frage von besorgten, verängstigten und frustrierten wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu hören:

Wann kommt die erste linksgrüne

Enteignungs-Welle für Gebäude-Besitzer?

Wann kommt die nächste linksgrüne

Mieterhöhungs-Welle für Mieterinnen und Mieter?

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

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