DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Wann kommt die grüne Enteignungs-Welle für Gebäude-Besitzer?
Wann kommt die grüne Mieterhöhungs-Welle für Mieterinnen und Mieter?
Das Gebäude-Energiegesetz ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und wurde zum 01. Januar 2023 geändert.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP
reduzierten den zulässigen Jahres-Primär-Energiebedarfs im Neubau von bisher 75% des Referenz-Gebäudes auf 55%. Die „noch“ amtierende Bundesregierung setzt mit den Veränderungen damit neue Vorgaben zur Nutzung beim sogenannten energie-effizienten Bauen. Auch die Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer Öl-Heizungen > ab dem Jahr 2026 < nach den Maßgaben für das Klimaschutz-Programm 2030 mit Wärme-Pumpen für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser gilt ab 2026 gleichermaßen für eine
ENERGETISCHE SANIERUNG,
wenn Gebäudeheizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Deshalb ist z.B. beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern eine obligatorische energetische Beratung der Käuferin oder des Käufers und der Eigentümerinnen und Eigentümer vorgeschrieben. Mit dem Gebäude-Energiegesetz wurden auch die
VOLLZUGS-REGELN
verändert und verschärft. Linksgrüne Politikerinnen und Politikerinnen sprechen sogar von Verbesserungen, denn es wurde eine sogenannte
ERFÜLLUNDS-ERKLÄRUNG
bei Neubauten und notwendigen größeren Sanierungen für Bestands-Gebäudebestand eingeführt. Doch
„so ganz langsam“
begreifen immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ein Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhaus besitzen, welche unerwarteten Kosten durch eine energetische Sanierung auf sie zukommt, obwohl es staatliche Fördermöglichkeiten gibt. Damit man eine Wohnimmobilie in ein sogenanntes
EFFIZIENZ-HAUS ->
verwandeln kann, also ordnungsgemäß alle notwendigen Abdichtungen, Horizontal-Sperren und Schwamm-Bekämpfung durchgeführt wurden und man eventuell staatliche Finanzmittel aus der KfW-Förderung bekommen kann, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern tief in die eigene Tasche greifen. Es gibt beispielsweise bereits einige Studien von Gebäude-Expertinnen und Gebäude-Experten, die für eine komplett durchgeführte
ENERGETISCHE SANIERUNG
für Einfamilienhäuser – im Alter zwischen 15 bis 35 Jahre – Sanierungs-Kosten von
90.000,00 Euro bis zu 280.000 Euro
veranschlagt haben. Das sind unglaublich unerwartete hohe Sanierungs-Kosten, mit denen die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zwei-Familienfamilienhäuser nicht gerechnet haben. Hinzu kommt eine schon schwelende Angst, dass durch das Gebäude-Energiegesetz und die
VOLLZUGS-REGELN
bei NICHT-EINHALTUNG der REGELN Strafzahlungen von deutschen Behörden verhängt werden können. Da vermutlich die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern über keine größeren finanziellen Rücklagen verfügen, wird befürchtet, dass man bezahlte oder noch nicht vollständig bezahlte Gebäude, die noch mit Hypotheken belastet sind, verkaufen muss oder Zwangs-Enteignet werden könnte. Nun scheinen immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu begreifen wohin der Weg von linksgrüner Politik der Parteien
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP
führen kann. Deshalb glaubt die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern – sowie viele Mieterinnen und Mietern nicht mehr daran, dass durch die Bildung einer großen Koalition aus
SPD, CDU und CSU
die linksgrünen politischen Szenarien grundlegend verändert werden.
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DER VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
Das Gebäudeenergiegesetz und die nicht erwarteten
extremen sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen!
Mit einer energetischen Sanierung sollen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, als Besitzerinnen und Besitzern von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern dafür sorgen, dass ihre Häuser weniger Wärme verlieren und dadurch eventuell Heizkosten eingespart werden. Natürlich kann eine energetische Sanierung den Wert einer Bestands-Immobilie möglicherweise steigern. Unser Staat fördert die energetische Sanierung mit günstigen Krediten und Zuschüssen, weil man in vielen Fällen sogar
gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäuser energetisch zu sanieren. Wer keine oder nur wenige Finanz-Mittel zur Verfügung hat, der kann auch ein Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhaus einzelne vorgeschriebene energetische Sanierungsmaßnahmen – Schritt für Schritt – durchführen lassen. Wer aber ein Haus kaufen möchte oder geerbt hat, der ist unter Umständen zur
ENERGETISCHEN SANIERUNG
gesetzlich verpflichtet.
Welche Sanierungs-Vorschriften oder Heizungsregel aktuell
gelten kann man auf diversen Plattformen im Internet nachlesen!
Auf jeden Fall entstehen völlig unerwartete Kosten nicht – nur für Besitzerinnen, Käuferinnen, Besitzern und Käufern von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienfamilienhäusern – sondern auch für Mieterinnen und Mietern von
ENERGETISCH SANIERTEN GEBÄUDEN!
Damit haben die meisten wahlberechtigten
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht gerechnet!
In allen 16 Bundesländern ist vermutlich auch deshalb die Frage von besorgten, verängstigten und frustrierten wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu hören:
Wann kommt die erste linksgrüne
Enteignungs-Welle für Gebäude-Besitzer?
Wann kommt die nächste linksgrüne
Mieterhöhungs-Welle für Mieterinnen und Mieter?
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DIE VERFASSER
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