Sonderinfobrief – 12. Dezember 2023 / UNCLOS III

UNCLOS III

 

„SO“ heißt die ->

UNO-KONVENTION ->

abgekürzt. Das Seerechts-Übereinkommen der Vereinten Nationen ->

United Nations Convention on the Law of the Sea ->

ist ein internationales Abkommen des Seevölkerrechts -> das alle Nutzungsarten der Meere regeln soll.

UNCLOS III ->

wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay auf Jamaika geschlossen und trat am 16. November 1994 -> ein Jahr nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde -> in Kraft.

Das aktuelle Abkommen des

Seevölkerrechts

ist auch als UNCLOS III bekannt!

Denn die UN-Seerechtskonferenz dauerte von 1973 bis 1982 und war die 3. Seerechtskonferenz. Die Seerechtskonferenz davor werden auch als UNCLOS I und UNCLOS II bezeichnet.

UNCLOS III ->

fasste das vorher geltende -> in den Genfer Seerechts-Konventionen kodifizierte Seerecht zusammen und legt die vorher umstrittene Breite des Küstenmeeres und seiner Anschlusszone fest und entwickelt die Regelungen zum Festlandsockel fort.

UNCLOS III ->

führt die ausschließliche Wirtschaftszone mit besonderen Rechten der Küstenstaaten -> ein internationales Regime des Meeresbodens und seines Untergrundes jenseits der Grenzen des Festlandsockels sowie die Archipel-Gewässer neu ein. Außerdem wurden Schutz und Erhaltung der Meeres-Umwelt -> sowie die wissenschaftliche Meeresforschung und die Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie geregelt. Dabei stützt sich ->

UNCLOS III ->

neben dem älteren Grundsatz der Freiheit der Meere -> auf den neu eingeführten Grundsatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit. Mit ->

UNCLOS III ->

können Küstenstaaten Hoheitsgewässer -> eine Exklusive Wirtschaftszone und eventuell einen Teil des Festlandsockels beanspruchen. Doch die Maximal-Grenze liegt bei 350 Seemeilen -> rund 650 Kilometer von der Küste. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien von ->

UNCLOS III ->

jeglichen Anspruch aufgegeben. Die Volksrepublik China ist eine von 169 Nationalstaaten -> die der Konvention beigetreten sind. Diplomatinnen und Diplomaten aus der Volksrepublik China waren von Beginn an der ->

UNCLOS-VERHANDLUNGEN ->

beteiligt. Die Seerechtskonvention ->

UNCLOS III ->

sollte von 1982 den Frieden und die Stabilität auf den Weltmeeren gewährleisten.

Das war ursprünglich das Hauptziel der Vereinbarung!

Doch die Volksrepublik China strebt neben der politischen und wirtschaftlichen auch die militärische Kontrolle über das Südchinesische Meer an. Dazu braucht die Volksrepublik China Stützpunkte für die chinesische Marine und für die Luftwaffe. Ganz im Norden liegt Hainan und im Westen ist die Volksrepublik China präsent auf den Paracel-Inseln und im Süden auf künstlichen Inseln in den Spratlys.

Was der Volksrepublik China noch fehlt -> ist das Scarborough Shoal!

Mit diesem Stützpunkt im Nordosten könnte die Volksrepublik China die Kontrolle über das Südchinesische Meer militärisch perfekt abrunden. Die Volksrepublik China hätte dadurch den Bashi Channel im Visier und könnte die Verbindung zum Pazifischen Ozean dominieren. Ganz langsam wird auch den Politikerinnen und Politikern aus dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und aus dem NATO-BÜNDNIS deutlicher -> wie enorm angespannt die politische,  wirtschaftliche und die militärische Lage im Südchinesischen Meer tatsächlich bereits geworden ist. Denn die politischen Streitereien um das Ayungin-Shoal in der Spratly-Inselgruppe begann schon vor 1995. Damals besetzte die Volksrepublik China das nahe gelegene Mischief Reef in der Westphilippinischen See. So nennt man auf den Philippinen den Teil des Südchinesischen Meeres -> den man als eine Exklusive Wirtschaftszone betrachtet.

Für die Politikerinnen und Politiker

in Manila war es damals ein Schock-Erlebnis!

Denn die Volksrepublik China schuf neue Fakten und die Philippinen konnten nichts dagegen ausrichten. Seitdem hat die chinesische Küstenwache mehrfach Versorgungs-Missionen der philippinischen Streitkräfte am Ayungin Shoal gestört. Die chinesische Küstenwache setzt beispielweise Wasserwerfer ein -> um die deutlich kleineren philippinischen Schiffe abzudrängen.

Dagegen klagten die Philippinen gegen die

Volksrepublik China vor einem Schiedsgericht in Den Haag!

Im Juli 2016 gab das Gericht den Philippinen in fast allen Punkten recht. Das Schiedsgericht in Den Haag entschied -> dass der Anspruch der Volksrepublik China auf den größten Teil des Südchinesischen Meeres nicht mit internationalem Seerecht vereinbar sei. Die „SO“ bezeichnete ->

NINE-DASH-LINE ->

auf die sich die chinesischen Ansprüche stützen -> erklärte das Schiedsgericht in Den Haag für ungültig.

Die Volksrepublik China nahm an den

Verhandlungen in Den Haag nicht teil und ignoriert das Urteil!

Schon in den Jahren 1946 bis 1947 definierte die Volksrepublik China eine gestrichelte Linie im Südchinesischen Meer als Gebiet der Volksrepublik China. Alle Ressourcen, alle Gewässer, alle Inseln innerhalb dieser U-förmigen Linie gehören der Volksrepublik China. Peking behauptet, diese Ansprüche gingen 2000 Jahre zurück. Die Volksrepublik China stützt alle Ansprüche auf die „SO“ bezeichnete ->

NINE-DASH-LINE!

Gemäß der aktuellen UNO-KONVENTION ->

UNCLOS III ->

und unter Berücksichtigung der Einschätzungen des Schiedsgerichts in Den Haag ist das Vorgehen der Volksrepublik China nicht rechtmäßig. Doch wer will die Volksrepublik China daran hindern -> dass Peking konsequent Ansprüche durchsetzt?

Die USA?

Das NATO-BÜNDNIS?

Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft?

Australien -> Japan oder Südkorea?

Führende Militär-Expertinnen und Militär-Experten im PENTAGON raten der amtierenden US-Regierung davon ab -> dass man nach dem angerichteten politischen und wirtschaftlichen DESASTER und CHOAS in der UKRAINE im Pazifik auch noch eine politisch, wirtschaftlich und militärisch völlig unsinnige Eskalation lostritt.

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