Dampf ablassen – 25. August 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

 

Ist die Thüringer AfD gesichert extremistisch?

 

Ein deutsches Gericht bezweifelt die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Gera stellt unmissverständlich fest, dass man von dem Landeschef

Björn Höcke

nicht auf den gesamten Thüringer Landesverband Rückschlüsse ziehen kann. Das Verwaltungsgericht Gera ordnete deshalb an, einem Bundesbürger die Waffenbesitzkarte zurückzugeben wird. Diese war dem Bundesbürger wegen seiner Mitgliedschaft in der AfD entzogen worden.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Nur manipulierte Angstmacherei durch deutsche Medien?

 

Denn das Verwaltungsgericht Gera hat die Einstufung der Thüringer AfD durch das Thüringer

Landesamt für Verfassungsschutz

infrage gestellt. In der Begründung eines Beschlusses vom 10. August 2023 hält das Verwaltungsgericht Gera es derzeit nicht für hinreichend erwiesen, dass tatsächlich der gesamte Landesverband der AfD gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgt.

Nach einer 2021 getroffenen Einschätzung des

Thüringer Verfassungsschutzes

muss der AfD-Landesverband aber als gesichert extremistisch gelten!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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