Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Domino-Effekte
Hinter der umstrittenen Rentenbesteuerung verstecken sich große Gefahren für den Erhalt unseres Wirtschafts-, Sozial- und Steuersystems, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Die AGENDA 2010 wird sich vermutlich als katastrophaler Konstruktionswirrwarr herausstellen. Die Kombination aus zwei Fehlern bei der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 führt die AGENDA 2010 höchstwahrscheinlich in eine Tragödie der deutschen Nachkriegsgeschichte, aus der es scheinbar kein Entrinnen mehr gibt.
1. Fehler:
Der Bundesfinanzhof hatte im Kalenderjahr 2021 völlig zu Recht – aber auch völlig unerwartet und sehr mutig – entschieden, dass der steuerliche Grundfreibetrag nicht zur Entlastung bei der Prüfung einer unzulässigen Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente in die Berechnung mit einfließen darf, weil der Grundfreibetrag für alle Einkunftsarten gleichwertig zur Verfügung stehen muss. Das war vermutlich ein unabsichtlicher Fehler während des Gesetzgebungsverfahrens.
2. Fehler:
Der DRSB hatte im Kalenderjahr 2006 unter der Bezeichnung > rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie < die hinterlistige Steuererhöhung durch die verdrechselte Kürzung des steuerfreien Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Höchstbetragsberechnungen der Kalenderjahre 2005 bis 2025 des Alterseinkünftegesetzes nachgewiesen. Das war vermutlich ein absichtlicher Fehler während des Gesetzgebungsverfahrens. Die beiden Fehler scheinen unabhängige Ereignisse zu sein und verstärken sich vermutlich in ihrer wechselseitigen Auswirkung. Die Kombination der beiden Fehler könnte sich zu einem Domino-Effekt entwickeln. Im Bundesfinanzministerium und in der Ampel-Koalition hüllt man sich zu den zwei Fehlern in Schweigen.
Lösung der beiden Fehler:
Mit den vom DRSB entwickelten Systemen ließe sich ein Kollabieren des Wirtschafts-, Sozial- und Steuersystems trotzdem auch heute noch verhindern, wenn man es nur wollte.
Nur zur Erinnerung:
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 wurde die Höhe des Kinderfreibetrages für die Kalenderjahre 1987 und 1988 für verfassungswidrig erklärt. Eine rückwirkende Änderung der Einkommensteuerbescheide zur Rente ab dem Kalenderjahr 2005 hat mit den variablen Abrechnungsgrößen im Vergleich zu den festen Kinderfreibeträgen einen höheren Bearbeitungsaufwand in der Finanzverwaltung zur Folge. Ganz „SO“ einfach wie bei den Kinderfreibeträgen wird es daher für eine Änderung der Steuerbescheide für die gesetzliche Rente ab dem Kalenderjahr 2005 in der Finanzverwaltung nicht werden. Formelle Unterscheidungen über die Bestandskraft der Rentensteuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2005 sind ebenso wie bei der Umsetzung der Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge im Kalenderjahr 1998 fehl am Platz. Eine theoretisch notwendige Änderung sämtlicher Einkommensteuerbescheide ab 2005 für alle abhängig Beschäftigten würde vermutlich unsere demokratische Grundordnung in den Grundfesten erschüttern. Im gesamten Zeitverlauf der Erwerbsbiographie von abhängig Beschäftigten führen die Übergangsregelungen zur vollen Rentenbesteuerung über 35 Jahre [ 2005 bis 2040 ] in Verbindung mit der rürupschen Herunterdrechsel-Maschinerie [ 2005 bis 2025 ) in den meisten Fällen zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung. Das Urteil des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 führt letztendlich zum Stillstand der Rechtspflege. Der Bundesfinanzhof hatte darüber hinaus ausdrücklich entschieden, dass mit dem Alterseinkünftegesetz in keinem Einzelfall eine Doppelbesteuerung der Rente eintreten darf. Die Prüfung sämtlicher Einzelfälle durch die Finanzverwaltung über die Gesamtlaufzeit der Erwerbstätigkeit und der Altersruhe hätte einen Domino-Effekt zur Folge. Aus zeitlichen, sachlichen und personellen Gründen ist es für die Finanzverwaltung und für die Steuerberatung unmöglich, sämtliche Fälle hinsichtlich einer möglichen Doppelbesteuerung zu überprüfen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht zuzumuten, eine unzulässige Doppelbesteuerung im Einspruchsverfahren und im Klageverfahren auf eigene Kosten nachzuweisen. Aus Gründen der Staatsräson wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, die Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 ruhend zu stellen, bis eine Lösung von Wille, Notwendigkeit und Nützlichkeit in Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht zur Behebung der fatalen Konstruktionsfehler gefunden worden wäre. Dieser sinnvolle Schritt war in Berlin womöglich nicht angedacht worden. Den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker liegen alle notwendigen Informationen und Lösungsansätze vom DRSB vor. Von den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wurde – vermutlich beginnend im Kalenderjahr 2006 – mit gezielter Sabotage der sinnvollen und nutzmehrenden Reformvorschläge des DRSB völlig unnötig viel Porzellan zerschlagen. Der DRSB hatte der damaligen Bundesregierung hierzu die Gründung einer konzertierten Aktion vorgeschlagen. Mit verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politikern sowie Managerinnen und Managern von Banken und Versicherungen wäre das Wirrwarr der Konstruktionen der AGENDA 2010 zu vermeiden gewesen. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker müssen Rechtsgrundlagen schaffen, die ohne unangemessene zeitliche, sachliche und personelle Mühen der Bürgerinnen und Bürger und der Steuerberatung sowie der Judikative und Exekutive eine rechtsstaatliche Basis der Steuererhebung gewährleisten. Davon scheint man sich in Berlin seit der Einführung der AGENDA 2010 womöglich vorsätzlich immer weiter entfernt zu haben. Übergangsregelungen von 35 Jahren – oder sogar von 55 Jahren wie von dem noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes im Kalenderjahr 2021 gefordert – sind nicht zielführend und sollten nur in Notfällen zur Anwendung kommen. Eine missglückte Reform ist normalerweise kein Notfall. Durch die linksgrüne Total-Verblendung mit ultimativen Forderungen treten die wahren Absichten der AGENDA 2010 immer stärker zum Vorschein. Der einzige noch denkbare Weg scheinen die einfachen Lösungsansätze vom DRSB zu sein, um das Konstruktionsdesaster noch rückwirkend zu entwirren. Mit der vorgeschlagenen Gründung der staatlichen Deutschlandbank – aus einer Umfirmierung der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau – hätte im Kalenderjahr 2006 noch vor der US-Finanzkrise eine Stabilisierung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge eintreten und womöglich die Notwendigkeit einer Währungsreform noch verhindert werden können. Das Projekt 50 + 12 vom DRSB ist womöglich der letzte Rettungsanker, um ein drohendes Chaos in Deutschland noch geordnet abwenden zu können. Ansonsten droht in Deutschland das Kollabieren der Finanz- und Sozialsysteme. Mit dem Namen Deutschlandbank wurden im Kalenderjahr 2006 höchstwahrscheinlich jedoch Pläne für eine andere Weltordnung durch private Geschäftsbanken, wie zum Beispiel die Abschaffung des Bargeldes, die Einführung von digitalen Währungssystemen und die Einführung von Cum-Ex zur Sanierung der Geschäftsbanken in Nordamerika und Europa geschmiedet. Warum Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister im März 2019 die Gründung der Deutschlandbank – aus einer Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank – verkündete, ist den Medien nicht zu entnehmen. Mit den Plänen des DRSB zur Gründung der Deutschlandbank wurde im Kalenderjahr 2006 den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern eine umfassende Reform der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge zeitgleich vorgestellt. Die politischen, wirtschaftlichen und persönlichen Ziele zur
Gründung einer privaten Geschäftsbank Deutschlandbank
und
Verhinderung einer staatlichen Geschäftsbank Deutschlandbank
wird Scholz vermutlich heute nicht mehr preisgeben. Aus welchen Gründen auch immer scheint für Scholz vermutlich die Gründung einer privaten Geschäftsbank eine höhere Priorität zu genießen als die Stabilität der deutschen Finanz- und Sozialsysteme über eine staatliche Geschäftsbank. Das
Projekt 50 + 12
ist vermutlich die letzte noch verbleibende Option, um zumindest teilweise das Desaster der AGENDA 2010 noch abwenden zu können. Das Projekt 50 + 12 beeindruckt durch die geradlinigen Mathematik- und Logikansätze. Das Projekt 50 + 12 hat in seiner Einfachheit etwas von Genialität. Durch Lobbyismus wurden dagegen vielmehr neoliberale Ziele verfolgt. Die tragische Lage für die Bürgerinnen und Bürger durch den Neoliberalismus greift mit jedem Zuwarten immer weiter um sich. Die neoliberale Kälte der Zersetzung der sozialen Marktwirtschaft ist durch die AGENDA 2010 erst bei der Rentenbesteuerung nach der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen Riester-Rente sichtbar geworden. Nach den Worten des damaligen Finanzministers Hans Eichel [ SPD ] dient die nachgelagerte Rentenversteuerung der Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen. Historisch belegt ist die Tatsache, dass Kriegsfinanzierungen bisher am häufigsten über private Geschäftsbanken erfolgten. Womöglich bleibt dauerhaft ungeklärt, welche Rolle Wirecard nach der geplanten Übernahme der Deutschlandbank auf der Grundlage der Projektstudie PANTHER der US-Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey zu Teil werden sollte. Mit jeder Verschärfung der Krisenlage in Europa steigt die Notwendigkeit von Neuwahlen in Deutschland. Womöglich werden deshalb getroffene Entscheidungen gezielt verschleiert, um eine Aufdeckung und eine Unterbrechung der Finanzierung des Krieges in der Ukraine über den Zwangsaufkauf von Staatsanleihen nach dem EU-Gesetz SOLVENCY II aus den Mitteln der privaten Rentenmodelle „Riester“ und „Rürup“ bei Versicherungsgesellschaften zu verhindern. Von deutschem Boden müssen wieder wie vor der Zeit der Einführung der AGENDA 2010 ausschließlich friedliche Absichten verbreitet werden. Der Beweis für die eiskalten Ziele der AGENDA 2010 scheint womöglich die geplante Gründung der Deutschlandbank im März 2019 gewesen zu sein. Scholz helfen vermutlich nochmalige Ausflüchte über Erinnerungslücken nicht mehr weiter. Womöglich werden viele der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker nicht das potentielle Risiko der AGENDA 2010 erkennen wollen, dass aufgrund von Kausalitäten das Altersvermögensgesetz und das Alterseinkünftegesetz vollständig rückabgewickelt werden müssten. Das Projekt 50 + 12 vom DRSB hat das Potential, das deutsche Wirtschafts-, Sozial- und Steuersystem vor einem möglichen Untergang zu bewahren.
Das Projekt 50 + 12 könnte den Grundstein für
den Ausweg aus diesem Dilemma der AGENDA 2010 legen,
um einen drohenden Domino-Effekt der AGENDA 2010 zu verhindern!
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