Dampf ablassen – 17. Juni 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Fehlende Brisanz

 

Zu der Entstehung der Umstellung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften aus dem Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren im Kalenderjahr 2001 hatte der DRSB in der Anfangsphase eigentlich immer sehr ausführlich berichtet. Mit der Änderung in Teileinkünfteverfahren ab dem Kalenderjahr 2008 wurde auch im Bereich der Kapitalertragsteuer die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte mit 25% eingeführt. Das vermutliche Ziel, mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens das System Cum-Ex zu installieren, konnte man im Kalenderjahr 2001 anfänglich noch nicht erkennen. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass der Erfinder von CUM-EX Hanno Berger nach Medienberichten im Kalenderjahr 1999 aus der Finanzverwaltung zu einer großen Anwaltskanzlei als Rechtsanwalt wechselte. Das System CUM-EX ist aber erst durch  den Warburg-Skandal sowie durch den Deutschlandbank-Skandal und durch den Wirecard-Skandal in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Brisanz und der Umfang des Cum-Ex-Betruges waren vorher nicht bekannt.

Es wäre schon massiv unheimlich,

wenn Geschäftsbanken zur verschleierten Kriegsfinanzierung

zuvor mit Cum-Ex gezielt saniert worden wären!

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