DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Das Bundesland Niedersachsen kündigte Bußgeld-Zahlungen für Grundsteuer-Trödeleien an
Die Grundsteuer wird nur Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks in Rechnung gestellt. Die Grundsteuer kann aber z.B. über die Nebenkosten an Mieterinnen, Mieter, Pächterinnen und Pächter weitergegeben werden.
Die Höhe wird von Städten und Gemeinden festgelegt!
Die Veränderung der Grundsteuer wurden laut Medienberichten nötig, weil den Städten und Gemeinden in den Haushalts-Kassen enorm viel Geld fehlt. Einer der Gründe dafür sind ganz offensichtlich die stärker werdenden Flüchtlingswellen. Bis Ende Januar 2023 mussten Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks und von Immobilien die eingeforderte Grundsteuererklärung abgeben. Wer dies in Bundesland Niedersachsen bislang nicht gemacht hatte, der bekam nun ein Erinnerungsschreiben. Wer also bei der Abgabe der Grundsteuer herumgetrödelt hat oder einen Widerspruch gegen die Maßnahme einlegte, der soll demnächst für das Versäumnis 25,00 Euro Bußgeld zahlen!
Und zwar pro Monat Rückwirkend ab Februar 2023!
Wenn diese Zwangsmaßnahme im Bundesland Niedersachsen problemlos gelingen sollte, dann werden höchstwahrscheinlich die anderen 15 Bundesländer vergleichbare Maßnahmen einleiten. Denn überall in den Städten und Gemeinden fehlt immer mehr Geld zur Alimentierung und Durchfütterung von Migrantinnen und Migranten und auch nutzbarer Wohnraum zur Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. Die Bundesrepublik Deutschland wird schrittweise immer mehr zu einem
AUTOKRATISCH geführten NATIONALSTAAT
umgeformt. Das Explodieren der Fehlleistungen von deutschen Politikerinnen und Politikern bekommen täglich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schmerzhaft zu spüren. Im Bundesland Bremen hatten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Chance – am 14. Mai 2023 mit ihren Wahlstimmen – die Politik von Grund auf zu ändern!
Bedauerlicherweise hat die Mehrheit der
Wählerinnen und Wähler
offenbar diese Chance wieder einmal nicht genutzt!
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Prescht Niedersachsen vor?
Denn das Bundesland Niedersachsen will für nicht rechtzeitig eingegangene Grundsteuererklärungen, rückwirkend ab Februar 2023, ein Bußgeld erheben. Wer die Abgabe-Frist bis Ende Januar 2023 verpasst hat, der muss für die Zeit ab Februar 2023 mit einem
>>> Verspätungszuschlag von 25,00 Euro <<<
pro Monat rechnen. Gemäß den Berichten in der öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalt NDR sollen zunächst 500.000 Erinnerungsschreiben an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verschickt werden, die noch keine Steuererklärung eingereicht haben.
Bisher sollen den Finanzämtern erst
86%
der eingeforderten Erklärungen vorliegen.
Das sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Mit dieser Quote sollen die Politikerinnen und Politiker insgesamt zufrieden sein. Doch man rechnet damit, dass durch die Erinnerungsschreiben noch weitere Erklärungen folgen werden.
Sollte das jedoch nicht passieren,
dann würden die nötigen Angaben ansonsten geschätzt!
Wann es dazu kommen soll,
werde im Einzelfall entschieden!
Die Bundesregierung sowie die Länderregierungen brauchen dringend wesentlich mehr Steuereinnahmen. Nun rächt sich offensichtlich die überbordende und verantwortungslose linksgrün gefärbte Finanz- und Ausgabenpolitik der zurückliegenden 23 Jahre, an der nicht nur -
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN -
sondern auch die SPD, die FDP, DIE LINKE – sowie natürlich auch die UNION aus CDU und CSU – eine Mitverantwortung tragen!
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DIE VERFASSER
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