Dampf ablassen – 08. Mai 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Presse-Freiheit in Gefahr? – Oder nur die Wahrheits-Findung?

 

UN-Generalsekretär

António Guterres

hob am 03. Mai 2023 die Bedeutung der Pressefreiheit als Basis für Demokratie und Gerechtigkeit hervor. Eine freie Berichterstattung liefere die nötigen Fakten, um sich Meinungen zu bilden und die Mächtigen mit der Wahrheit zu konfrontieren. So stand , es in einer Erklärung des neunten UN-Generalsekretär zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 03. Mai 2023.

ZITAT von António Guterres zu Pressearbeit:

Sie repräsentiert den Lebensnerv der Menschenrechte.

Aber in jedem Winkel der Welt ist

die Presse-Freiheit Angriffen ausgesetzt!

ZITAT ENDE.

Vielleicht hätte der UN-Generalsekretär

António Guterres

auch weltweit einmal die Journalistinnen und Journalisten dazu erfordern sollen, dass man wieder korrekt die Wahrheit berichten sollte, statt als willfährige Handlangerinnen und Handlanger von Politikerinnen und Politiker zu agieren.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

03. Mai 2023 – Tag der Pressefreiheit

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte den

> 03. Mai <

auf Vorschlag der UNESCO im Jahr 1993 zum Welttag der Pressefreiheit.

Den ersten Welttag der Pressefreiheit gab es im Jahr 1994!

Mindestens 67 Journalistinnen und Journalisten wurden nach Angaben der Vereinten Nationen im Jahr 2022 getötet. Deshalb forderte der 9. Generalsekretär der Vereinten Nationen

António Manuel de Oliveira Guterres

die Staatengemeinschaft auf – ZITAT / AUSZÜGE aus den Medien:

Hört auf, Journalisten dafür festzunehmen

und zu inhaftieren, weil sie ihren Job machen!

Stoppt die Angriffe auf die Wahrheit

und diejenigen, die die Wahrheit verkünden!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE.

Denn nach der Meinung des 9. Generalsekretärs der Vereinten Nationen würden Journalistinnen und Journalisten direkt zur Zielscheibe von Angriffen, während sie versuchten, ihrer Arbeit nachzugehen. Doch vermutlich immer häufiger werden Journalistinnen und Journalisten zur Zielscheibe von Angriffen, weil sie willfährig Propaganda für Politikerinnen und Politiker verbreiten. Aber die Verbreitung von Propaganda für Politikerinnen und Politiker gehört nich zu den Aufgaben von Journalistinnen und Journalisten. Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland werden Journalistinnen und Journalisten immer öfter als

LÜGEN-VERBREITER

entlarvt und auch beschimpft. Aufklärender seriöser Journalismus wurde in den zurückliegenden 25 Jahren quasi weltweit verdrängt.

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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