Sonderinfobrief – 27. Juni 2023 / European Accessibility Act

European Accessibility Act

 

Mit dem sogenannten ->

European Accessibility Act ->

kurz auch EAA genannt -> wollte man in den EU-Mitgliedstaaten eine Harmonisierung der Barrierefreiheit für ->

Menschen mit Behinderungen ->

einführen -> um deren Lebensqualität im täglichen Leben zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde die ->

EU-Richtlinie 2019 / 882 ->

des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 17. April 2019 über die ->

Barrierefreiheits-Anforderungen

für

Produkte und Dienstleistungen ->

erlassen. Denn die Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt des Übereinkommens der ->

Vereinten Nationen ->

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die ->

UN-Behinderten-Rechtskonvention ->

kurz auch UN-BRK -> ist für alle Mitgliedstaaten der ->

Vereinten Nationen ->

eine verpflichtende Empfehlung. Die ->

UN-Behinderten-Rechtskonvention ->

trat in der Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft. Aber nicht nur die Bundesrepublik Deutschland -> sondern auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten mussten also geeignete Maßnahmen treffen -> um für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zum Beispiel zu Informationen und Kommunikation -> einschließlich Informations- und Kommunikations-Technologien und Kommunikations-Systemen -> zu gewährleisten. Doch erst 10 Jahre später verpflichtete Brüssel und Straßburg mit der ->

EU-Richtlinie 2019 / 882 ->

des Schein-Parlaments in Straßburg und des EU-Rates -> alle EU-Mitgliedstaaten die verpflichtende Empfehlung der ->

UN-Behinderten-Rechtskonvention ->

zu einer umfassenden Barrierefreiheit umzusetzen. Gemäß Artikel 31 Absatz 1 sollten -> bis zum ->

28. Juni 2022 ->

die Maßnahmen zur schnellen Umsetzung der ->

EU-Richtlinie 2019 / 882 ->

erlassen und veröffentlicht werden -> damit man den Vorgaben der UN-BRK und der EU-Richtlinie 2019 / 882 unverzüglich um- und durchsetzen konnte. Der Gesetzes-Entwurf der Bundesregierung zur Um- und Durchsetzung der Anforderungen der ->

Barrierefreiheit ->

wurde am 24. März 2021 verabschiedet und das Gesetz am 22. Juli 2021 verkündet. Mit dem „SO“ bezeichneten deutschen ->

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ->

kurz auch BFSG genannt -> sollte die EU-Richtlinie 2019 / 882 und die UN-BRK zur Barrierefreiheit um- und durchgesetzt werden. Der Gesetzentwurf hatte zum Ziel -> die Barrierefreiheits-Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu harmonisieren und somit die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Durch einheitliche Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten sollte ursprünglich das ->

BFSG ->

auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen -> dass man die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes voll ausschöpfen kann. Die Regelungen des ->

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ->

sind grundsätzlich ab dem ->

28. Juni 2025 ->

vollumfänglich anzuwenden. Für Selbstbedienungs-Terminals wurde eine Übergangsfrist von 15 Jahren festgelegt. Eine inklusive Gesellschaft -> in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen -> war einmal das Ziel der sogenannten ->

GroKo aus CDU, CSU und SPD ->

unter der Führung der CDU-Politikerin MERKEL als Bundeskanzlerin.

Es sollte ein wichtiger Schritt für die

Bundesrepublik Deutschland in die Barrierefreiheit sein!

Man stellte verbindliche ->

Barrierefreiheits-Anforderungen ->

auf und wollte dafür sorgen -> dass Menschen mit Einschränkungen und ältere Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz alltägliche Dinge und Dienstleistungen wie beispielsweise Computer, Tablets, Bank- und Ticketautomaten künftig barrierefrei nutzen können -> denn das ->

BFSG ->

gilt für folgende Produkte -> Computer, Tablets, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Router, Fernseher mit Internetzugang und E-Book-Lesegeräte. Es wurden auch -> unter anderem -> für die folgenden Dienstleistungen ->

Barrierefreiheits-Anforderungen

klar definiert und Aufgestellt. Dazu gehören Internet-Zugangsdienste, Telefondienste, Messenger-Dienste, Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen, E-Books und der Online-Handel. Doch nach der Bundestagswahl im September 2021 konnte die sogenannten GroKo aus CDU, CSU und SPD die gesteckten politischen Ziel nicht mehr um- oder durchsetzen. Die 16 Bundesländer üben die Markt-Überwachung über die Einhaltung der ->

Barrierefreiheits-Anforderungen ->

und damit über den korekkten Vollzug des ->

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ->

in eigener Regie aus. Wenn also bestimmte Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht entsprechen und Bundesbürgerinnen und  Bundesbürger deshalb die Produkte oder Dienstleistungen ->

NICHT oder nur EINGESCHRÄNKT ->

nutzen können -> dann kann man von der zuständigen Landesbehörde der Marktüberwachung Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes beantragen. Wird dies von der Behörde abgelehnt -> dann steht den antragstellenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Dazu können sich betroffene Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch einen Verband vertreten lassen oder die Verbände können an Stelle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im eigenen Namen handeln.

Das bezeichnet man als eine gesetzliche Prozess-Standschaft!

Auch ein eigenes Verbandsklagerecht für Verbände und qualifizierte Einrichtungen ist vorgesehen. Auch außergerichtliche Einigungen können durch die Schlichtungsstelle im ->

Behinderten-Gleichstellungsgesetz ->

niederschwellig unterstützt werden. Wo zum Beispiel Orte, Räume, ÖPNV-Angebote oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind -> bleibt eine Teilhabe am kulturellen und politischen Leben -> sowie auch in der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt. Die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger versteht unter dem Begriff ->

Barrierefreiheit ->

Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse und Straßenbahnen sowie Züge der Bundesbahn. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen keinesfalls aus -> um den Alltag in der Bundesrepublik Deutschland barrierefrei zu gestalten. Denn ->

Barrierefreiheit ->

bedeutet unmissverständlich -> dass man Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchs-Gegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so umgestaltet -> dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe jederzeit zugänglich sind. Kritisch betrachtet bedeutet die ->

Barrierefreiheit ->

auch -> dass Formulare in Behörden nicht in komplizierter Amtssprache -> sondern in Leichter Sprache vorhanden sein sollten und dass gehörlose Menschen einen Vorgang verfolgen können –> zum Beispiel mit Hilfe eines Gebärdensprachen-Dolmetschers. Das heißt im Klartext -> dass die Internetseiten so gestaltet sein müssen -> dass jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger sie jederzeit ohne Probleme nutzen kann. Dazu gehört auch das Hinterlegen von Bild-Beschreibungen für blinde Menschen und die Möglichkeit -> dass man Videos in barrierefreien Formaten abspielen kann. Denn Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und auch für Bundesbürgerinnen und  Bundesbürgern die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Gemäß veröffentlichter Statistiken ist rund ein Viertel der Menschen mit Schwerbehinderung 75 Jahre alt und älter. Die Hälfte der Menschen mit Schwerbehinderung ist zwischen 55 und 75 Jahren alt.

Ein Grund mehr -> dass sich alle Politikerinnen und Politiker

für ein Leben ohne Barrieren bedingungslos einsetzen

und zukünftig politisch stark machen!

Doch die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben längst schon den Eindruck -> dass die „noch“ amtierende Bundesregierung an der Um- und Durchsetzung des „SO“ bezeichneten deutschen ->

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ->

nur sehr wenig Interesse hat. Denn viel lieber scheint man sich zum Beispiel mit Waffen- und Munitions-Beschaffungen für die Ukraine und mit dem Kreieren von neuen ->

SONDERVERMÖGEN ->

zu beschäftigen. Aber auch die Barrierefreiheit an ->

DEUTSCHEN GRENZEN ->

scheint linksgrüne Politikerinnen und Politiker sowie Jounalistinnen und Journalisten wesentlich mehr zu interessieren. Der sogenannte ->

European Accessibility Act

sowie die

UN-Behinderten-Rechtskonvention ->

ist vermutlich für die meisten vom DEUTSCHEN VOLK gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern in den ->

17 DEUTSCHEN PARLAMENTEN

eine sogenannte ->

BLACK BOX ->

oder vielleicht sogar völlig unbekannt.

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