Auf absoluten Rekordhoch!
Rüstungs-Exporte und Rüstungs-Produktion
Die Bundesregierung würde gern in der Schweiz produzierte Munition an die Ukraine weitergeben. Doch die Weitergabe von Munition lehnt die Schweiz ab -> mit Verweis auf das ->
KRIEGS-MATERIAL-GESETZ!
Eine von der Bundesrepublik Deutschland erhoffte Lockerung des Gesetzes wurde auch von der zweiten Parlamentskammer in der Schweiz abgeblockt. Die von der Bundesregierung beantragte Weitergabe -> von in der Schweiz hergestellte Panzer-Munition -> an die Ukraine dürfte verboten bleiben. Denn nach dem STÄNDERAT hat auch die größere Parlamentskammer in der Schweiz -> der ->
NATIONALRAT ->
einen umfassenden Vorstoß zur Lockerung des Verbots abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner einer Lockerung argumentieren -> dass die ->
NEUTRALITÄT der SCHWEIZ ->
nicht angetastet werden soll! Denn das Schweizer ->
KRIEGS-MATERIAL-GESETZ ->
verbietet es Nationalstaaten -> die in der Schweiz eingekaufte Rüstungs-Güter an andere Nationalstaaten weiterzuleiten -> die an einem internationalen Konflikt beteiligt oder in einen Krieg verwickelt sind.
Beides trifft auf die Ukraine->
sehr leicht erkennbar ->
auch für deutsche Politikerinnen und Politiker zu!
Der Schweizer ->
NATIONALRAT ->
lehnte es ab -> Bewilligungen von Wiederausfuhren zu ermöglichen selbst -> wenn die UN-Vollversammlung -> wie im Fall des russischen Überfalls auf die Ukraine -> einen Angriffskrieg verurteilt.
Es sei jedoch in Ordnung -> dass man Wiederausfuhren
ausnahmsweise bewilligt -> wenn nicht die UN-Vollversammlung ->
sondern der UN-Sicherheitsrat einen Angriffskrieg per Resolution verurteilt!
Auch andere Nationalstaaten aus dem „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
haben vergeblich die Erlaubnis zum Weiterleiten von Schweizer Munition an die Ukraine beantragt. Die Bundesregierung hatte in der Schweiz auch angefragt -> ob man bereits „eingemottete“ Leopard-Kampfpanzer zurückkaufen kann. Damit sollen gemäß der Bunderegierung Leopard-Kampfpanzer in der Bundesrepublik Deutschland ersetzt werden -> die Berlin bereits nach Kiew liefern möchte. Dafür müsste das Schweizer Parlament ganz offiziell die ->
Leopard-Kampfpanzer ->
der Schweizer Armee außer Dienst stellen. Doch für das ->
AUSSER DIENST STELLEN ->
zeichnet sich keine Zustimmung in der Schweiz ab. Im Jahr 2022 haben Schweizer Rüstungs-Konzerne noch nie Kriegsmaterial für so viel Geld exportiert wie jemals zuvor. Die Schweiz exportierte 2022 Rüstungs-Güter für ->
955 Millionen Franken ->
das sind rund 960 Millionen Euro -> in 60 Nationalstaaten. Das war ein deutlicher Anstieg von 29%. Die größten Abnehmer von in der Schweiz produzierten Rüstungs-Gütern waren gemäß den Medienberichten -> die Bunderepublik Deutschland, Dänemark Saudi-Arabien, Katar und die USA.
Die Bundesrepublik Deutschland
kaufte in der Schweiz Rüstungs-Güter für
131,7 Millionen Franken!
Nach veröffentlichten Informationen der Schweizer Regierung kontrolliert die Schweiz -> als eines von wenigen Nationalstaaten auf dem BLAUEN PLANETEN -> ob ausgeführte Waffen auch in den Ausfuhrländern verbleiben -> wenn zum Beispiel Kriegs-Risiken bestehen oder bereits Kriegs-Handlungen ausgebrochen sind.
Kontrollen in den Nachbarländern
der Schweiz sollen jedoch nicht geplant sein!
Übrigens….
…. bevor es völlig in Vergessenheit der Ministerinnen und Minister der amtierenden Bundesregierung gerät -> Verbote und Beschränkungen der Ausfuhr gibt es in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere ->
1.
Zum Schutz der öffentlichen Ordnung!
2.
Zum Schutz der Tier- und Umwelt!
[ PIC-Verordnung, POP-Verordnung, Quecksilber-Verordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung ]
3.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit!
4.
Zum Schutz der Pflanzenwelt!
5.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes!
6.
Zum Schutz von Kulturgütern!
7.
Aufgrund von länder- oder personenspezifischen Embargos!
8
In Krisen-Gebiete!
Embargo-Maßnahmen der Bunderegierung gibt es aktuell gegen -> Armenien, Aserbaidschan, Belarus [ Weißrussland ], Bosnien, Burundi, Volksrepublik China, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea [ Nordkorea ], Haiti, Irak, Iran, Jemen, Libanon, Libyen, Mali, Myanmar [ früher Birma, Burma ], Nicaragua, Republik Guinea, Republik Guinea-Bissau, Russland, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Transnistrische Region der Republik Moldau, Tunesien, Türkei, Venezuela, Zentralafrikanische Republik.
Restriktive Maßnahmen und Handelsbeschränkungen
angesichts der Lage in der Ukraine betreffen ->
1.
Verbot der Einfuhr von Waren mit Ursprung in Donezk und Luhansk!
2.
Verkaufs-, Lieferungs-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot bestimmter Güter und Technologien für die Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen in die genannten Gebiete!
3.
Einfuhr- und Ausfuhrverbot für bestimmte Waren, Güter und Technologien [ Krim und Sewastopol ]!
4.
Finanz-Sanktionen
Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Bereitstellungsverbote bezüglich gelisteter Personen, Organisationen oder Einrichtungen!
Verbot der Finanzierung oder finanziellen Unterstützung, sowie unter anderem für Versicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von bestimmten Waren!
Verbote im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Beteiligung am Eigentum an Immobilien oder Einrichtungen!
Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen oder Krediten oder die Bereitstellung von Finanzierungen für Einrichtungen!
Verbote im Zusammenhang mit der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen oder Einrichtungen!
Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln und finanzieller Unterstützung für bestimmte Güter und Technologien für die Bereiche Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineral-Ressourcen!
Verbot technischer Hilfe, Verbot von Vermittlungsdiensten [ im Zusammenhang mit Gütern und Technologien für die Bereiche Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen ]!
Verbot technischer Hilfe, Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieursdienstleistungen [ im unmittelbaren Zusammenhang mit der Infrastruktur auf der Krim oder in Sewastopol sowie in den genannten Gebieten für Güter und Technologien der Bereiche Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen]
5.
Erfüllungs-Verbote!
Reisebeschränkungen [ Einreise- und Durchreiseverbot für gelistete Personen ]! Verkehrsbeschränkungen [ Beschränkung für Kreuzfahrtschiffe ]! Sonstige Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten!
Ein Verbot von
Waffen- und Munition-Lieferung gehört nicht dazu!
Übrigens….
…. Detail-Informationen zu allen Embargo-Maßnahmen kann jede interessierte Bundesbürgerin und jeder interessierte Bundesbürger unter ->
https://www.zoll.de
nachlesen.
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