DAMPF ABLASSEN
Das demokratisch soziale Ventil
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.
Bitte schreiben Sie uns
Ihre Kommentare
als Brief, Telefax oder E-Mail.
Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.
Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!
Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem
Zufalls-Generator
ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
================================================
Nachricht / anonymisiert
US-Behörde NHTSA untersucht abfallende Lenkräder bei Tesla
Wie miserabel sind die Elektro-Automobile des Autobauers Tesla gebaut? Diese Frage taucht nicht nur regelmäßig in den USA auf, sondern auch in anderen Ländern, in denen Tesla noch verkauft wird – oder verkauft werden darf. Denn von der US-Verkehrssicherheitsbehörde
NHTSA
wurde Tesla bereits mehrfach wegen versagender Autopilot-Programme untersucht. Nach Medienberichten in den USA sollen bei 2 Tesla-Elektro-Automobilen des Modells Y das Lenkrad abfallen sein. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde
NHTSA
forderte eine unverzügliche Überprüfung. Auch die umweltgerechte Entsorgung von nicht mehr zu gebrauchenden Tesla-Elektro-Automobile gerät offenbar immer stärker in die Kritik. Das fachgerechte Abwracken von Tesla-Elektro-Automobile ist extrem kostspielig und muss von Besitzerinnen oder Besitzern von Tesla-Elektro-Automobilen oder von den Leasing-Unternehmen, die Tesla-Elektro-Automobilen verleast haben, getragen werden.
______________
Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!
______________
DER VERFASSER
================================================
Nachricht / anonymisiert
Die National Highway Traffic Safety Administration in den USA ist besorgt
Die National Highway Traffic Safety Administration [ NHTSA ] musste nach mehreren sehr gefährlichen Vorfällen bereits die Autopilot-Programme von Tesla untersuchen. Auch das US-Justizministerium hat dazu eine Untersuchungen eingeleitet. Nun hat aktuell die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA eine neue Untersuchung zum Elektroautobauer Tesla eingeleitet. Bei 2 neu ausgelieferten Fahrzeugen vom Typ Model Y löste sich während der Fahrt das Lenkrad. Die die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA prüft jetzt das Ausmaß und die Häufigkeit von auftretenden Fehlern der Tesla-Qualität im Zusammenhang mit diesem Problem. Gemäß eines veröffentlichten NHTSA-Dokuments löste sich ein Bolzen, der Lenkrad und Lenksäule miteinander verbinden sollte. Die Tesla-Fahrzeuge waren mit geringer Geschwindigkeit unterwegs. Vermutlich deshalb wurden bei den Vorfällen niemand verletzt. Laut NHTSA sind 120.000 Tesla Modelle Y des Jahrgangs 2023 betroffen. Die NHTSA-Untersuchungen sind nur ein erster Schritt, bevor die NHTSA einen generellen Rückruf fordern könnte. Besonders bemerkenswert ist jedoch die Tatsache, dass Tesla bisher nicht auf eine Anfrage zu einer erbetenen Stellungnahme reagiert hat.
______________
Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB auch meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!
______________
DER VERFASSER
================================================
______________________
EU-Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->
BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!
ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!
Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.
_________________________
Das Wichtigste zur
datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
_________________________