Dampf ablassen – 07. März 2023

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Giovanni Zarrella gerät immer mehr in die Kritik!

 

Der schwäbische ITALIENER sorgt mit einem umgetexteten Lied von Udo Jürgens für Wirbel in Deutschland. Man fordert sogar schon das Ende der Show von

Giovanni Zarrella!

In den sozialen Medien wird über einen ZDF-Auftritt von Giovanni Zarrella und Roland Kaiser am 25. Februar 2023 heftig diskutiert. Die Aufregung über das Umtexten des Klassikers

ABER BITTE MIT SAHNE

von Udo Jürgens nimmt zu. Es ist einer der meistgesungenen Hits des 2014 verstorbenen Musikers. In den sozialen Medien ist nun von

VERRÜCKTHEIT und UNVERNUNFT sowie von ÜBERHEBLICHKEIT 

die Rede, weil das ZDF dies nur getan habe, weil der Originaltext aus der Sicht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt angeblich

POLITITISCH NICHT MEHR KORREKT

ist.

Wohin soll uns dieser linksgrüne Irrsinn noch hinführen?

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie Adresse und E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Massiver werdende Proteste gegen das ZDF und gegen ZARRELLA

 

In den sozialen Medien ist nur noch von Verrücktheit und Schwachsinn die Rede, weil  das ZDF den Originaltext des Kultliedes von

UDO JÜRGENS

politisch nicht korrekt fand. In der Bundesrepublik Deutschland wird noch immer gewettert.

ZITAT / AUSZÜGE aus DEUTSCHEN MEDIEN:

ABER BITTE MIT SAHNE! 

Es musste mal wieder ein Kult-Text

geändert werden, damit er niemandem zu nahe tritt!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Die Erben von Udo Jürgens waren an dem Abend in der Zarrella-Show mit der Änderung des Textes offensichtlich einverstanden, weil das Kult-Lied wahrscheinlich sonst nicht gespielt worden wäre.

ZITAT / AUSZÜGE von John Jürgens aus DEUTSCHEN MEDIEN:

Diese ganze Nummer hier war sensationell!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Auch die Tochter von Udo Jürgens – Jenny Jürgens – zeigt sich begeistert!

Mit keiner einzigen Silbe wurde

die skandalöse Text-Anpassung thematisiert!

Wo sind wir in der Bundesrepublik Deutschland gelandet, dass die verantwortlichen Managerinnen und Manager von öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten Songtexte abändern dürfen, weil sie nicht mehr politisch korrekt sind?

Es ist langsam Zeit, dass die Zwangs-Finanzierung

der öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten von ARD und ZDF

unverzüglich beendet wird!

So darf und kann es nicht weitergehen!

Denn die öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten von

ARD und ZDF

sind keine Umerziehung-Einrichtung für die

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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